Hallo liebe Community, ich habe eine Frage zur steuerlichen Erfassung und hoffe, dass mir jemand von euch behilflich sein kann.

Die Grundkonstellation sieht folgendermaßen aus. Meine Frau und ich werden steuerlich gemeinsam veranlagt. Seit Dezember letzten Jahres haben wie eine Photovoltaikanlage auf unserem Eigenheim installiert, so dass wir den berühmten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt haben. Als Betreiber der PV-Anlage wurde ich angegeben. Nach kurzer Zeit erhielt ich auch einen Brief mit der Umsatzsteuernummer. Außerdem hat sich auch unsere eigentliche Steuernummer geändert. Soweit alles ganz plausibel.

Jetzt hat sich meine Frau entschieden ihre künstlerischen Fähigkeiten geschäftlich zu nutzen und möchte nebenbei ein paar selbst erzeugte Dekoartikel verkaufen.

Ist es korrekt, dass wir jetzt noch einmal den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen müssen undmeine Frau eine eigene Umsatzsteuernummer für ihr Gewerbe bekommt?

Wie verhält es sich mit der eigentlichen Steuernummer, ändert sich diese noch einmal?

Ich wäre auch sehr dankbar, wenn Ihr ein wenig Licht in das bei mir vorhandene steuerliche Dunkel bringen könntet. ;)

Grüße Jan