Antrag zur medizinischen Rehabilitation

Hallo,

ich gehe ich Kürze in Kur und muss jetzt noch für die "Knappschaft Bahn See" eine Erklärung abgeben. Dazu habe ich ein paar Fragen.

Vielleicht kennt sich hier einer damit aus. Eine Seite des Formulars habe ich im Anhang hochgeladen.

Punkt 3: Verstehe ich überhaupt nicht.

Punk 4.1: Ich habe mehrere Kinder, aber alle schon über 18 Jahre. Muss ich hier trotzdem was angeben?

Punkt 4.2: Wie gesagt, sind die Kinder über 18. Wenn ich das erste ankreuze, dann muss ich einen Nachweis erbringen - ich wüsste aber nicht, dass ich solch einen Nachweis habe. Wenn ich das zweite ankreuze, dann lüge ich ja...

Punkt 5:

  • Ist "Lebenspartnerschaftsgesetz..." gleich "Verheiratet"?

  • Letzter Punkt mit "Anspruch auf Leistung": Ich würde sagen, aktuell schon, sofern sie mal krank wird, aber aktuell ist sie noch gesund und geht arbeiten?!?

Warum ist das immer so kompliziert....

Und dann steht am Ende des Formulars noch folgendes:

"Erklärung zur Einzugsermächtigung

Ich versichere alle Fragen nach bestem Wissen.....

Hiermit ermächtige ich den Rentenversicherungsträger

  • zu Unrecht überwiesene Geldbeträge und
  • Zuzahlungsbeträge zu den Kosten der Leistung zur medizinischen Rehabilitation bis auf Widerruf

von dem angegebenen Konto abzurechnen."

Heißt das, dass ich für nicht sauber durchgeführte Arbeiten trotzdem Zahlen muss? Z.B. bei einem Zahlendreher? 610€ statt 160€? Und warum muss ich überhaupt mein Konto angeben? Ich zahle doch schon so viele Jahre in die Kasse, warum wollen die von mir was abbuchen? :-(

Es wäre nett, wenn mir jemand dabei helfen könnte.

Danke.

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Versicherung, Reha, Kur, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Knappschaft
Ferienjob nach Abi - Abgaben/Steuern (Krankenkasse) wenn ich ein FSJ beginne

Hallo,

nachdem ich lange über Google nach Antworten zu meinem Problem gesucht und nichts gefunden habe, suche ich nun hier um Rat.

Folgendes Problem: Ich habe nach dem Abi (2013) einen Ferienjob gemacht für 45 Arbeitstage. Nun wurden mir neben Steuern, die man sich ja am Ende vom Jahr durch eine Steuererklärung wieder holen kann, auch Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Des Weiteren bekam ich von der Krankenkasse bei der ich familienversichert bin einen Brief, dass ich nun eigenständig versichert sei. Zu dem Zeitpunkt als die Firma abgerechnet und entschieden hat, dass ich die Beiträge zahlen muss, hatte ich noch keine Bescheinigung für mein FSJ (freiwilliges soziales Jahr).

Bekomme ich von der Krankenkasse/Arbeitgeber die eingezahlten Beiträge zurück bzw. macht mein Ferienjob-Arbeitgeber eine neue, richtige Abrechnung, wenn ich nun nachweißen kann, dass ich ein FSJ im Oktober diesen Jahres beginnen werde? Es geht dabei um wirklich viel Geld Sad Alleine die Beiträge für Krankenversicherung und Rentenversicherung belaufen sich auf über 600€ Sad

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe.

Lg Mira

PS.: Ich weiß, dass man in der Familienversicherung bleibt, wenn man nach dem Ferienjob ein Studium beginnt. Ob das auch zutrifft, wenn man danach ein FSJ macht weiß ich allerdings nicht.

Steuern, Studium, Krankenversicherung, Abrechnung, Bundesfreiwilligendienst, Ferienjob, Freiwilliges Soziales Jahr, Gehaltsabrechnung, Geringfügige Beschäftigung, Krankenkasse, soziales jahr, Sozialversicherung, abzuege, Kurzfristige Beschäftigung
Ich habe mich verhoben auf der Arbeit. Und nun bekomme ich KG. Diese geht aber nicht über die GB. Was kann ich tun?

Vorweg ich bin 20 und in der Ausbildung zum KFZ- Mechatroniker

Ich habe mich am 22.07 Verhobenbei dem Heben einer Kardernwelle (Antriebswelle vom LKW). bin dann zu meinem Hausartzt dieser schrieb mich den rest der Woche Krank. Danach ist es nicht besser geworden.

