Einkommensteuer - Wann erfolgt eine Nachprüfung?
Ich habe mein Bescheid für 2015 über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag erhalten. Unter dem Betreff heißt es: Der Bescheid ergeht nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Erfolgt somit noch eine Nachprüfung oder wird hier die Option freigehalten beim Zahlungsverzug eine Nachprüfung anzuordnen?
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