Mein Sohn studiert auswärts und wohnt dort in einer WG. Er ist aber nach wie vor am Heimatort gemeldet und hat auch keinen Zweitwohnsitz angemeldet. Kann ich trotzdem den Ausbildungsfreibetrag bei der Steuer geltend machen, oder müsste er hierfür mit Zweiwohnsitz am Studienort gemeldet sein? Wird das von den Finanzämtern überprüft?