Dann bin ich am 29.07. in die Unfallchirugie und die haben mich geröngt. und stellten folgendes befund fest.: Lumbago; Z.n. M. Scheuermann; Skoliose; Funktionsstörungen / Schmerzen durch M4199 Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch ISG oder Kopfgelenke)

Nun habe ich Krankengymnastik verschieben bekommen. Allerdings ein ganz Normales Kassenrezept. kein BG Rezept.

Jetzt sagten sie mir Das das alles schon vorher gewesen sei und eine Verhebung auf arbeit kein Arbeitsunfall sei.

Die Dame sagte mir dann noch : Wenn ich mich auf de Arbeit verhebe und mein Rücken knacks macht ist das kein Arbeitsunfall und wird nicht über die BG abgewickelt. Wenn mir die Kardarnwelle in den Rücken fällt und es Knacks macht ist es ein Arbeitsunfall....

Das Verstehe ich so nicht..... Es ist doch Während der Arbeit passiert und ich hatte vorher keine Schmerzen. jetzt habe ich durchgehend Rückenschmerzen.

Mir geht es weniger darum diese ca.20Euro für die KG zu bezahlen sondern mehr darum wenn es folgeschäden gibt. Mal angenommen ich werde Arbeitsunfähig geht das nicht über die BG trotz das es auf der Arbeit passier ist.

Der Scheuermann kommt scheinbar aus der Kindheit aber was ist mit dem Verheben ?

Danke schon einmal

Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, BG, Krankenkasse, Sozialversicherung, Unfallversicherung
Krankenkasse fordert Beiträge nach. Falsche Angaben zur Sozialversicherung. Wer muss zahlen?

Hallo Leute!

Ich bin in eine merkwürdige Situation geraten:

Ich habe Anfang 2012 einen Werkstudentenvertrag bei einem Unternehmen unterzeichnet und alle Randbedingungen für die Versicherungsvorteile Studierender erfüllt (Immatrikulationsbesch. immer abgegeben, nie über 20h/Woche gearbeitet usw.).

Mein Arbeitgeber hat mich jedoch nun, über ein Jahr später, nachträglich bei meiner Krankenkasse als Werkstudent gemeldet. Meine monatlich abgezogenen SV-Beiträge (KV, PV, AV) wurden mir seitens des Arbeitgebers für diesen Zeitraume erstattet. Für den betreffenden Zeitraum hat der Arbeitgeber mich also in erster Instanz als "normalen" Arbeitnehmer gemeldet und auch abgerechnet und im Nachhinein alles wieder verändert.

Da jedoch mein monatliches Einkommen recht niedrig war (jedoch stets über 450€), entstand nun jedoch eine Nachzahlungsforderung meiner KK zu der studentischen Versicherung in Höhe von ca. 500€ seit Beginn der Werkstudentenbeschäftigung.

Ich bin natürlich kein Lohnbuchhalter und hab das nicht kommen sehen.

Ist der Arbeitgeber aufgrund dieser "Falschmeldung" (man verzeihe mir diesen Begriff, bin eben nicht vom Fach) in irgendeinem Maße zu belangen / zu belasten, was die Nachzahlungsaufforderung seitens meiner Krankenkasse betrifft?

Bin für jeden Rat dankbar - habe zu diesem Problem bisher auch leider nirgends eine Antwort finden können :-(

Krankenkasse, Nachzahlung, Sozialversicherung, Student, Meldung
private Krankenversicherung - Minijob - Wechsel in Teilzeit - Ausbildung - Schüler -

Hallo,

ich habe einige Fragen bezüglich Krankenversicherung und Sozialversicherungspflicht. Ich bin noch Schüler, mache mein Abitur und habe ab Mai keine Prüfungen und keinen Unterricht mehr.

Im Moment wohne ich Zuhause und mache seit einem dreiviertel Jahr einen Minijob (bis 450€). Ich bin über meine Eltern privat Krankenversichert und gehe im Oktober in die Ausbildung, wofür ich eine eigene Krankenversicherung benötige, weshalb die private Krankenversicherung 3 Jahre bis zu meinem Studium ausgesetzt wird und ich sie dann wieder nutzen kann.

Ich möchte nun meinen Minijob kündigen und eine Beschäftigung in Teilzeit anfangen (20-30 Std./Woche), um mir für Ausbildung und Studium ein finanzeilles Polster anzusparen.

Wie sieht es nun mit der privaten Krankenversicherung aus? Da meine Beschäftigung länger als die für ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis üblichen 50 Tage andauern wird und ich mehr als z.Zt. 450€ im Minijob verdienen werde/möchte, benötige ich doch eigentlich eine eigenständige, gesetzliche Krankenversicherung, stimmt das?

