Mieteinnahmen und Sozialversicherung?

Guten Tag!

Ich bin Hausarzt und habe meine Ehefrau bisher mit 400 Euro auf miniJob Basis eingestellt. Meine Ehefrau ist ausgebildete Arzthelferin. Nachdem unsere Kinder nun mit 8 und 14 aus dem gröbsten raus, überlegen wir, ob meine Frau auch einen Vormittag mehr arbeiten könnte. Dann wäre sie aber aus dem 400 Euro Rahmen raus. Bisher ist es so, dass ich die ganze Familie privat Krankenversichert habe. Bzgl. Rente zahle ich nur ins Versorgungswerk. Wenn meine Frau nun über 450 Euro käme könnte sie sich normal Sozialversichern und ich könnte mir dafür die private Krankenversicherung sparen. Soweit meine bisherigen Überlegungen. nun überlegen wir, ob meine Frau nicht eine Immobilie kaufen könnte und diese an mich für meine Arztpraxis vermieten könnte. Die Mietkosten könnte ich über die Praxis absetzen und meine Frau müsste sie als Einnahmen versteuern. Also ein 0- Runde. Wir könnten die Immobilie aber mit 2% pro Jahr abschrieben, was der Vorteil unterm Strich wäre. Aber wie sieht das aus mit der Sozialversicherung? Wenn meine Frau nun Mieteinnahmen von 1000 Euro hat, wird sie dann Sozialversicheungspflichtig ? Kann ich Sie dann wie bisher privatversichern? Müssen wir von den Mieteinnahmen noch was abführen für die Sozialversicherungen (Krankenkasse, Rentenversicherung ) . Würde es eineN Unterschied machen, ob sie weiter auf 400 Euro Basis angestellt und privatversichert ist oder zukünftig auf z.b 600 Euro Basis angestellt ist und z.b. über die AOK versichert ist, was evt. Abzüge bei den Mieteinnahmen angeht in Bezug auf Sozialversicherungsabgaben von den Miieteinnahmen ?

Krankenversicherung, Immobilien, Beiträge, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankenkasse, private Krankenversicherung, privatversichert, Sozialversicherung, mieteinnahmen
Ärger bei Krankenkassenwechsel. Kündigung rückgängig machen?

Ich wollte zum 1. April von der AOK zur TK wechseln auf Grund der hervorragenden Testberichte. Mit der AOK hatte ich nie Probleme, jedoch eine Bekannte, die schwer krank ist und der wichtige Behandlungen verweigert werden.

Alle dafür erforderlichen Dokumente habe ich meiner Meinung nach eingereicht. Nach 10 Tagen hatte ich noch immer nichts gehört und rief daher bei der TK an, um anzufragen, ob ich nun zum 1. April Mitglied sei. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich habe letzte Woche bestimmt 4 mal dort angerufen, wurde immer von Person A zu B weitergeleitet, da niemand sich in der Lage sah, eine einfache Anfrage zu beantworten. Dann habe ich erfahren, dass angeblich noch eine Auskunft zu meinen Einnahmen fehlt, die ich derzeit als Studentin nicht habe, was ich bereits im Mitgliedschaftsantrag angegeben habe. Ich frage mich jedoch, wenn eine simple Anmeldung derart kompliziert ist, die Kommunikation nur sehr unfreundlich und mit Mühen erfolgt, welchen Gefallen tut man sich dann ggf im Krankheitsfall?

Bei der AOK gab es bei mir nie irgendwelche Kommunikationsschwierigkeiten. Weitergeleitet wurde ich nie und es war auch eine Filiale vor Ort. Ich bin nun am überlegen, ob es tatsächlich klug ist, zu den TK zu wechseln, die für mich rein telefonisch erreichbar sind - und dies, wie ich merke nur mit Ärger, da keiner weiß, was der andere will. Ich habe dies sachlich geäußert, was wenig Anklang fand.

