Die Rentenversicherungsanstalt prüft derzeit, ob meine Arbeit als freie Mitarbeiterin als Scheinselbständigkeit einzustufen ist. Meine Frage: wer zahlt im schlimmsten Fall die Sozialversicherungsbeiträge nach? Nur mein Auftraggeber, wir beide zu 50 Prozent oder mein Auftraggeber und ich für die letzten drei Monate?