Grünes Schwänzen verwerflich?

Es gibt für mich drei Arten von Schwänzen (das steht auch in meinem Buch über meine Bildungszeit):

Grünes Schwänzen - Noten sind alle in Ordnung, man ist kein Dauerschwänzer, fällt nie negativ auf und gönnt sich mal jetzt gerade beim schönen Wetter draußen und fast vor Notenschluss ein paar freie Tage mit Erlaubnis der Eltern. An diesen Schultagen findet auch nichts Wichtiges statt in der Schule aber es wären lange Schultage (6-10 Stunden).

Gelbes Schwänzen - Noten schwächeln und man ist eventuell versetzungsgefährdet, schwänzt aber Schultage um sich besser für Klausuren vorzubereiten oder um sich mal auszuruhen. Gelbes Schwänzen ist quasi ein "Notschwänzen".

Rotes schwänzen - Das geht für mich jedenfalls gar nicht. Man ist versetzungsgefährdet, schwänzt soviel man will und ohne Sinn und Verstand und gefährdet dadurch die Versetzung und den Abschluss.

So jetzt eine Frage an euch. Ist für euch grünes Schwänzen verwerflich und schlecht oder findet ihr man kann es sich hin und da erlauben? Bitte wenn es geht euren Abschluss und euer Alter in das Kommentar schreiben und abstimmen. Danke :)

Nein 55%
Ja 45%
Computer, Internet, Beruf, Studium, Schule, Menschen, Noten, Abschluss, Psychologie, Gesellschaft, Moral, schwänzen, sitzenbleiben, Versetzung, Fehltage, Ausbildung und Studium, Philosophie und Gesellschaft, Abstimmung, Umfrage
Sitzengeblieben und das zu Unrecht?

Also liebe gf community, meine Freundin, die auch bei mir in der Klasse ist, hat es leider nicht geschafft. Wir besuchen eine 2 jährige Berufsfachschule mit Schwerpunkt Metall in Baden-Württemberg. Deswegen ist Physik ein '' Maßgebendes'' Fach. Wir haben dieses Jahr 2 Ph KA's geschrieben. Bei der ersten hatte sie eine 4 :/ und bei der zweiten eine 5.8, jaaa ich weiß bin selbst schockiert ':D. Nun das eigentliche. Wir haben die zweite Arbeit / Note erst nach 5 Monaten bekommen und es war absolut nicht möglich, iwi abzuklären welche Note man nun eigentlich hat. Nun haben wir letzte Woche endlich Auskunft erhalten und sie weiß seit dem, das sie auf der 4.7 steht und somit eine 5 hat. Nun meine Frage. Wie ist das um Himmelswillen bitte akzeptabel, wenn man versetztungsgefährdet ist und nicht einmal die Möglichkeit hat dies herauszufinden und somit etwas dagegen zu unternehmen. Ist das gesetzlich betrachtet ok? Klar sie hätte mehr lernen sollen und ist zu einem Großteil selber schuld, aber wenn man nicht mal weiß das man versetztungsgefährdet ist, was soll man da denn gegen unternehmen können. Ich hab mal gelesen, die Frist für Korrektur und Notenmitteilung läge bei zwei Monaten. Ich kann es nicht hinnehmen, dass sie deswegen 1 Jahr vergeudet hat und ja, sie kann es auch nicht wiederholen, da es bei BFS nicht möglich ist.

Bitte klärt mich mal einer auf, die Klassenlehrerin meint sogar dreist, dass sie es frech fände, dass sie jtz unserer Physiklehrerin die Schuld gibt, aber in meinen Augen ist sie zu 70% schuld.

Ich danke euch jtz schon mal..

MfG.

Schule, Physik, sitzenbleiben, Ausbildung und Studium
Schularbeit abgeschrieben, nicht erwischt worden, trotzdem 0 Punkte. Geht das?

