1.Ausbildungsjahr sitzen bleiben?

6 Antworten

An sich ist es möglich, aber dafür müsste man sich quasi schon anstrengen, um so schlechte Leistungen zu erbringen, dass gesagt wird es hat keinen Sinn und man soll nochmal das erste Jahr machen.

Du solltest allerdings mal in deinen Ausbildungsvertrag schauen, hier steht sehr oft drin, dass man zu "akzeptablen Leistungen" verpflichtet ist, ansonsten kann man u.U. abgemahnt werden

Bei einer normalen dualen Berufsausbildung. Nein, das ist nicht möglich, soweit ich weiß. Aber es können durch aus Probleme auf Dich zukommen, wenn keine Leistung in der Berufsschule ablieferst.

Gehe mal davon aus, dass Du den Theorie-Teil bei Deiner Kammer vermutlich nicht bestehen wirst, wenn Du in Deiner Ausbildung so wenig Leistung abgeliefert hast.

Eine Ausbildung ist kein allgemeinbildende Schule, daher kein sitzenbleiben. Nach ca. die Hälfte der Zeit musst du aber eine Zwischenprüfung ablegen und da kann man Defizite feststellen und noch eingriffen und es richten, vor die Abschlussprüfung kommt.

Heißt also, du musst die bei der Ausbildung genauso anstrengen wie bei normalen Schulen, ich würde sogar sagen, mehr anstrengen.

Nein, sitzen bleiben kannst du nicht.

Nein, du kannst nicht sitzenbleiben. Jedoch sieht dein Betrieb es nicht gerne wenn deine Noten im Keller sind, wenn du miserabel bist können sie das Verhältnis sogar beenden