Eine Frage an die Kollegen Steuer- und Rechtsexperten:

Ein Gedankenexperiment: A ist Privatperson und möchte sich einen Neuwagen kaufen (10.000,- € netto, 11.900,- € brutto). Er möchte außerdem gerne die Steuern sparen und plant daher folgendes Vorgehen: A gründet die X UG (haftungsbeschränkt, minimales Startkapital, vorsteuerabzugsberechtigt). Er kauft dann den Wagen und bekommt als Vorsteuerüberhang die Vorsteuer (1.900,- €) vom Finanzamt wieder. Sodann löst er die UG wieder auf und denkt, er habe die Steuern abzüglich der Gründung- und Auflösungskosten der UG gespart.

Frage: Kann das so funktionieren? Welche Umstände hat A vergessen mit einzubeziehen?