Im Sommersemester nahm ich ein Urlaubssemester, meine Mutterschutzfrist begann am 24.05. bis hierhin waren es also nicht länger als 4 Monate Unterbrechung, mein Fall würde geprüft und ich bekam den Bescheid, dass ich Rente erhalten soll. Nun entschied ich mich, auch nach Entbindung, für das WS, nochmals eine Beurlaubung einzureichen. Jetzt fordert die RV die gezahlte Rente zurück. Ist das rechtens?