Wo und wie muss eine Privatperson oder ein Kleinunternehmer, der ja keine USt-Voranmeldungen abgeben muss, die Einfuhrumsatzsteuer für von ausländischen Anbietern erbrachten Dienstleistungen deklarieren und zahlen?

Der Zoll ist meines Wissens nur für echte Warenimporte zuständig, also wenn echte physische Waren über die Grenze gebracht werden. Für "digitale Importe" (wie Download von Software aus dem Internet ohne physischen Datenträger) oder importierte Dienstleistungen ist meines Wissens das Finanzamt zuständig. Aber wenn ich als Privatperson oder Kleinunternehmer keine USt-Voranmeldungen und keine USt-Jahreserklärung abgeben muss, auf welchem Wege teile ich dann dem Finanzamt die von mir getätigten digitalen Importe mit? Bis wann hat eine solche Mitteilung zu erfolgen?

Vielen Dank!