Steuerklassenwechsel - Elterngeld - Progressionsvorbehalt?! ( Öffentlicher Dienst)

Ich hoffe, ich bekomme diese Frage jetzt relativ deutlich zusammen:

Mein Mann und ich wollen unseren Kinderwunsch bald in die Tat umsetzen. Dafür wollten wir die Lohnsteuerklassen auf von IV/IV auf III/V umstellen, damit am Ende mehr Elterngeld zur Verfügung steht, um das fehlende Gehalt auszugleichen.

Mit unseren aktuellen Steuerklassen ( IV) verdienen wir 2000 und 2200 Euro Netto. Nach dem Steuerklassewechsel würde der eine ca. 270 Euro mehr an Steuern zahlen, der andere ca. 260 Euro weniger zahlen müssen.

Differenz wäre also bei ca. 10 €.

Mit dem günstigeren Steuersatz würde beim Elterngeld ca. 1400 € herauskommen.

Während der Elternzeit würden wir dann erneut wechseln wollen ( sprich: 2015 der erste Wechsel und 2016 dann der zweite Wechsel)

In meinem Babywunschforum fiel dann heute das Wort "Progressionsvorbehalt" und die Warnung, dass diese ganze Umstellung im Endeffekt nutzlos sein könnte, weil wir im Jahr der Elternzeit dann unter Umständen soviel Steuer nachzahlen müssten, dass wir mehr Steuer nachzahlen müssen, als uns der Steuerwechsel wegen des Elterngeldes eingebracht hat.

Ich begreife allerdings nicht so ganz, wann und wie das mit dem Progressionsvorbehalt umgesetzt wird. Das ganze ist so unverständlich geschrieben, dass ich jetzt gar nicht mehr weiß, ob der Steuerklassewechsel überhaupt Sinn macht...oder ob wir das Ganze nicht einfach sein lassen und weiter bei IV/IV bleiben.

Wie verteilen sich die Steuerklassen, wenn einer von beiden nur Elterngeld bezieht? Bleibt das dann IV/IV?

( Links wie diesen hier: http://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/elterngeld-und-steuerklasse-wichtige-regelungen/ - kenne ich. Die helfen mir allerdings nicht weiter!)

Steuern, Elterngeld, Steuerklasse, Progressionsvorbehalt, Steuerklassenwechsel
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