Ist es möglich, diese Kündigung zu widerrufen bzw einfach die angeblich noch ausstehenden Informationen und dafür evtl benötigte Unterschriften nicht zu leisten, um doch bei der AOK zu bleiben?**Ich würde dann am Montag dort anrufen und Bescheid geben. - Ich würde dann später zur Barmer wechseln, die ebenfalls im Landkreis angesiedelt ist.

Krankenkasse, Sozialversicherung
Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenkasse nach Auslandsaufenthalt

Hallo zusammen!

Ich bin kürzlich nach einem mehrjährigen Aufenthalt im Ausland (außerhalb der EU; unterbrochen nur durch kurze Heimaturlaube) nach Deutschland zurückgekehrt.

Während meiner Zeit im Ausland war ich weiterhin in Deutschland am Wohnsitz meiner Eltern gemeldet, da ich selbständig tätig bin und für mein Unternehmen einen Firmensitz brauchte und natürlich auch, um meine Umsätze in Deutschland zu versteuern. Eine Anmeldung meines Wohnsitzes und Gewerbes im Ausland kam nicht infrage, da ich mich dort nur mit dem Status eines Touristen aufhielt.

Ich war jedoch während der letzten Jahre nicht in Deutschland kranken- bzw. sozialversichert, da es im Ausland eine kostenlose medizinische Grund- und Notfallversorgung gab.

Nun habe ich folgendes Problem:

Da mein Unternehmen sich noch im Aufbau befindet und bisher noch keine Gewinne erwirtschaftet hat, habe ich in Deutschland einen Midi-Job (Gleitzonenarbeitsverhältnis) angenommen, um a) meinen Lebensunterhalt zu sichern und b) nach mehrjähriger Pause wieder dem deutschen Sozialversicherungssystem beizutreten. Eine freiwillige Versicherung als Selbstständiger kommt nicht infrage, da der o. g. Midi-Job derzeit mein wirtschaftlicher Schwerpunkt ist.

Diese Konstellation scheint der gesetzlichen Krankenversicherung, bei welcher ich nun Mitglied werden möchte, nicht zu gefallen und ich wurde nun um Nachweise der Ab- und Anmeldung meines Wohnsitzes und Gewerbes sowie meiner letzten Krankenkasse gebeten, welche ich aber aus den genannten Gründen nicht habe.

Mir stellt sich nun die Frage, ob meine oben beschriebene Situation - also der überwiegende Aufenthalt im Ausland mit gleichzeitigem Wohn- und Firmensitz in Deutschland - zu Problemen führen kann. Muss ich beispielsweise Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge für die letzten Jahre befürchten? Oder können sich gar rechtliche Schwierigkeiten ergeben?

Vielen Dank im Vorraus für eure hilfreichen Tipps!

Selbständigkeit, Versicherung, Krankenversicherung, Auslandsaufenthalt, Sozialversicherung, midi-job
Wechsel von Vollzeit auf Minijob? Möglich?

Guten Abend, Guten Morgen, Guten Tag wünsche ich denn Damen und Herren der gutefrage.net Community.

Ich entschuldige mich bei jedem, der sich dem Aufwand an tut diesen Beitrag zu lesen, jedoch bedanke ich mich auch bei den Personen die mir zur Lösungsfindung meiner Frage helfen können

Vorabinformationen:

Ich bin männlich, 22 Jahre alt, abgeschlossene Ausbildung (Juli 2014), Wohnhaft bei den Eltern, Möglichkeit in die Familienversicherung der Krankenkasse zu wechseln ist gegeben

Problemstellung:

Derzeit arbeite ich bei einem Personaldienstleister in Vollzeit wo es mir bei dem Entleiher nicht gut geht bzw. gelinde gesagt nicht gefällt. Ein wechsel hatte ich mit dem Personaldienstleister schon angesprochen jedoch vergebens. Für August 2015 habe ich einen Ausbildungsvertrag für eine zweite Ausbildung unterschrieben. Nun möchte ich von dem Personaldienstleister weg, jedoch trotzdem arbeiten. Ein Minijob würde mir vom Verdienst und vor allem von der Arbeitszeit deutlich entgegen kommen da ich bis dahin meinen Führerschein sowie einige Vorbereitungskurse für die Ausbildung beenden/vollziehen könnte.

