BG Nachprüfung MdE 20% - Was folgt nun?!

Ersteinmal wollte ich mitteilen, dass ich mich hier und bereits auch in anderen Foren schon nach meiner Frage erkundigt habe, demnach sei mir verziehen, dass ich zu diesem Thema einen neuen Thread öffne. Leider ist es mir aber nicht möglich die gelesenen Antworten korrekt auf meinen Fall umzumünzen - von daher danke ich aber jedem der mir in gewisser Weise eine Antwort zukommen lässt.

Folgende Situation liegt bei mir vor: Ich hatte vor fast 5 Jahren einen Arbeits-/Wegeunfall. Nach erster ärztlicher Untersuchung wurde eine, wie beim späteren Gutachten festgestellt, Fehldiagnose gestellt. Ich habe mir damals das Knie bei einem Sturz so böse verdreht, dass mir das Kreuzband gerissen war. Der behandelnde Arzt hatte auch keinen Lachmann-Test durchgeführt, meinte es sei eine "Meniskusquetschung" und schrieb mich lediglich eine Woche krank. In der Folge, ich habe immer schon eine ausgeprägte Beinmuskulatur gehabt, dauerte es einige Zeit bis die Schäden erst richtig aufgefallen sind - Rückenschmerzen durch Fehlstellung, Knie war durchgehend instabil etc... Erst auf weiteres Drängen meinerseits wurde ein MRT getätigt, bei dem dann, 1 Jahr nach dem Unfall, aufgefallen ist, dass mein Kreuzband kaputt war. Nach einem weiteren Jahr in dem ich permanente Physiotherapie hatte, forderte mich die BG zu mehreren Begutachtungen auf bis sie mir die OP gestatteten. Leider war der Zustand des Beines selbst nach der OP nicht viel besser geworden, lediglich die Stabilität war wieder gewährleistet. Mittlerweile waren bereits 3 Jahre nach meinem Unfall vergangen, als man mich zu einem weiteren Gutachten aufforderte, in diesem wurde mir eine MdE in Höhe von 20% festgestellt. Entsprechend erhielt ich erst einmal rückwirkend, dann auch laufend eine BG-Rente (auf UNBESTIMMTE ZEIT). Es dauerte nun kein weiteres Jahr (4,5 Jahre nach Unfall) nach dem letzten Rentenbescheid, bis ich erneut einen Termin zum Gutachten erhielt.

Ich bin der Aufforderung gefolgt, nach 3,5 Stunden Gesprächen u. Untersuchungen war ich fertig.

Ergebnis:

Im Schreiben standen folgende Aussagen:

-ärztliche Untersuchung stellte fest, dass eine wesentlich Änderung nicht eingetreten ist.

-Rentenauszahlung erfolgt weiterhin

Fragen an und Antworten von den Gutachtern:

1.) Ist zu erwarten, dass die durch den Unfall geminderte Erwerbsfähigkeit sich bessern wird?: NEIN

2.) Sind zur Wiederherstellung oder Besserung der Erwerbsfähigkeit weitere ärztliche

Maßnahmen erforderlich? JA

Welche Maßnahmen werden vorgeschlagen?
GGF. DISKUSSION (ich lasse die Fachbegriffe weg) EINER ERNEUTEN OP 

MdE 20% wird von den Gutachtern weiterhin empfohlen.

Womit muss ich nun rechnen, werden weitere Gutachten folgen oder heißt es nun, da keine Besserung erwartet wird, die Rente läuft nun auf Lebzeit??? Eine weitere OP habe ich bereits ausgeschlossen, da es kein Versprechen auf Besserung gibt.

Nochmals Danke für Eure Antworten!

Rente, BG, Gutachten, MdE
Steuerliche Auswirkung rückwirkend bewilligter Erwerbsminderungsrente (nach Krankengeldbezug)

