Kann ein Prüfer+Zweitprüfer (ob zulässig oder nicht), das Anerkennen einer Abschlussarbeit verweigern?

Die Frage ist, ob es grundsätzlich möglich ist, dass sich der/die Prüfer aus willkürlichen Gründen einem bestimmten Studenten den Studienabschluss verweigert/n.

Nur das ist meine Frage. Welche Möglichkeiten hat man, wenn man sich in so einem Fall befindet? Kurz: Arbeit wurde begonnen/ Erstanmeldung und Themenstellung Juli 2014. Erstabgabe: September 2014. Bis heute wurden 3 weitere überarbeitete Versionen abgegeben, die letzte wurde von mehreren Außenstehenden begutachtet und für mindestens ausreichend befunden.

Vom Betreuer wird/wurde eine "psychologische Betreuung" empfohlen, anstatt klar zu sagen, was für schlecht befunden und geändert werden muss.

Ttrotz aller Bemühungen: bis jetzt kein positiver Abschluss.

Zudem wurde die Arbeit garnicht mehr offiziell bewertet, sondern nur mitgeteilt "dass es immer noch nicht mit ausreichend bewertet werden könne"

Zudem sprengt meine Arbeit meines Erachtens schon seit längerer Zeit den Rahmen der Anforderungen an eine Bachelorarbeit.

Ich werde nicht alles wegwerfen, was ich bisher erreicht habe. In erster Linie möchte ich eine Antwort auf die erste Frage:

Kann ein Prüfer es sich erlauben/das durchziehen bei einer Abschlussarbeit die Anerkennung grundsätzlich zu verweigern, auch wenn eine hochwahrscheilich als bestanden wertbare Arbeit abgegeben wurde?

Studium, Schule, Rechtsanwalt, Rechte, Abschlussarbeit, Studienabschluss
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