Ich mache gerade meine Steuererklärung. Ich befinde mich derzeit im dualen Studium. Während der Theoriezeit (am Ort der FH) bin ich am Ort der FH kostenlos untergebracht. Die Verpflegung muss ich dort aber selber bewerkstelligen (bezahlen).

Ich koche dort selber. Alle Quittungen/Belege für Lebensmittel aufzuheben, ist undenkbar. Kann ich trotzdem die Pauschale(n) ansetzen? Im Falle einer Kontrolle müsste ich ja alle Quittungen vorbringen? Dann doch lieber sein lassen?

Wobei: Bei den Fahrtkosten handelt es sich ja auch um eine Pauschale (i.h.v. 30 ct/km), die man nicht näher beweisen muss (z. B. per Fahrtenbuch)...