Hallo! Kann man gewerblich genutzte Kellerräume im gemieteten Haus absetzen? Die Räume qualifizieren sich nicht als Wohnfläche (keine Fenster, Heizung). Man mietet sie aber ja jedoch dennoch mit, wenn man ein Haus mietet. Das Haus hat 4 Zimmer und Kellerräume und soll von 3 Personen bewohnt werden, wobei eines der 4 Zimmer ein Arbeitszimmer sein soll. Zusätzlich zum Arbeitszimmer das abgesetzt werden soll, sollen alle Kellerräume als Lager dienen und dementsprechend auch abgesetzt werden können (von den Mietkosten). Darf man die Keller qm anteilig von der Miete absetzen, wenn sie für ein gewerbliches Lager genutzt werden? Wenn die Keller-qm als Arbeitszimmer eingestuft werden sollen, ginge das nicht, das weiß ich, weil die Räume sich nicht als Arbeitszimmer qualifizieren, aber können die Räume als Lagerfläche abgesetzt werden?

Das Haus befindet sich in einem Gewerbegebiet und aus diesem Haus heraus soll ein Versandhandel betrieben werden wofür die Kellerräume als Lager dienen sollen.