Meine Lebensgefährtin und ich besitzen unser selbstbewohntes Reihenhaus jeweils zu 50% lt. Grundbuch. Wir wohnen nun schon über 10 Jahre hier und wollen in diesem Sommer einiges renovieren lassen: Fenster, Eingangstür, Eingangsbereich, u.s.w. Wir kommen dabei ggf. auf Handwerker-Dienstleistungen von über 6000,- (max. Absetzbarkeit pro Jahr).

Wir werden uns die Kosten der Renovierungsarbeiten auch teilen: Wenn jeder von uns eigene Rechnungen der Handwerker erhält und selber von seinem Konto bezahlt, können wir dann jeder jeweils max. 6000,- von der Steuer absetzen? Oder gelten die max. 6000,- pro Jahr (Steuerentlastung max. 1200,-) steuerrechtlich pro Wohneinheit?