Resturlaub nach der Aussteuerung?
Gehe im Februar 2017 in die Nahtlosregelung nach Paragraph 145 III SGB. Im September 2017 gehe ich in die Altersrente. Habe noch Urlaubsanspruch von 2016. Wird der mit dem ALG I verrechnet, oder darf der auch ausgezahlt werden. Bin noch ungekündigt.
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