Hallo,
Ich habe in der Schule bei einer Arbeit abgeschrieben (die Menge, welche ich abgeschrieben habe (Wörteranzahl), kann man in der Zeit, in welcher ich sie abgeschrieben habe, nicht erreichen). Meine „Spickzettel“ habe ich, dreist wie ich bin, mitten auf meinen Platz gelegt und abgeschrieben. Zum ende der Stunde (nach ~40min) kam der Lehrer (welcher nur die Vertretung des eigentlichen Fach-Lehrers war) zu meinem Platz und fragte mich, ob ich das alles in den ~40 min geschrieben habe. Dies bestätigte ich, jedoch glaubte mir der Vertretungslehrer dies nicht.
Er schrieb auf meine „Spicker“, dass sie IN meinem Heft lagen (obwohl sie auf meinem Tisch lagen) und dass er glauben würde, dass ich abgeschrieben hätte. Mein eigentlicher Lehrer hat die Arbeit korrigiert und mir 0 Punkte aufgrund eines „Täuschungsversuches“ gegeben. Ich hatte ein Gespräch mit meinem richtigen Lehrer, in welchem er behauptete, dass er es zwar nicht beweisen könne, dass ich abgeschrieben habe, aber er es wissen würde und es eindeutig wäre. Außerdem sagte er mir, dass meine „Spicker“ seinen Lehrerunterlagen „1 zu 1 gleichen, jedoch umgeschrieben wurden“. Macht das Sinn? Sind die 0 Punkte gerechtfertigt? Kann ich das noch retten?
Mit freundlichen Grüßen

Schule, Deutschland, Recht, anschauen, Lehrer, Schülerrechte, Schulrecht, Schummeln, sitzenbleiben, Ausbildung und Studium, Verarschung
11 Klasse in der gymnasiale Oberstufe wiederholen (möglich)?

Hallo ,ich lebe seit 5 Jahren in Deutschland und bin zurzeit in Q1.1 auf einem Gymnasium .Ich habe letzes Jahr einen Durchschnitt von 3.0 gehabt also mäßig. Ich mache in 2 Jahren mein Abitur aber ich komme mittlerweile gar nicht mehr mit . Ich lerne die ganze Zeit jedoch kann ich immer noch nicht die Leistung bringen die ich mir wünsche . Ganz besonders hab ich in Deutsch massive Probleme . Also hab ich mir gedacht ich wiederhole ein Jahr . In NRW gelten diese Gesetze :

(2) Eine Wiederholung des ersten Jahres der Qualifikationsphase oder des zweiten und dritten Halbjahres der Qualifikationsphase ist unter folgenden Voraussetzungen möglich oder notwendig:

  1. Wer am Ende des zweiten oder dritten Halbjahres der Qualifikationsphase in zwei der belegten Leistungskurse vier oder weniger Punkte der einfachen Wertung erreicht hat oder wessen Zulassung zur Abiturprüfung im Grundkursbereich gefährdet erscheint, kann auf Antrag die beiden ersten Halbjahre oder das zweite und dritte Halbjahr der Qualifikationsphase wiederholen.

  2. Wer am Ende des zweiten oder dritten Halbjahres der Qualifikationsphase in vier der belegten Leistungskurse vier oder weniger Punkte der einfachen Wertung erreicht hat, muss die beiden zuletzt besuchten Halbjahre wiederholen. Die betreffende Jahrgangsstufe muss ebenfalls wiederholt werden, wenn in einem Leistungskurs null Punkte erreicht wurden oder wenn feststeht, dass Leistungsausfälle im Grundkursbereich bis zur Zulassung nicht mehr aufholbar sind.


Also wer gefährdet ist oder schon in der 11 nicht mehr zum Abitur zugelassen ist muss wiederholen . Deswegen wollte ich erstmal absichtlich schlechte Noten schreiben um wiederholen zu können. Ich will auf keinen Fall das System ausnutzen oderso aber wenn ich das nicht tue muss ich einen Antrag stellen was abgelehnt werden kann.

Jetzt sagen mir meine Freunde, dass es egal sei ob man zugelassen ist oder nicht .Man muss so oderso einen Antrag stellen . Was stimmt denn jetzt? .Ich dachte wenn ich nicht zugelassen wird, darf ich einmal wiederholen ohne einen Antrag stellen zu müssen .

Schule, G8, Gymnasium, sitzenbleiben, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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