Habe privat ein Auto gekauft und jetzt ist die Katze aus dem Sack, was kann ich tun?

Guten Tag, ich wollte nur eine Rechtsbelehrung haben für folgen Vorfall:

Ich (Käufer) habe ein Gebrauchtwagen von einem Privatmann gekauft. Gestern fand der Kauf erst statt und heute bin ich mit dem Auto zur Werkstatt, weil mich ein bestimmtes Geräusch gestört hat. Der Meister hat gesagt, es sei das Zweimassenschwungrad defekt/kaputt (wie auch immer) und müsse erneuert werden. Zu dem muss man zwingendermaßen auch die Kupplungsscheibe erneuern und je nach dem, wie lange das Auto schon so gefahren wurde hat evtl auch Antriebswelle und Getriebe drunter gelitten (laut Internetforen). Ein ungefährer Preis läge bei 800,00€ um das Problem zu beseitigen. Ich habe das auto für 1.400,00€ gekauft. Es war als 1.800,00€ VB angegeben. So hohe Reparaturkosten sind ein Schlag unter die Gürtellinie bei mir. Der Verkäufer hat nichts von einem Kaputten Zweimassenschwungrad erzählt.

Jetzt zu meiner Frage:

Darf ich Gebrauch vom 14-tägigem Rückgaberecht machen, falls der Verkäufer nicht bereit ist, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen oder gegebennenfalls entgegenzukommen? Ich traue mich nicht mehr das Auto zu fahren und bin bei einer Pizzeria beschäftigt als Lieferant. Mein Chef hat heute schon schaden davon genommen, dass ich nicht zur Arbeit erscheine. Weil falls das Auto durch die ganzen Fahrten schlimmer wird, kann ich vielleicht nichts mehr machen und die Schuld bleibt auf mir hängen.

P.S.: Habe den ADAC Kaufvertrag benutzt. Eine Gewährleistung sollte somit nicht ausgeschlossen sein.

Bitte um Hilfe :/ Moralisch bin ich schon am Boden zerstört.

Mit freundlichen Grüßen Ibrahim Kaya

DAS HIER IST DER KAUFVERTRAG: 

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kaufvertrag_privat_08.2015_V2_33300.pdf

also halt die vorlage

Autokauf, Rechtslage
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