Kann ich die private Krankenversicherung auch für die 4 Monate, die ich in Teilzeit arbeiten möchte, aussetzen? Kann ich die eigenständige Krankenversicherung des Teilzeitjobs dann auch für meine Ausbildung übernehmen?

Ich blicke im Moment durch diesen ganzen Versicherungswahnsinn nicht durch...

Job, Versicherung, Minijob, Krankenversicherung, Schüler, Abitur, private Krankenversicherung, Sozialversicherung, Teilzeit
Praxissemester in Österreich, Wohnsitz in Deutschland

Hallo an alle,

ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn ich weis einfach nicht welche Abgaben (Steuern, Krankenkasse, Sozialversicherung) ich an welches Land abgeben muss, oder ob ich es überhaupt muss. Und wieviel wird mir vom Bruttogehalt (ca. 1800€) bleiben?

Meine Situation:

Ich beginne ein 6 monatiges Praxissemester (Pfilchtpraktikum laut SPO, deutsche FH) in Österreich, bleibe jedoch in Deutschland wohnen und Pendle jeden Tag. Derzeit bin ich über meine Eltern Krankenversichert (deutsche Krankenversicherung).

Nun zu meinen Fragen:

1. Krankenversicherung

Muss ich mich zwingend bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse versichern? Schließlich bin ich bereits versichert und habe auch die EU-Krankenkarte. Dass ich dann nur Ärtze in GER zur Vorsogre aufsuchen kann kommt mir sowiso recht. --> so müsste ich keine Beiträge bezahlen.

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse sagt jedoch ich muss. Ich könne lediglich die AOK als deutschen Partner wählen.

2. Sozialabgaben

In Deutschland sind Pflichtpraktika sozialabgabenfrei. Muss ich in Österreich Sozialabgaben bezahlen? Denn das Wäre unlogisch, schließlich würde ich ggf. Arbeitslosengeld/Rente ja in GER beziehen und nicht in Österreich.

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse sagt ich muss es ich Österreich bezahlen. Das wird angeblich direkt vom Arbeitgeber an die VGKK gezahlt, die es dann an entsprechende Stelle weiterleitet.

3. Steuern

Steuern bezahle ich ja in GER. Wie wird das abgehandelt? Muss ich sie im Voraus bezahlen oder werden sie mir wie in GER direkt vor der Auszahlung abgezogen? Oder muss ich sie erst hinterher bezahlen?

Wie Ihr seht, habe ich mich schon reichlich informiert, traue jedoch den Aussagen nicht gänzlich, da es sich bei einem Pflichtpraktikum schon um einen speziellen Fall handelt.

In Deutschland wäre der Fall klar: Krankenkasse über Eltern: ---> keine Beiträge Keine Sozialabgaben, da Pflichtpraktikum Steuern passend zum Bruttogehalt.

Ich bedanke mich bereits im Voraus.

Gruß, Der Student aus 2012

Steuern, Ausland, Krankenversicherung, Grenzgänger, Österreich, Praktikum, Sozialversicherung, Praxissemester
Abrechnung Brutto Netto Bezüge

Hi, habe das erste mal eine Abrechnung von meinem Arbeitgeber erhalten (Minijob) und habe diesbezüglich noch ein paar ungeklärte Fragen. Ihr müsst nicht alles beantworten; wer was zu irgendeinem Punkt weiss, kann das posten, ich wäre euch dankbar!

In den Versicherungsangaben ganz oben steht einmal die Abkürzung "MFB" und ein "nein" darunter; daneben "Gleitzone" und auch hier "nein". Habe leider überhaupt keine Ahnung wofür das stehen könnte. Außerdem noch "St.Kl. (Faktor)" und P (Steuerklasse P, aber was ist das?)

Bei den Sozialversicherungs-Tagen stehen auch ein paar Abkürzungen, wobei ich nicht sicher bin ,ob ich diese richtig interpretiert habe: KV = Krankenvers.; RV = Rentenvers. AV = Arbeitslosenvers.? und PV = Privatvers. ? (weiter unten noch mal "PV Zus. / %?)

Ausserdem ist in der Sozialversicherungs-Tage Tabelle (Spalte -> SV-Tage, monatlich, kumuliert, BGR und Zeile -> KV, RV, AV, PV, St-Tage) die Abkürzung "BGR" = Berufsgenossenschaftliche Regeln, weiss allerdings nicht was das ist und wie sich das errechnet. Habe letzten Monat angefangen und 15 SV-Tage kumuliert, bei BGR jedoch im KV eine 6 und im RV eine 5 stehen. Was genau bedeutet das?