Folgende Fakten: Ich habe 2012 Krankengeld (bis 08/2012) und Arbeitslosengeld (ab 08/2012) erhalten. Jeweils auch die Bescheinigungen fürs Finanzamt über die jeweilige Höhe. Im Jahr 2013 bis 08/2013 bezog ich Krankengeld. Zu dem Zeitpunkt war bereits ein Rentenantrag gestellt, der zunächst abgelehnt wurde. Ich habe Widerspruch eingelegt. Im September 2013 wurde mir rückwirkend ab 01/2012 eine teilweise Erwerbsminderungsrente zugebilligt. Die mir zustehende monatliche Rentenhöhe lag niedriger als mein monatlicher Krankgengeld- und auch Arbeitslosengeldbezug. Ab 09/2013 bis heute beziehe ich partielle Erwerbsminderungsrente. Meine Steuererklärung habe ich 12/2013 gemacht. Und plötzlich tauchte in meinem Steuerbescheid ein Einkommen Rente auf. Ohne mein Wissen und ohne eine Korrektur der Bescheinigungen wurde meinem Finanzamt von der Deutschen Rentenversicherung im November 2013 für das Jahr 2012 elektronisch ein Renteneinkommen übermittelt. Ich habe mir selbst erschlossen, wie die Höhe zustande gekommen ist: Der Betrag entspricht dem Betrag meiner „fiktiven“ Rentennachzahlung in dem Zeitraum meines Krankgengeldbezuges von 01/2012-08/2012. Diese Nachzahlung kam für mich ja nicht zur Auszahlung, da mein in dem Zeitraum bezogenes Krankengeld höher ausgefallen ist als die mir zugebilligte Rente. Meine Fragen: 1. Warum wird nur das Krankgengeld gegen Rentenzahlung verrechnet, nicht aber das Arbeitslosengeld? 2. Ist es legitim, dass dieser nachträglich errechnete Betrag rückwirkend als zu versteuernde Renteneinkunft behandelt wird? Falls ja: 3. Wie lange rückwirkend kann denn dies geschehen? Nehmen wir an, ich hätte meine Steuererklärung früher gemacht und diese wäre zum Zeitpunkt meiner Rentenbewilligung durch die Deutsche Rentenversicherung oder zum Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung von der Dt. Rentenversicherung an das Finanzamt schon mit einem Bescheid abgeschlossen gewesen, wie wäre es dann gelaufen?

Verständlich werden meine Fragen vielleicht anhand der Tatsache, dass mir die Deutsche Rentenversicherung im letzten Jahr, 12/2014, aufgrund eines geschlossenen Vergleiches vorm Sozialgericht, nun die volle Erwerbsminderungsrente zugebilligt hat. Und zwar wiederum rückwirkend für ab 01/2012. Was passiert denn nun auf der steuerlichen Seite? Und zwar zum Einen in Bezug auf die nicht auszahlungswirksamen Nachzahlungen? Und zum anderen auf die Höhe, die ich für den rückwirkenden Zeitraum ausbezahlt bekommen werde? Wird analog Krankengeld wieder fiktiv mit nicht auszahlungsrelevanter Rentennachzahlung verrechnet und es ergibt sich ein ca. doppelt hohes, steuerrelevantes Renteneinkommen?

Was ist mit dem Zeitraum meines Arbeitslosengeld-Bezuges von 08/2012 bis 08/2013)? Wird die Steuer 2012 dafür wieder „auf gemacht“? Ist irgendein Wert relevant in Bezug auf die Steuer 2013? Wie werden die auszahlungswirksamen Nachzahlungen gehandhabt, die mir 2015 für die rückwirkenden Jahre wohl überwiesen werden?

Fragen über Fragen. Dankbar für Hilfe.

Steuern, Rente, Erwerbsminderungsrente, Steuererklärung, Krankengeld, Nachzahlung, rückwirkend, nachträglich, verrechnung
Asperger Syndrom Rente?