Frage:

  1. Ist ein Wechsel von Vollzeit auf Minijob so ohnes weitere möglich?
  2. Was muss ich bei den Versicherungen beachten? Normalerweise besteht keine ja Versicherungspflicht.
  3. Werde ich bei der Arbeitsagentur wenn ich einen Minijob annehme wieder als Arbeitslos gemeldet? (geringes Einkommen, keine Versicherungspflicht)

Ich bedanke mich für das vollständige Lesen meiner Frage. Ich weiß das diese ein wenig lang ist jedoch wusste ich nicht wie ich diese Verkürzen solle.

Dies war meine Erste Frage und ich bedanke mich bei jedem der mir zur Klärung dieser weiterhelfen kann und hoffe auf ein baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Insecurity92

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Arbeitsrecht - Selbstständigkeit - Betriebsprüfung - Nachzahlung des Arbeitgebers

Hallo liebes Gutefrage-Forum, dieser nachfolgend von mir geschilderte Vorgang ist echt passiert. Ich brauche euren Rat!

Sachlage:

  • Ein Arbeitnehmer arbeitet Selbstständig in einer Produktionsfirma
  • Er ist sehr fleißig, sehr effizient und sehr produktiv
  • Der Betrieb, der ihn beschäftigt wird einer Betriebsprüfung unterworfen
  • Es wird ermittelt, dass nach Deutschem Arbeitsrecht hier eine Scheinselbstständigkeit vorliegt
  • Der Geschäftsführende Gesellschafter muss nachzahlen (Sozialabgaben – Rückwirkend)
  • Wichtig: Der Arbeitnehmer hat kein Wissen über das hiesige Arbeitsrecht und bekommt ein schlechtes Gewissen gegenüber dem Arbeitgeber
  • Er sagt seinem Arbeitgeber, dass er die Nachzahlung rückwirkend tragen möchte, damit die Firma nicht finanziell geschädigt wird
  • Der Arbeitgeber zieht aber gegen den Staat vor Gericht und verliert auf zwei Instanzen

    Nun kommt der Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer zu, der jetzt als Festangestellte dort weiter beschäftigt wird und möchte eine sehr hohe Summe ausgezahlt bekommen (Über 46 TEUR! - Der Arbeitnehmer verdient Brutto 3,5 TEUR!)

Zusatz:

  • Der Arbeitnehmer (Scheinselbstständige) wurde verhört
  • Es hat sich bestätigt, dass er keine Ahnung davon hatte, dass er Scheinselbstständig war
  • Es hat sich bestätigt, dass der Arbeitgeber davon wusste und es wurde auf zwei Instanzen gerichtlich bestätigt, dass der Arbeitgeber die Nachzahlung tätigen muss

Fragen:

  • Kann der Arbeitgeber auf Basis des "Versprechens" vom Arbeitnehmer die Nachzahlung verlangen?
  • Was sollte dabei weiter beachtet werden?

Ich bin allen Antworten sehr dankbar und ergänze gerne die Sachlage! Ich habe nur das Wichtigste genannt und kenne auch aus meinem Studium einiges. Es ist für mich einwandfrei erkennbar, dass der Arbeitgeber einen unwissenden Produktionsmitarbeiter, der sehr fleißig ist und positiv denkt, betrügen möchte!

Mit allerbesten Grüßen!

Takka!

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Ferienjob nach Abi - Abgaben/Steuern (Krankenkasse) wenn ich ein FSJ beginne

Hallo,

nachdem ich lange über Google nach Antworten zu meinem Problem gesucht und nichts gefunden habe, suche ich nun hier um Rat.

