Erwerbsminderungsrente wurde jetzt zur Dauerrente?

Hallo, ich bin neu hier seid heute, ich habe derzeit folgendes Problem, wo ich jetzt doch mal einen Rat von aussen brauche.

Ich bin seid 2012 in Erwerbsminderungsrente wegen Burn out, Posttraumatischer Belastungsstörung,Depression und Herzproblemen.

Ich bin jetzt 50 Jahre und bin noch beim meinen Arbeitgeber wenn auch ruhend angestellt, sind jetzt fast 24 Jahre bei diesen. Ich habe jetzt nach letzten Antrag auf Verlängerung der Erwerbsminderungrente auf Zeit, wozu mich wieder alle Ärzte aufgefordert hatten da keiner eine Besserung nach Begutachtung feststellen konnte, seid Freitag den Bescheid erhalten das die Erwerbsminderungsrente jetzt als Dauerrente weiterläuft, was mich doch jetzt ziemlich umgehauen hat. Ich hatte immer noch die Hoffnung gehabt das ich mich nochmal rappel und wieder arbeiten kann, finanziell bin ich ganz gut abgesichert durch vorsorge sprich Berufsunfähigkeitsrente.

Nur weiss ich jetzt nicht, wie verhalte ich mich gegenüber meinen Arbeitgeber.

Habe ich eventuell noch Anspruch auf Abfindung, der Arbeitsvertrag ist da ein wenig undeutlich da US Firma und sie einerseits anführen Abfindung mit 0.5 Minimum vom Gehalt aber unter Vorbehalt sprich nach Prüfung. Für Abfindungen gibt es ja keine klare Rechtssprechung das man auf jedenfall Anspruch hat. 2.Was kann ich oder soll ich tun wenn der Arbeitgeber mich immer noch nicht kündigen will bzw. hofft das ich den Schritt mache ?

3.Was ist dann noch mit Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld,(geregelt als 13 Gehalt), Betriebsrente wenn Punkt 2 vom Arbeitgeber aus kommt.

Wäre nett wenn ich hier ein paar Infos bekommen könnte, vielleicht hat ja hier jemand schon in ähnlicher Situation gestanden.

Danke schön schon mal.

Arbeit, Beruf, Finanzen, Geld, Rente, Erwerbsminderungsrente, Vorsorge
Erwerbsminderungsrente im Klageverfahren Sozialgericht beauftragt Gutachter Antrag am 29.7.14 bei der DRV gestellt Was tun?

Wie bereits beschrieben habe ich am 27.7.14 zum zweiten mal Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung gestellt, die nach einem Gutachten in den Räumlichkeiten der DRV Knappschaft-Bahn-See München abgeleht wurde. Vollzeitarbeit kann mit Einschränkungen geleistet werden, so die Gutachterin. Über die VDK habe ich Klage vor dem Sozialgericht eingereicht. Ein weiteres Gutachten durch einen Neurologen soll erstellt werden. Im Dezember 15 hatte ich einen Schlaganfall, der im laufenden Verfahren wohl gar nicht berücksichtigt wurde. Da ich die ganze Prozedur schon einmal durchlaufen habe und keine großen Erwartungen mehr habe hier mein Problem. Was passiert wenn der Gutachter und letztlich das Sozialgericht eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt? (Ich bin zu 50% Schwerbehindert und 60 Jahre alt. Habe die 35 Beitragsjahre einbezahlt und eine Rentenerwartung von 768.- €. Sollte ich am 1.Jan.17 in Rente gehen oder durch das Jobcenter Zwangsverrentet werden, droht mir ein Abschlag von 10,8%.) Werden bei einer teilweisen EUrente Zahlungen von Arbeitsamt und Krankenkasse zurückverlangt? Ist es richtig dass der Zeitpunkt der Antragstellung also bei mir der 27.7.14 bei der Rechtsprechung als Stichtag festgesetzt wird. Ich frage mich ob es nicht besser ist die Klage fallen zu lassen. Kann mir hierzu jemand sachkundige Hilfe leisten. Vielen Dank für Ihr Interesse.

Rente, Recht, Erwerbsminderung, Schwerbehinderung
Falsche Angaben in Mitteilung über steuerliche Leistungen aus einem Altersvorsorgevetrag / Riester nach Kündigung?