Hallo,

ich bin mitte 20 und bei mir wurde vor ca. einem Jahr das Asperger Syndrom von einer Uni Klinik diagnostiziert. Momentan bin ich noch dabei einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, kann also noch nichts darüer sagen wie ich eingestuft werde. AS sorgt bei mir dafür dass ich es als eine große Stressstuation empfinde, wenn ich unter Menschen bin. Das sorgt dafür dass ich mich eigentlich 95 % meiner Freizeit zu Hause alleine Aufhalte. Soziale Kontakte sind allerhöchstens digital vorhanden. Momentan hole ich das Abitur nach und da beginnt schon das Problem ich bekomme es einfach nicht hin, der Lernstoff an sich wäre absolut bewältigbar für mich, aber der tägliche Schulbesuch und der damit verbundene Stress sind zu viel für mich! Meistens muss ich dann nach der Schule erstmal schlafen da ich so erschöpft bin. Auch fehle ich sehr viel da ich mittlerweile sogar schon unter Angstzuständen leide. Es ist mir ziemlich klar dass ich die Schule so nicht schaffen werde. Allerdings kenne ich keine Alternative? Ich werde momentan vom Staat finanziert, wenn ich die Schule abbreche muss ich arbeiten gehen, aber das geht erst recht nicht. Viel gearbeitet habe ich in meinem Leben noch nicht. Es gibt da nur einige Nebenjobs die ich eine Weile gemacht habe, aber dann meistens auch abbrechen musste. Außerdem habe ich ein Jahr in einer Maßnahme des Arbeitsamzs verbracht in der ich auch in die Rentenkasse eingezahlt habe. Zusammen mit der Zeit in der ich jetzt ALG II bekomme kommen da vielleicht 27 Monate zusammen. Ich habe gelesen, dass man 36 Monate benötigt um EU Rente zu beantragen. Was für Möglichkeiten habe ich in meiner Situation?

Rente, Asperger-Syndrom, Autismus, Sozialhilfe
Muss ich Hauptwohnsitz ummelden, wo ich nur anlässlich Pflege Angehöriger sein werde?

Hallo,

wie sich nun nach längerer Zeit heute „endgültig“ herausgestellt hat, werde nach Beendigung meiner Weiterbildung ein bzw. zwei Familienangehörige pflegen „müssen“. Zurzeit arbeite ich in Teilzeit, mache berufsbegleitend eine Weiterbildung zur Betriebsleiterin und beziehe aufstockendes Alg2.

Ich wohne 800 km von meiner Familie entfernt (was auch so gewollt ist und nur noch Kontakt mit meiner Oma und behinderten Bruder besteht!); habe hier in Stadt A meine eigene Wohnung und festes soziales Umfeld (was ich zuvor nicht hatte) und lebe in einer Beziehung (getrennte Wohnung- man weiß ja nie…) möchte meine Wohnung bzw. mein "eigentlichen" Lebensmittelpunkt auch nicht aufgeben!!!

Kurz zu meinem Lebenslauf: 2010 Fachabi in Hessen 2012 Berufsausbildung im Sozialwesen 2015 (voraussichtlich) Abschluss zur Betriebsleiterin

Von meinen Eltern geplant: Mitte 2015 zur Pflege meiner Oma (hat PS II) in die 800 km entfernte Stadt B, da meine Mutter damit überfordert ist und ja noch meinen geistig Behinderten Bruder pflegen muss. Evtl. werde ich mich zusätzlich auch noch um meinen Bruder kümmern müssen, da meine Mutter ja mittlerweile selbst 63. ist, „fertig mit den Nerven“. Wie kann ich mich in einem solchen Fall, wenn ich rund um die Uhr persönliche Assistenz leisten muss, finanzieren?! Mehr als ein Minijob (den ich flexibel ausüben können muss) wird nicht drin sein. Das Pflegegeld ist ja für die zu Pflegende Person bestimmt, fällt also weg.

Ist es aus sozial- und melderechtlicher Sicht möglich, meinen Wohnsitz dort zu behalten, wo ich eigentlich auch wohne? Meine Oma müsste wird voraussichtlich 32 h / Woche betreut / gepflegt werden.

Oder meinen Hauptwohnsitz dort anmelden, wo ich nur wegen der Pflege sein werde, mein komplettes soziales Umfeld aber hier ist?! Meine Wohnung werde ich auf jeden Fall behalten und möchte auch- sofern Ersatzbetreuung möglich ist, gerne zurückkommen in meine Wohnung, zu meinen Freunden…. Dass mein Hauptwohnsitz nicht bei der zu betreuenden Person sein soll und ich ja auch nur deswegen in Stadt B komme, hat auch mit negativen Erlebnissen aus meiner Kindheit zu tun…

Danke im Voraus.

LG ;)

Pflege, Rente, Hartz, Sozialrecht, ALG, Angehörige, melden, Melderecht, Wohnsitz
Leistungen von welchen Ämtern zur Aufstockung zu geringer Erwerbsminderungs, Sozialhilfe, Wohngeld?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe bereits seit über einem Jahr eine befristete teilweise Erwerbsminderungsrente in Höhe von 430 Euro. Das Verfahren zur vollen EU läuft und es wird derzeit gesprüft, ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, so dass es sein kann, dass mir eine volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente), wiederum befristet, zugebilligt wird.

