Hallo, ich habe 2 Tage nachdem ich erstmalig Zinsen erhalten habe, einen Freistellungsauftrag für das Bank-Konto eingereicht. Nun hat mir zwar die Bank die abgezogene Abgeltungssteuer und den Soli.zuschlag zurückerstattet, allerdings nicht wertstellungsgleich. Die Bank sagt, sie müsse das erst zum Tag der Antragseinreichung gutschreiben. Das kann m. W. nach aber nicht korrekt sein. Hätte ich erst viel später den Antrag eingereicht, würden mir ja durch diese Handhabung der Bank ein echter Zinsverlust entstehen! Habe in der Vergangenheit schon viele Tagesgeld-Konten gehabt und deshalb des öfteren den FSA erst nachträglich einrichten lassen. Da wurde dann immer wertstellungsgleich wieder gutgeschrieben.