Hallo,

ich habe vergangenes Jahr (2015) meinen Riester-Vertrag bei der DWS gekündigt und mach nun meine Steuererklärung. Hier ist mir nun etwas aufgefallen, was so nicht stimmen kann:

Ich habe in Summe über 4 Jahre und 8 Monate 9128 Euro eingezahlt. Zusätzlich wurden noch Zulagen in Höhe von 616 Euro eingezahlt, also in Summe 9744 Euro. Zum Zeitpunkt der Auflösung war der Vertrag 9899,03 Eur Wert. Ich habe also 155,03 Euro Gewinn gemacht. Mir wurden dann zum Auflösungszeitpunkt die Zulagen und die gewährten Steuervorteile in Höhe von 3563,81 Euro abgezogen..okay, die habe ich ja auch zuvor erhalten und die stehen mir nun nicht mehr zu. Ausgezahlt wurden mir also 6335,22 Euro. Soweit alles korrekt und nachvollziehbar.

Nun hätte ich damit gerechnet, dass ich die 155,03 Euro Gewinn noch versteuern müsste. Ich habe ja effektiv (nach Verrechnung der Zulagen und zurückzuzahlenden Steuererstattungen) 6180,19 eingezahlt und 6335,22 Euro ausgezahlt bekommen.

Jetzt habe ich von DWS die Mitteilung über steuerliche Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag ($22 Nr. 5 Satz 7 EStG) erhalten. Hier werden mir in Position 7 -416,37 Euro und in Position 8d 8129,24 Euro ausgewiesen. In Summe also 7712,87 Euro. Diese muss ich in Steuererklärung in die Anlage R eintragen und somit versteuern. Das heißt, ich muss hiervon nochmal Rund 3000 Euro Steuern nachzahlen. Hier kann doch etwas nicht stimmen. Normalerweise entspricht die Summe aus Position 7 und 8d dem Gewinn, der mit dem Riester erzielt wurde...also 155,03 Euro.

Hat jemand etwas ähnliches erlebt und/oder kann mir jemand erklären, woher diese extreme Steuernachzahlung kommen kann? Oder hat DWS hier etwas falsch ausgefüllt in der Bescheinigung?

Rente, Riester, Steuererklärung
MdE Nachbegutachtung

Ich hatte vor 15 Jahren einen Arbeitsunfall und habe nach dem zweiten Rentengutachten eine MdE von 20% erhalten. Diagnose lautet - Abriss Distaler Patellapol mit Sekundärarthrose Grad 1-2 im Knie und Femurschaftfraktur mit verbleibendem Callus. Beugefähigkeit Knie 110°. Da  sich seit ca. eineinhalb Jahren die Beschwerden massiv vermehrt haben und jetzt das Musekeldefizit von li. na re. ca. 10cm beträgt, die Sekundärarthrose inzwischen auf Grad 3 ist, die Beugefähigkeit noch max. 90° ist, durch Lymphschäden teilweise Druckstellen am Bein (am Bund der Socke), bei längerem gehen Beulen in der Kniekehle und Treppensteigen immer mehr Schwierigkeiten bereitet hat mir der Hausarzt geraten einen Verschlimmerungsantrag durch einen Durchgangsarzt zu beantragen. Dies habe ich auch gemacht und der Arzt sagte gleich dass dies jetzt auf jeden Fall bereits eine MdE von 30% ist.

In dem Bericht des Durchgangsarztes an die BG habe ich festgestellt, dass dort ein Punkt fehlt den ich vergessen habe zu erwähnen. Durch das massive Musekldefizit im vergleich zu rechts drückt es mir den Nerv auf den verbliebenen Callus und mir schläft nach kurzer Zeit das Bein nach unten ein und wird "kalt". Ich muss dann aufstehen und etwas gehen damit es sich wieder beruhigt. Stehe ich aber zu lange schwillt mein Knie wieder an.

Ein Bekannter Arzt meinte, dass die Einschränkung in der Summe wohl eher in Richtung 40% gehen.

Hat jemand Erfahrung mit diesem Verletzungsbild und gibt es irgendwo einen Hinweis wie solche Beschwerden mit Taubheitsgefühl bewertet werden? Ich habe schon im Internet nachgesehen und habe aber nur eine GDB-MDE Tabelle von RS Schulz / Wolter Kluwers gefunden. Dort konnte ich aber keine Einschränkung finden die zu dem Verletzungsbild passen.

Vorab bereits besten Dank für Eure Erfahrungen und Tipps.

Rente, Arbeitsunfall

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