Folgendes Problem: Ich habe nach dem Abi (2013) einen Ferienjob gemacht für 45 Arbeitstage. Nun wurden mir neben Steuern, die man sich ja am Ende vom Jahr durch eine Steuererklärung wieder holen kann, auch Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Des Weiteren bekam ich von der Krankenkasse bei der ich familienversichert bin einen Brief, dass ich nun eigenständig versichert sei. Zu dem Zeitpunkt als die Firma abgerechnet und entschieden hat, dass ich die Beiträge zahlen muss, hatte ich noch keine Bescheinigung für mein FSJ (freiwilliges soziales Jahr).

Bekomme ich von der Krankenkasse/Arbeitgeber die eingezahlten Beiträge zurück bzw. macht mein Ferienjob-Arbeitgeber eine neue, richtige Abrechnung, wenn ich nun nachweißen kann, dass ich ein FSJ im Oktober diesen Jahres beginnen werde? Es geht dabei um wirklich viel Geld Sad Alleine die Beiträge für Krankenversicherung und Rentenversicherung belaufen sich auf über 600€ Sad

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe.

Lg Mira

PS.: Ich weiß, dass man in der Familienversicherung bleibt, wenn man nach dem Ferienjob ein Studium beginnt. Ob das auch zutrifft, wenn man danach ein FSJ macht weiß ich allerdings nicht.

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Ich habe mich verhoben auf der Arbeit. Und nun bekomme ich KG. Diese geht aber nicht über die GB. Was kann ich tun?

Vorweg ich bin 20 und in der Ausbildung zum KFZ- Mechatroniker

Ich habe mich am 22.07 Verhobenbei dem Heben einer Kardernwelle (Antriebswelle vom LKW). bin dann zu meinem Hausartzt dieser schrieb mich den rest der Woche Krank. Danach ist es nicht besser geworden.

Dann bin ich am 29.07. in die Unfallchirugie und die haben mich geröngt. und stellten folgendes befund fest.: Lumbago; Z.n. M. Scheuermann; Skoliose; Funktionsstörungen / Schmerzen durch M4199 Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch ISG oder Kopfgelenke)

Nun habe ich Krankengymnastik verschieben bekommen. Allerdings ein ganz Normales Kassenrezept. kein BG Rezept.

Jetzt sagten sie mir Das das alles schon vorher gewesen sei und eine Verhebung auf arbeit kein Arbeitsunfall sei.

Die Dame sagte mir dann noch : Wenn ich mich auf de Arbeit verhebe und mein Rücken knacks macht ist das kein Arbeitsunfall und wird nicht über die BG abgewickelt. Wenn mir die Kardarnwelle in den Rücken fällt und es Knacks macht ist es ein Arbeitsunfall....

Das Verstehe ich so nicht..... Es ist doch Während der Arbeit passiert und ich hatte vorher keine Schmerzen. jetzt habe ich durchgehend Rückenschmerzen.

Mir geht es weniger darum diese ca.20Euro für die KG zu bezahlen sondern mehr darum wenn es folgeschäden gibt. Mal angenommen ich werde Arbeitsunfähig geht das nicht über die BG trotz das es auf der Arbeit passier ist.

Der Scheuermann kommt scheinbar aus der Kindheit aber was ist mit dem Verheben ?

Danke schon einmal

Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, BG, Krankenkasse, Sozialversicherung, Unfallversicherung
Krankenkasse fordert Beiträge nach. Falsche Angaben zur Sozialversicherung. Wer muss zahlen?

Hallo Leute!

Ich bin in eine merkwürdige Situation geraten:

Ich habe Anfang 2012 einen Werkstudentenvertrag bei einem Unternehmen unterzeichnet und alle Randbedingungen für die Versicherungsvorteile Studierender erfüllt (Immatrikulationsbesch. immer abgegeben, nie über 20h/Woche gearbeitet usw.).

