Liebe Steuererklärende,

ich muss dringend im heutigen Laufe des Tages meine Steuererklärung für 2015 anfangen und erledigen. Es gibt allerdings ein paar offene Fragen wobei ihr mir hoffentlich helfen könnt. Nachfolgend der Sachverhalt.

1) Einkommensteuererklärung als Privatperson mit Gewerbe

  • seit 2011 habe ich neben meiner Vollzeitstelle ein Gewerbe
  • für dieses Gewerbe gab es 2015 keine Einnahmen
  • es wird neben der Einkommenssteuererklärung allerdings auch eine Umsatzssteuererklärung für die gleiche Steuernummer verlangt

Muss ich Anlage G ausfüllen und die 0€ Einnahmen angeben? Muss ich eine separate Umsatzssteuererklärung dafür machen? Ist eine EÜR erforderlich?

2) Steuererklärung für UG

  • UG wurde im August 2015 gegründet
  • Gewerbe wurde im Dezember 2016 angemeldet
  • minimaler Betrag als Stammkapital eingezahlt
  • seitdem gingen nur Kontoführungsgebühren ab

  • Vorsteueranmeldung und Eröffnungsbilanz habe ich nie eingereicht

  • es läuft wohl unter Regelbesteuerung und nicht Kleinunternehmerregelung
  • sonst keine Einnahmen oder Ausgaben gehabt
  • Bescheid für Gewerbesteuermessbetrag 2015 liegt bei 0 €
  • Bescheid für Umsatzsteuervorauszahlung 2015 liegt bei 0 €

Muss ich in diesem Fall vollständig ausgefüllte Erklärungen zu Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer einreichen? Muss in irgendeinem Fall das Formular zur EÜR eingereicht werden? Muss die Bilanz 2015 in den Anhang gepackt werden?

Für mich ist das alles Neuland und ich bedanke mich im Voraus für eure produktive Hilfe.

Herzlichen Dank und Gruß