Abgaben wenn man als Student arbeiten geht. Werkstudent oder normaler Arbeitnehmer. Was ist besser?

Hallo. Ich bin Student, 25 und habe vor kurzem angefangen in einem Unternehmen zu arbeiten. Brutto bekomme ich laut vertrag ca. 840, überwiesen bekomme ich 735. Meine Abgaben sind also insgesamt lediglich 100 Euro hoch. Bevor ich anfangen habe zu arbeiten musste ich monatlich 115 euro an die Krankenkasse zahlen. Jetzt nicht mehr.

Ein Bekannter von mir hat mich darauf hingewiesen, dass ich nicht als Werkstudent angestellt bin sondern einen "normalen" Vertrag habe und ich mit meinem Arbeitgeber darüber reden soll damit ich einen Werkstudentenvertrag kriege da man damit Vorteile haben soll.

Er hat mir erklärt dass man als Werkstudent lediglich in die Rentenversicherung (9,3% vom Brutto) zahlt, aber dafür weiterhin ganz normal monatlich 115 euro an die Krankenkasse zahlt. Das heißt als Werkstudent würde ich mehr geld von meinem Arbeitgeber erhalten, hätte aber insgesamt mehr Abgaben.

Laut meiner Berechnung hätte ich mit einem Werkstudentenvertrag 840- 78,12 (RV) - 115 (KV) = ungefähr 650 Euro.
Habe ich da irgendwie was übersehen, was falsch verstanden, falsch gerechnet? Ich dachte als Werkstudent hat man was die Abgaben angeht Vorteile gegenüber normalen Arbeitnehmern

Steuern, Versicherung, Recht, Krankenversicherung, Einkommensteuer, Krankenkasse, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Werkstudent, Werkstudentenjob, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Job als PKB-Lehrkraft im Studium + Einstieg mitten im Monat?

Hallo an alle,

ich habe vor Kurzem bereits ein Frage zu den Themen "PKB-Lehrkraft", "Minijob" etc. gestellt. Nun hat sich meine Situation im positiven Sinne geändert und ich kann schon nächste Woche, also noch im Februar, als PKB-Lehrkraft mit 40h monatlich an einer Schule angestellt werden. Hier würde ich rund 1200,- Euro (brutto) verdienen (eventuell ist diese Info von Relevanz). Allerdings bin ich im Januar und im Februar noch meiner geringfügigen Beschäftigung nachgegangen, bei der man jährlich nicht die 5400,- Euro-Grenze (monatlich 450,- Euro) überschreiten darf. Nun ist das Problem, dass ich für Februar natürlich noch Geld von meinem Noch-Arbeitgeber erhalten werde und ebenso auch Geld durch den neuen Job als PKB-Lehrkraft, welchen ich noch im selben Monat, also Februar, antrete.

Frage: Erwarten mich, was Steuer und Sozialversicherungen angeht, irgendwelche komischen Überraschungen, sei es Ende Februar oder gar Ende des Jahres durch das Zugegensein dieser Minijob-Geschichte? Immerhin überschreite ich die 450,-Euro-Grenze. Ist das bei der PKB-Stelle der Fall, ist das wahrlich kein Thema (hier darf ich so viel verdienen wie ich will), allerdings ist hier, speziell auf den Februar bezogen, diese Minijob-Geschichte mit im Spiel. Ich hoffe, ich habe es halbwegs verständlich ausgedrückt.

Kurzer Hinweis: Ich habe nicht vor, beides parallel zu machen. Die Stelle an der Schule habe ich heute sehr spontan bekommen (Vertrag würde nächste Woche unterschrieben werden). Morgen habe ich vor, das meinem Noch-Arbeitgeber bekannt zu geben und ich gehe einfach mal davon aus, dass mir keine Steine (Kündigungsfrist) in den Weg gelegt werden. Wenn ich also in der Schule anfinge, wäre ich aus meinem alten Unternehmen schon längst raus.

Vielleicht gibt es hier ja welche, die spontan eine Antwort auf meine Frage haben.

Beruf, Studium, Nebenjob, Recht, Minijob, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Steuerrecht, Finanzen und Geld, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Arbeitslosengeld nach Bundeswehr (FWDL)?

Hallo,

ich scheide heute aus der Bundeswehr aus, nachdem ich 18 Monate Freiwilligen Wehrdienst geleistet habe. Bereits im Januar habe ich dies der Agentur für Arbeit gemeldet. Heute bekam ich eine E-Mail, dass ich umgehend bei der Agentur für Arbeit anrufen soll, da ich ab morgen vorerst arbeitslos sein werde. Was ich auch getan habe und daraufhin sollte ich Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer etc. angeben. Die Dame am Telefon fragte dann, ob ich denn sozialversichert war und wie ich meinen Lohnzetteln entnehmen kann, war ich das nicht, konnte ihr aber keine genaue Auskunft geben. Sie meinte, ich solle das abklären und morgen nochmal anrufen.

