Doktorandenstelle - VBL Pflichtversicherung oder Befreiung?

Hallo liebe Ratgebergemeinde!

Ich stehe vor einer Entscheidung und fände es schön, ein paar Ratschläge zu hören.

Folgendes: Ich habe seit Januar 2013 eine Doktorandenstelle an einer staatlichen Uni in Deutschland inne (d.h. halbe Stelle E13). Da das im "öffentlichen Dienst" ist, bin ich automatisch in der Rentenpflichtversicherung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (=VBL) versichert worden. Ansprüche aus dieser Rentenversicherung kann ich allerdings erst erheben, wenn ich insgesamt min. 60 Monate im ÖD beschäftigt war, die Doktorarbeit allein deckt das also noch längst nicht ab (zumal der Vertrag vorerst auf 2 Jahre befristet ist und ich noch nicht weiß, wie es dann weitergeht).

Für Wissenschaftler gibt es die Möglichkeit, sich auf Antrag von der VBLklassik (Pflichtversicherung) befreien zu lassen und in die VBLextra zu wechseln, eine "freiwillige" Versicherung, wo nur der Arbeitgeber einen Beitrag für mich zahlt. Hier hat man sofort Rentenansprüche, jedoch entsprechend der insgesamt geringeren Beiträge auch mit geringeren Leistungen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Kennt sich jemand von Euch mit der Sache aus? Hat jemand von euch ebenfalls eine Entscheidung treffen müssen, und wie und warum hat er sich dann so entschieden?

Selbst die Lektüre zahlreichen Infomaterials hat mir nicht geholfen, eine fundierte Entscheidung treffen zu können...

Schöne Grüße

TomBombadil2010

Rente, Versicherung, Wissenschaft, Rentenversicherung, Universität, doktorand, VBL
Beginn der Reha an Heilig Abend?

Hallo zusammen,

eine Bekannte von mir ist seit Juli diesen Jahres krankgeschrieben. Sie hat ein schweren Beruf, daher kaum soziale Kontakte und musste in einem halben Jahr über 150 Überstunden machen. Sie hatte ein BurnOut und seit dem schwere Depressionen und ist auch zur Psychologin, die hat sie voll verstanden und schreibt sie seit demher immer krank. Einmal fragte sie Psychologin Sie, ob sie FREIWILLIG mal für ein paar Wochen in ein psych. Klinik stationär möchte. Da die Bekannte wirklich Hilfe benötigt, hat sie dem zugestimmt. Das war im September, die Psychologin hat alles in die Wege geleitet. Im Oktober kam dann ein grosser Antrag ich glaub vom Rententräger für eine Reha-Massnahme diesen hat sie selbst ausgefüllt und ich glaube ihre Psychologin hat dies unterschrieben und dann abgeschickt. Ende Oktober kam ein Bescheid von IRGENDEINER Klinik, wir freuen uns sie vermutlich gegen Ende Dezember in unserem Hause begrüssen zu dürfen. Die Bekannte war total schockiert, gerade über Weihnachten und Silvester/Neujahr & Heilig Dreikönige wollte sie als stark depressiver (selbstmordgefährdender) Mensch gerade bei Ihrer Familie und Ihrem Mann sein. Sie hat alle Kraft zusammen gefasst und bei der Klinik angerufen wann das denn jetzt wäre und ob man das nicht verschieben kann. Die Dame am Telefon war sehr unhöflich und meinte nur zu ihr, die Krankenkasse hätte ein Eilantrag gemacht, verschieben ist nicht. Na schöner Eilantrag jetzt ist November da hätte die Bekannte gut Zeit, nein sie muss noch fast 8 Wochen warten damit sie pünktlich zu Weihnachten einchecken darf. Sie hat heute bei der Krankenkasse angerufen, die sind total uneinsichtlich und meinten zu Ihr, ja geplanter CheckIn ist am 24.12.2012. Da könnt ihr euch ja vorstellen wie ein stark depressiver Familienmensch mit selbstmord Gedanken sich freut und einen Luftsprung macht. Jetzt zur Frage, kennt sich da jemand aus? Was kann man dagegen tun? Fakt ist sie hat ja selber einem Klinikaufenthalt zugestimmt, und das war im September. Sie möchte sehr sehr ungern an Weihnachten dort einchecken müssen. Bin für jeden Tipp dankbar.

Rente, Psychologie, Reha, Klinik, Krankenkasse, Psyche
Riester-Rente - Fehlende elektronische Datenübermittlung - wer kann helfen?

In meiner Steuererklärung / Steuerbescheid für 2011 konnten meine Beiträge zur Riester-Rente bisher nicht berücksichtigt werden.

Im Bescheid heißt es: "Die elektronisch zu übermittelnden Daten ... zu den Altersvorsorgebeiträgen (Riester-Rente) lagen nicht vor...". Einen Papierausdruck vom Anbieter (in meinem Fall Sparkasse / Deka Bank) gibt es seit diesem Jahr nicht mehr. Die Daten werden von der ZfA (Zulagenstelle für Altersvermögen) an das Finanzamt weitergeleitet.

Nur was tun, wenn das Finanzamt die Daten nicht hat? Kennt sich jemand aus?

Ich habe mit dem Finanzamt, der ZfA (03381-21222340 oder 03381-21222377) und dem Bundeszentralamt für Steuern (hier Hotline 0228-4060-1240) telefoniert. Ergebnis ist: Bei mir ist seit Januar 2010 wieder eine alte Steuernummer hinterlegt, von einem Finanzamt, wo ich vor 10 Jahren gewohnt habe. Laut ZfA ging genau an dieses Finanzamt auch die Meldung zur Riester-Rente.

Problem:

  • Das alte Finanzamt hat keine Akte und keinen Datenzugriff mehr.
  • Das neue Finanzamt kann keine neue Meldung beim ZfA anfordern und akzeptiert die Bescheinigung zur Riester-Rente, der für meine Unterlagen bestimmt ist, nicht.
  • Die ZfA kann an den hinterlegten Daten nichts ändern.
  • Das Bundeszentralamt für Steuern auch nicht.

Mein Anbieter (Deka Bank) und das Bundeszentralamt für Steuern haben mir gesagt, dass sich aktuell Anfragen hierzu häufen. Laut Deka könnte es systematisch an der falschen Steuernummer liegen.

Wie habt ihr das Problem gelöst?

Steuern, Rente, Bank, Versicherung, Steuererklärung, Finanzamt, Rentenversicherung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rente