Ich habe im letzten Jahr den Arbeitgeber gewechselt. Kurz nach meiner Einstellung wurde im Lohnwesen meier Arbeitgebers eine Änderung vorgenommen, wodurch ich aus Verehen in die Gruppe derer gerutscht bin, die Kirchensteuer abführen. Leider ist mir das erst jetzt, nachdem ich meine Unterlagen zur Steuererklärung in der Hand hatte bewußt geworden, da ich seiner Zeit lediglich die erste Abrechnung auf Richtigkeit geprüft habe. Ich war mein Leben lang kein Mitglied einer Kirche und habe daher auch bisher nie Kirchensteuer gezahlt. Da es sich um mehrere hundert Euro handelt hätte ich diese natürlich gern wieder.

Meine Frage ist nun, wie ich das Ganze in der Steuererklärung aufzuführen habe, so dass ich die Kirchensteuer zurück bekomme.

Das für mich logischste wäre: Kirchensteuer wie auf meiner Lohnbescheinigung aufgeführt in der Steuererklärung angeben und der Steuererklärung einen schriftlichen Hinweis beilegen, dass ich um Erstattung bitte, da ich nicht Kirchensteuerpflichtig war und bin und lediglich ein Versehen bei der Abrechnung durch meinen Arbeitgeber dazu geführt hat, dass die Kirchensteuer monatich von meinem Gehalt abgeführt wurde.