Mit den 430 Euro pro Monat kommt man nicht weit. Bisher habe ich noch nirgendwo Leistungen beantragt, da das Verfahren noch nicht beendet ist. Ich hatte nicht gedacht, dass es sich alles so lang zieht. Meine Fragen:

  1. Wo / bei welchen Ämtern könnte ich derzeit Zuschüsse beantragen? Gestern habe ich z.B. etwas von Wohngeld gelesen als Zuschuss zur Miete gelesen.

  2. Sobald beschlossen worden ist, ob ich eine volle Erwerbsminderungsrente (sollten dann ja um die 900 Euro sein) beziehe, macht es dann einen Unterschied im Hinblick auf Aufstockung, wenn ich eine Arbeitsmarktrente oder eine volle EU aus medizinischen Gründen bzw. aufgrund fehlendem Restleistungsvermögen beziehe? Falls es einen Unterschied macht:

a) Welches Amt ist zuständig für eine Aufstockung der Rentenzahlungen bei voller Erwerbsminderungsrente aufgrund verschlossenen Arbeitsmarktes. Wie / Wo kann ich mich zu den Voraussetzungen kundig machen?

b) Welches Amt ist zuständig für die Aufstockung der Rentenzahlung bei voller Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen? Wie/ Wo kann ich mich zu den Voraussetzungen kundig machen?

Mit Dank und freundlichem Gruß!

Rente, Erwerbsminderungsrente, Amt, Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld, Aufstockung
Ehemann (Beamter im Ruhestand) im Pflegeheim Ehefrau hat keine eigene Rente/Pension

Leider konnte ich auch nach längerem Suchen keine Antwort auf meine Frage finden: Der Ehemann ist im Pflegeheim mit Pflegestufe II, die Ehefrau wohnt im Eigenheim. Die Situation ist nun folgende: Die Pflegeheimkosten sind in etwa genauso hoch wie die Pension des Ehemannes. Der Eigenanteil, der für das Heim aufzubringen ist, wurde nach der Höhe der Bruttopension berechnet. Die Ehefrau hat keine eigene Rente/Pension. Es verbleibt nun etwas mehr als der Pflegsatz für Stufe II,da Beihilfe und Pflegeversicherung (weil Ehemann Beamter) zahlen. Von dem Geld, was nun noch übrig ist, gehen noch diverse Fixkosten ab, (Steuern und Versicherungen) wie z. B. die PKV und Pflegeversicherung für Ehemann und Ehefrau, nach Abzug dieser Fixkosten verbleiben noch gut € 400,- monatlich. Dem Ehemann müsste doch auch noch eine Art "Taschengeld" seiner Pension zustehen, wenn ich das richtig verstanden habe. Die Ehefrau war schon beim Sozialamt, dies verwies sie aber an die Beihilfe, da die Beihilfe für Beamte zuständig sei. Die Beihilfe scheint nun aber nach ersten Gesprächen keine zusätzlichen Zahlungen tätigen zu wollen. Ist dies so rechtens? Die Ehefrau würde in der Situation am Existenzminimum leben... Fällt in einer solchen Situation die Unterhaltspflicht des Ehemannes gegenüber seiner Frau komplett weg? In den Berechnungen über die Höhe der Eigenbeteiligung an den Kosten des Pflegeheimes wurde die Ehefrau nicht berücksichtigt.

Finanzen, Familie, Rente, Beamte, Ehefrau, Pension, Ruhestand
Erwerbsminderungsrente Klage vor Sozialgericht - Vergleichsvorschlag Rentenversicherung

Hallo, meine Tochter kämpft seit Januar 2013 um eine volle Erwerbsminderungsrente wegen diverser, schwerwiegender psychischer Erkrankungen. Nach Ablehnung durch die Rentenversicherung hat sie Klage vor dem Sozialgericht eingereicht (mit Hilfe des VdK). Der Gutachter der Rentenversicherung hatte vorher ein sehr komisches Gutachten erstellt: Im großen und ganzen folgender Inhalt: Sie sei zwar unstrittig schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig, könne aber vollschichtig über 6 Std. täglich arbeiten.... ???? Das Sozialgericht hat ein eigenes Gutachten angefordert, wobei dieses Gutachten voll zu Gunsten meiner Tochter ausgefallen ist. Diese Gutachterin schrieb im Gutachten auch, dass sie die Ausführungen des Kollegen, den die RV beauftragt hatte, nicht nachvollziehen kann und meine Tochter auf keinen Fall einer regelmäßigen Arbeit nachgehen könne.

