Lehrer verweigert sich vor der Zeugnisausgabe zu sagen ob es alle geschafft haben oder jemand durchgefallen ist. Zurecht?
Das war schon in meiner Schulzeit so. Bei meinem Sohn ist es jetzt das gleiche. Da gab es welche die nicht ganz so gut waren und schlecht waren. Als sie den Lehrer gefragt haben ob jemand durch ist hat er gesagt er darf nichts sagen und darf auch keine Noten nennen. Das verstehe ich nicht. Was spricht denn dagegen? Er darf doch vorder Zeugnisausgabe sagen was man für Noten hat, bzw. ob jemand sitzen bleibt. Ich finde das denjenigen, die es vielleicht wirklich nicht geschafft haben richtig gemein. Wir haben damals versucht ihn zu bedrängen. Er ist irgendwann stinksauer geworden. Er hat gesagt er sagt definitiv nichts und schmeißt denjenigen raus der es weiter versucht.
Es betrifft nicht meinen Sohn. Er ist sehr gut in der Schule. Trotzdem ist es da genau so wie bei mir damals.
Haben die Lehrer recht? Es ist doch nicht verboten. Es ist einfach gemein.
8 Antworten
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Es ist tatsächlich so, dass wir Lehrer dazu angehalten sind vor der Notenkonferenz keine konkreten Noten an die Schüler auszugeben, da sich manchmal auch noch Last Minute Änderungen ergeben können.
In der Regel ist es jedoch so, dass versetzungsgefährdete Schüler und deren Eltern in der Regel Wochen vor der Zeugisvergabe bei uns informiert werden. Aber auch das ist nicht immer möglich, da sich die Versetzungsgefährdung möglicherweise auch erst durch die letzten Klassenarbeiten ergibt.
Als Klassenlehrerin informiere ich die Eltern am Tag der Notenkonferenz oder am folgenden Tag über die Nichtversetzung, (obwohl ich dazu nicht verpflichtet bin).
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Ich denke man will den Schülern einfach keine Angst machen die sie sowieso schon haben. Hinterher guckt der Lehrer versehentlich jemand an der sich dann plötzlich angesprochen fühlt und dann hat er den Salat. Sowas sollte man unter 4 Augen klären.
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Keine Ahnung ob es verboten ist oder nicht aber ich finde es richtig, wenn der Lehrer dazu nichts sagt. Wenn man die Klasse nicht schafft dürfte man enttäuscht genug sein, da braucht man am Ende keinen Lehrer, der noch erzählt, dass es einer oder zwei nicht geschafft haben. Und spätestens nach den Ferien erfährt man es eh ;)
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Im Prinzip korrekt.
Ob es Auskunftsrechte gibt, welche es sind und wer sie besitzt ist in den Schulgesetzen und weiteren schulrechtlichen Regeln der Länder festgelegt. Hier in Sachsen hätte der Klassenelternsprecher ein entsprechendes Auskunftsrecht.
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Theoretisch handelt es sich um ein Problem des Datenschutzes - praktisch hat es niemanden zu interessieren, man merkt es dann in der neuen Klasse schon früh genug.
Selbst unter 4 Augen wäre er stur geblieben