Mein Arbeitgeber hat mich jedoch nun, über ein Jahr später, nachträglich bei meiner Krankenkasse als Werkstudent gemeldet. Meine monatlich abgezogenen SV-Beiträge (KV, PV, AV) wurden mir seitens des Arbeitgebers für diesen Zeitraume erstattet. Für den betreffenden Zeitraum hat der Arbeitgeber mich also in erster Instanz als "normalen" Arbeitnehmer gemeldet und auch abgerechnet und im Nachhinein alles wieder verändert.

Da jedoch mein monatliches Einkommen recht niedrig war (jedoch stets über 450€), entstand nun jedoch eine Nachzahlungsforderung meiner KK zu der studentischen Versicherung in Höhe von ca. 500€ seit Beginn der Werkstudentenbeschäftigung.

Ich bin natürlich kein Lohnbuchhalter und hab das nicht kommen sehen.

Ist der Arbeitgeber aufgrund dieser "Falschmeldung" (man verzeihe mir diesen Begriff, bin eben nicht vom Fach) in irgendeinem Maße zu belangen / zu belasten, was die Nachzahlungsaufforderung seitens meiner Krankenkasse betrifft?

Bin für jeden Rat dankbar - habe zu diesem Problem bisher auch leider nirgends eine Antwort finden können :-(

Krankenkasse, Nachzahlung, Sozialversicherung, Student, Meldung
private Krankenversicherung - Minijob - Wechsel in Teilzeit - Ausbildung - Schüler -

Hallo,

ich habe einige Fragen bezüglich Krankenversicherung und Sozialversicherungspflicht. Ich bin noch Schüler, mache mein Abitur und habe ab Mai keine Prüfungen und keinen Unterricht mehr.

Im Moment wohne ich Zuhause und mache seit einem dreiviertel Jahr einen Minijob (bis 450€). Ich bin über meine Eltern privat Krankenversichert und gehe im Oktober in die Ausbildung, wofür ich eine eigene Krankenversicherung benötige, weshalb die private Krankenversicherung 3 Jahre bis zu meinem Studium ausgesetzt wird und ich sie dann wieder nutzen kann.

Ich möchte nun meinen Minijob kündigen und eine Beschäftigung in Teilzeit anfangen (20-30 Std./Woche), um mir für Ausbildung und Studium ein finanzeilles Polster anzusparen.

Wie sieht es nun mit der privaten Krankenversicherung aus? Da meine Beschäftigung länger als die für ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis üblichen 50 Tage andauern wird und ich mehr als z.Zt. 450€ im Minijob verdienen werde/möchte, benötige ich doch eigentlich eine eigenständige, gesetzliche Krankenversicherung, stimmt das?

Kann ich die private Krankenversicherung auch für die 4 Monate, die ich in Teilzeit arbeiten möchte, aussetzen? Kann ich die eigenständige Krankenversicherung des Teilzeitjobs dann auch für meine Ausbildung übernehmen?

Ich blicke im Moment durch diesen ganzen Versicherungswahnsinn nicht durch...

Job, Versicherung, Minijob, Krankenversicherung, Schüler, Abitur, private Krankenversicherung, Sozialversicherung, Teilzeit
Praxissemester in Österreich, Wohnsitz in Deutschland

Hallo an alle,

ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn ich weis einfach nicht welche Abgaben (Steuern, Krankenkasse, Sozialversicherung) ich an welches Land abgeben muss, oder ob ich es überhaupt muss. Und wieviel wird mir vom Bruttogehalt (ca. 1800€) bleiben?

Meine Situation:

Ich beginne ein 6 monatiges Praxissemester (Pfilchtpraktikum laut SPO, deutsche FH) in Österreich, bleibe jedoch in Deutschland wohnen und Pendle jeden Tag. Derzeit bin ich über meine Eltern Krankenversichert (deutsche Krankenversicherung).

