Ich habe mein Bescheid für 2015 über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag erhalten. Unter dem Betreff heißt es: Der Bescheid ergeht nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

Erfolgt somit noch eine Nachprüfung oder wird hier die Option freigehalten beim Zahlungsverzug eine Nachprüfung anzuordnen?