Guten Tag Ich habe mich von meiner damaligen Freundin getrennt, wir haben eine gemeinsame Tochter und ich bin ausgezogen. Ich zahle jedoch für Ihre Wohnung die Miete als Unterhalt. Kann ich diese Zahlung bei der Steuererklärung angeben als Unterhalt auch wenn die Zahlung an ihren Vermieter geht aber sie im Verwendungszweck steht.