Mein Vorgesetzter sagte mir gestern, dass ich nach dem FWD Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Meine Unterlagen wie die Bestätigung über meine geleisteten Dienste etc. werden aber leider erst Ende April zugeschickt, weil aktuell niemand in meiner Kaserne ist. Daher weiß ich nicht, an wen ich mich da wenden soll. War jemand von euch nach dem FWD arbeitslos und weiß, wie das genau funktioniert? Ich habe absolut keine Ahnung...

(Anm. d. Red., falls relevant: ich hatte bereits einen neuen Arbeitsvertrag ab Mai, der wurde mir jedoch letzte Woche aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gekündigt. Ber Arbeitgeber versicherte mir aber, dass ich, sobald sich diese Lage verbessert, sofort einen neuen Arbeitsvertrag bekommen werde... daher heißt es erst mal abwarten...)

Arbeitslosengeld, Bundeswehr, Recht, Agentur für Arbeit, arbeitslos, Sozialversicherung, freiwilliger Wehrdienst, Ausbildung und Studium
Überschneidung zweier Minijobs - was nun?

Hallo liebe gutefrage-Community! :)

Ich bin Studentin und arbeite derzeit noch als Kassenaushilfe auf 450€-Basis bei einem Supermarkt in meiner Stadt. Glücklicherweise habe ich vor einer Woche die Zusage für eine studentische Hilfskraftstelle an meiner Uni bekommen und habe für diese bereits zugesagt.

Ich habe direkt einen Tag nach Zusage für meine neue Hiwi-Stelle eine schriftliche Kündigung eingereicht. Nun steht es in meinem Arbeitsvertrag leider so, dass ich offiziell erst zum 15.10.2019 mein altes Unternehmen verlasse (da ich meine Kündigung "erst" am 06.09. eingereicht habe). Meine neue Hiwi-Stelle beginnt bereits offiziell am 01.10.

Da ich bei meinem alten Job ca. 38h/Monat im Arbeitsvertrag stehen komme ich mit diesem Job schon monatlich immer auf ungefähr 380€ pro Monat. Für meine neue Hiwi-Stelle stehen 30h/Monat im Vertrag, d.h. 300€ pro Monat.

Ich habe nun wie gesagt leider eine zeitliche Überschneidung der beiden Tätigkeiten von ca. 2 Wochen. Das heißt doch, ich komme rein rechtlich in diesen zwei Wochen über die 450€-Euro Grenze, oder?

Ich weiß nun ehrlich gesagt nicht, welche Art von Steuern oder Abgaben auf mich zukommen könnten, wo und wie ich diese anmelde, und an wen ich mich generell für Fragen zu meiner Situation wenden kann. Kennt ihr vielleicht Anlaufstellen an die ich mich dies betreffend wenden kann? Oder könnt ihr mir bereits helfen und mir erklären, welche Anträge etc. ich jetzt schon stellen sollte?

Vielen Dank bereits im Voraus für eure Hilfe!!! :)

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Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung?

Hallo ihr Lieben, Ich habe heute ein Schreiben bekommen, diesen ich absolut nicht Verstehe. Vielleicht könnt ihr mir helfen und mir sagen, was die von mir möchten.

Der Brief kommt von der Agentur für Arbeit:

Meldung von Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung, Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld II.

Sehr geehrte Frau .......

nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung kann neben dem Bezug von ALG II bei Personen im Alter von unter 25 Jahren zusätzlich die Arbeitslosigkeit als weitere Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Folgende Zeit der Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG II wird Ihrem Rentenversicherungsträger gemeldet:

Beginn 25.06.219

Ende: 09.07.2019

Meldegrund: Arbeitslosigkeit mit Bezug bon ALG II (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI)

Hinweis: Arbeitslosigkeit liegt u.a. nur solange vor, wie Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen des Jobcenters zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit)/§ 58 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI i.V.m. § 16SGB III). Eine Beschäftigungslosigkeit, die diesen Anforderungen nicht entsüricht, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Nachteilen verbunden sein.

Haben Sie weitere Fragen zu Berücksichtigung von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte unmittelbar an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Ende.

Ich verstehe irgendwie kein Wort aus dem Brief.

Vielleicht als Hinweis meiner Seite. Am 24.06 habe ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, am 25.06 war ich dann Arbeitslos. Dummerweise hatte ich aber am 17.06 ein Arbeitsunfall und durfte mich somit nicht beim Amt melden so lange ich Krank bin, ich hatte gehofft das ich Krankengeld oder Verletztengeld bekomme, solange ich Krank bin. Dies passierte aber leider nicht. Das heißt ich war vom 17.06 bis 10.08 Krankgeschrieben und das ohne jeglichen Gehalt/ Lohn oder Geldleistungen. Heißt vom 25.06 bis 10.08 wurden KEINE Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt, was ja klar ist, da ich kein Geld erhalten habe.

Mit der Krankenkasse habe ich es schon geklärt das ich die Beiträge zurück zahle, falls mich hier jemand darauf aufmerksam machen möchte.

Wie gesagt, ich hoffe jemand kann mir erklären was mit dem Brief gemeint ist.

Danke schon mal für die Antworten :3

Schönes Wochenende wünsche ich :3

Recht, Agentur für Arbeit, Beiträge, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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