ich habe leider mehrere Jahre kein Einkommenssteuererklärung gemacht. War leider zu depressiv dazu. Das Finanzamt hat jetzt eine Pfändung erwirkt, und von meinem Konto abgebucht.

Wie wird die jetzt bei einer nachträglichen Steuererklärung berücksichtigt und verrechnet? Meiner Ansicht ist das zuviel bezahlt, dh. die Schätzung des Amtes ist für mich ungünstig.

Und wo (bei welchem Abschnitt) soll ich das eintragen?

Vielen Dank