Heute kam nun über den VdK ein Vergleichsvorschlag der Rentenversicherung mit dem Inhalt, dass sie meiner Tochter die volle Erwerbsminderungsrente für 3 Jahre anbieten. Sie solle ein schriftliches Anerkenntnis dieses Angebote abgeben und somit den Rechtsstreit im vollen Umfang für erledigt erklären.

Soweit alles super, aber es steht auch drin:

Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt die Deutsche Rentenversicherung zur Hälfte.

Weiß jemand, was das zu bedeuten hat. Muss sie nun je die Hälfte der beiden Gutachten zahlen, evtl. Rechtsanwaltskosten der Rentenversicherung ... ?

Beim VdK kann ich leider niemanden erreichen - vielleicht weiß ja von euch wer, was diese außergerichtlichen Kosten sein können?

Danke !!!

Vergleich, Rente, Erwerbsminderungsrente, Rentenversicherung, Sozialgericht
Rentenverfahren beim Sozialgericht droht trotz Gegengutachten zu scheitern, brauchte dringend Rat

Im Mai 2009 habe ich einen Rentenantrag auf Erwerbsminderung gestellt, da ich schon seit mehr als 12 Jahren krank bin . Zweimal wurde seitens der RV abgelehnt, dann habe ich beim Sozialgericht geklagt (Nov.2012) Befinde mich seit Jahren in Fachärztlicher Behandlung, Diabetis Typ 1, Rheuma, Depressionen,und vieler OP Schulter, Knie, Hände, Ellenbogen, habe Athrosen in den Grundgelenken der Hände usw...Ständige Schmerzen im ganzen Körper, haben zudem mich gezwungen zur Schmerztherapie zugehen, wo ich seit Jahren medikamentös behandelt werde. Bereits 2001 wurde ich amtsärztlich "kaputtgeschrieben" und musste meinen Elektrobetrieb aufgeben. Alle Umschulungsmassnahmen und Wiedereingliederungen hatten keinen dauerhaften Erfolg, da ich immer wieder Depressionenbekam. Deshalb war ich auch schon in den vergangenen Jahre in der Tagesklinik, wo man mir gesagt hat, dass ich nicht nur erwerbsgemindert sei, sondern erwerbsunfähig... Beim Sozialgericht wurde u.a. ein Gegengutachten erstellt, ein Gutachten von einem Orthopäden und der Hauptgutachter war ein Neurologe/Psychiater. Der meinet nach der Untersuchung sogar, dass ich mindestens 4 x operiert werden müsste, damit die Funktionsfähigkeit der Hände eine Aussicht hätte... Jetzt jedoch hat er dem Sozialgericht mitgeteilt, dass ich noch leichte Tätigkeiten vollschichtig verrichten könne...Aber ich kann nicht mehr!!! Bin nach längerer Krankheitsdauer seit letztem Jahr ausgesteuert und beziehe nun Hartz 4. Mein Leistungsbild ist dermassen eingeschränkt, dass ich bei der kleinsten Anforderung total überfordert bin, mittlerweile bin ich 70% schwerbehindert und dieses ganze Kämpfen, ohne bisherigen Erfolg auf Rente schmeißt mich psychisch total aus der Bahn...Seit meinem 42 Lebensjahr habe ich immer wieder Depressionen und immer wieder stehe ich auf, bis ich wieder falle...Alle Freunde und Bekannte sagen, Du hast die Rente noch nicht durch???? Da haben andere viel, viel weniger und sind Rentner und dass es in ihren Augen nicht zu verstehen ist, wenn man so krank ist!!!! Was soll ich jetzt machen? Klage aufrechterhalten und beim Landessozialgericht weiter kämpfen, oder gibt es eine Reha-Klinik bei der man in diesem Fall eine Rentenentscheidung bekommt? Wer hat ähnliches erlebt und kann mir Tipps geben, ich bin am Ende meiner körperlichen und psychischen Kraft und brauche Unterstüzung, wie es jetzt weitergeht...Bin Dankbar für jede Anregung, die mein Rentenverfahren beschleunigt.

Finanzen, Rente, Sozialgericht

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