Die letzte Abkürzung ist wieder im Bereich Steuer / Sozialversicherung: "SolZ (0,00 EUR)" würde trotzdem gern wissen, was es denn bedeutet :)

Bin ziemlich unwissend in dem Bereich, wie ihr sehen könnt! Würde mich freuen, wenn ihr mir helft. Bei wem kann ich mich eigentlich generell bei solchen Fragen wenden, abgesehen vom Internet? Den Arbeitgeber möchte ich ungern fragen.

LG pat

Steuern, Versicherung, Lohn, Sozialversicherung
Falsches Eintrittsdatum im Arbeitsvertrag

Für eine liebe Freundin stelle ich hier eine Frage zur Beantwortung, da ich selbst mit meinem Wissen am Ende bin und Tante Google nichts vernünftiges Ausspuckt...

Folgendes Szenario...

Person A kommt aus der Arbeitslosigkeit mit ALG I - sie bewirbt sich bei einer Reinigungsfirma B und soll Montags mal vorbei kommen. Wie vereinbart erscheint sie zum Termin - zu Ihrer Freude darf sie gleich loslegen, sie hat den Job. Die Objektleiterin von B bittet sie, doch so schnellst möglich die Papiere abzugeben für den Arbeitsvertrag - auf Anfrage ob dies auch per Email gehe, da sie alles auf dem PC hat wurde dies bejat.

Noch am selben Nachmittag verschickte sie die Unterlagen (Sozialversichrungsausweis, Lohnsteuklassenbescheinigung [St.Karte gibts ja keine mehr], Krankenkärtchen, EC Karte ect pp - alles eingescannt in Kopie) - sie hatte sogar noch Zeit, bei der Agentur anzurufen und sich als Erwerbstätig abzumelden.

Heute kam endlich der Arbeitsvertrag - doch es stimmt was nicht! Als Eintrittsdatum wird der 18.05 angegeben, sie hat aber jedoch bereits am 16.05 angefangen zu arbeiten in 2 Objekten. Auf Anfrage zu dem Fehler bei Objektleiterin von B wurde geantwortet - die Papiere kamen so spät und man dürfe nicht mehr rückwirkend das Datum eintragen und Anmelden zur Sozialversicherung - sondern erst ab Vorlage der Papiere.

Frage 1: Ist dies so richtig, dass angeblich seit einem Jahr dies nicht mehr gemacht werden dürfe und hat sie Anspruch auf das korrekte Datum im Vertrag?

Frage 2: hat die Freundin dardurch Nachteile bspw Arbeitsamt und Krankenkasse, da sie sich ja zum 16.05 abgemeldet hat und 2 Tage fehlen, ggf im Bezug zu freiwillige Pflichtversicherung?

Arbeitsrecht, Krankenversicherung, gebäudereiniger, Personal, Sozialversicherung, Verwaltung
Sozialversicherungsnummer bei privater Mitversicherung, woher?

Hallo Community, ich habe eine kleine Frage bezüglich meiner Krankenkasse bzw. genauer genommen zu meiner Sozialversicherungsnummer. Mein Vater ist Beamter bei der Post und die ganze Familie (ich eingeschlossen) sind bei der „Postbeamtenkrankenkasse Gruppe B“ mitversichert.

Ich habe bisher noch nie gearbeitet. Kein Minijob, kein Ferienjob, keine Ausbildung (…nichts). Folglich kenne ich mich in diesem Bereich auch nicht aus. Mein Schulalltag fordert mich derzeitig kaum, aus diesem Grund will ich die Zeit produktiv nutzen und einen 400€-Job suchen.

Leider vertritt mein Vater die etwas altmodische Meinung, dass der Arbeitgeber sich um meine Sozialversicherungsnummer bemühen muss. Er beharrt stur auf dieser Meinung. Was kann ich nun tun, um eigenverantwortlich an meine Sozialversicherungsnummer zu kommen? Oder brauche ich eher einen Sozialversicherungsausweis? Wie man merkt kenne ich mich auf diesem Gebiet nicht aus. Das ich bei der Gemeinde (Rathaus) eine Lohnsteuerkarte beantragen muss, habe ich durch Googeln bisher herausfinden können.

Achja, eine weitere wichtige Frage neben der Sozialversicherungsnummer / Sozialversicherungsausweis. Besteht das Risiko durch Ausübung eines Minijobs aus der Mitversicherung zu fliegen? Oder hat ein Minijob keinerlei Auswirkung auf meine Mitversicherung in der Postbeamtenkrankenkasse? PS: Ich bin 23 Jahre alt

Vielen Dank

Minijob, Krankenkasse, Sozialversicherung

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