Ich bitte um Antworten/Hinweise auf enstprechende Gesetze bzw. Verordnungen. Gemäß Paragraph 14 UStG gilt eine Pflicht zur Rechnungsstellung nur in dem Fall, dass die entsprechende Leistung gegenüber einem Unternehmen erfolgt bzw. im Zusammenhang mit einem Grundstück steht. Die Pflicht zur Buchführung der Einnahmen/Ausgaben ist mir hierbei selbstverständlich bewusst. Die Frage zielt in dem speziellen Fall auf eine etwaige Belegpflicht (Gesetz?) ab.