Nun zu meinen Fragen:

1. Krankenversicherung

Muss ich mich zwingend bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse versichern? Schließlich bin ich bereits versichert und habe auch die EU-Krankenkarte. Dass ich dann nur Ärtze in GER zur Vorsogre aufsuchen kann kommt mir sowiso recht. --> so müsste ich keine Beiträge bezahlen.

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse sagt jedoch ich muss. Ich könne lediglich die AOK als deutschen Partner wählen.

2. Sozialabgaben

In Deutschland sind Pflichtpraktika sozialabgabenfrei. Muss ich in Österreich Sozialabgaben bezahlen? Denn das Wäre unlogisch, schließlich würde ich ggf. Arbeitslosengeld/Rente ja in GER beziehen und nicht in Österreich.

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse sagt ich muss es ich Österreich bezahlen. Das wird angeblich direkt vom Arbeitgeber an die VGKK gezahlt, die es dann an entsprechende Stelle weiterleitet.

3. Steuern

Steuern bezahle ich ja in GER. Wie wird das abgehandelt? Muss ich sie im Voraus bezahlen oder werden sie mir wie in GER direkt vor der Auszahlung abgezogen? Oder muss ich sie erst hinterher bezahlen?

Wie Ihr seht, habe ich mich schon reichlich informiert, traue jedoch den Aussagen nicht gänzlich, da es sich bei einem Pflichtpraktikum schon um einen speziellen Fall handelt.

In Deutschland wäre der Fall klar: Krankenkasse über Eltern: ---> keine Beiträge Keine Sozialabgaben, da Pflichtpraktikum Steuern passend zum Bruttogehalt.

Ich bedanke mich bereits im Voraus.

Gruß, Der Student aus 2012

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Falsches Eintrittsdatum im Arbeitsvertrag

Für eine liebe Freundin stelle ich hier eine Frage zur Beantwortung, da ich selbst mit meinem Wissen am Ende bin und Tante Google nichts vernünftiges Ausspuckt...

Folgendes Szenario...

Person A kommt aus der Arbeitslosigkeit mit ALG I - sie bewirbt sich bei einer Reinigungsfirma B und soll Montags mal vorbei kommen. Wie vereinbart erscheint sie zum Termin - zu Ihrer Freude darf sie gleich loslegen, sie hat den Job. Die Objektleiterin von B bittet sie, doch so schnellst möglich die Papiere abzugeben für den Arbeitsvertrag - auf Anfrage ob dies auch per Email gehe, da sie alles auf dem PC hat wurde dies bejat.

Noch am selben Nachmittag verschickte sie die Unterlagen (Sozialversichrungsausweis, Lohnsteuklassenbescheinigung [St.Karte gibts ja keine mehr], Krankenkärtchen, EC Karte ect pp - alles eingescannt in Kopie) - sie hatte sogar noch Zeit, bei der Agentur anzurufen und sich als Erwerbstätig abzumelden.

Heute kam endlich der Arbeitsvertrag - doch es stimmt was nicht! Als Eintrittsdatum wird der 18.05 angegeben, sie hat aber jedoch bereits am 16.05 angefangen zu arbeiten in 2 Objekten. Auf Anfrage zu dem Fehler bei Objektleiterin von B wurde geantwortet - die Papiere kamen so spät und man dürfe nicht mehr rückwirkend das Datum eintragen und Anmelden zur Sozialversicherung - sondern erst ab Vorlage der Papiere.

Frage 1: Ist dies so richtig, dass angeblich seit einem Jahr dies nicht mehr gemacht werden dürfe und hat sie Anspruch auf das korrekte Datum im Vertrag?

Frage 2: hat die Freundin dardurch Nachteile bspw Arbeitsamt und Krankenkasse, da sie sich ja zum 16.05 abgemeldet hat und 2 Tage fehlen, ggf im Bezug zu freiwillige Pflichtversicherung?

Arbeitsrecht, Krankenversicherung, gebäudereiniger, Personal, Sozialversicherung, Verwaltung

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