Krankengeld bei Übergangsgebührnisse Bundeswehr?

Hallo,

ich bekomme noch wenige Monate ''Übergangsgebührnisse'' von der Bundeswehr.

Ich melde mich zum ersten mal in meinem Leben im zivilen Krank, weil es mir sehr schlecht geht. Die Versicherung verlangt informationen über ''Beziehen Sie eine Rente oder rentenähnliche Leistungen?''

Sind Übergangsgebührnisse eine solche Leistung? Und wenn ja, inwieweit wird das dann angerechnet? Ich verdiene 1400 € Netto plus eben diese Übergangsgebührnisse von 1200 €, ist zusammen echt megaviel, aber ich muss auch ''für andere'' hohe Kosten mittragen, was aber ''nicht offiziell'' ist :( .

Ich hätte Anspruch auf 90% meines Nettolohns in form von Krankengeld. Aber gilt das dann auch dann, wenn ich immernoch 1200 € Übergangsgebührnisse jeden Monat bekomme? Oder wird so gerechnet 1400€ Netto x 90% = 1260 € Krankgeldanspruch. Aber weil ich schon 1200 € Übergangsgebührnisse bekomme wird das abgerechnet, ganz oder teilweise? Bsp 1260 € - 1200 € = 60 €, also fast garkein Anspruch auf krankengeld? Oder nur teil des Krankengeldes?

Kennt sich da jemand aus?

Wenn Übergangsgebührnisse nicht als Rentenähnliche leistung gilt, dann haben sich meine Sorgen schon erledigt, oder? Dann müsste ich das ja nicht angeben. Aber ich weiß, dass meine GKV Kontakt zu Stellen in der Bundeswehr haben, die mir das Geld überweißen. Oder so ähnlich. Die werden das sicher prüfen. Aber wenn Übergangsgebührnisse keine Rentenähnliche Bezüge sind, dann will und muss ich das doch nicht angeben und wenn doch, dann muss ich wissen, inwieweit das Angerechnet wird.

Danke schonmal.

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Einen falschen Rentenantrag gestellt - Widerspruch oder neu stellen?

Guten Tag!

Ein Alleinstehender Bekannter bat mich letztes Jahr um Hilfe beim Stellen des Rentenantrags. Ich selbst habe noch nie einen Rentenantrag gestellt, aber dachte, dass ich ihm eine Hilfe dabei sein könnte (zumal bei uns die Rentenberatungsstellen aufgrund der Pandemie nicht erreichbar sind).

Die Sachlage war nun so, dass er ab dem November 2020 in Rente gehen können (genauer, in die Rente für langfristig Versicherte, mit Abschlägen).

Beim Ausfüllen des Rentenantrags lief auch alles gut. Nur habe ich auf der ersten Seite den Fehler gemacht, dass ich statt „Rente für langfristig Versicherte“ das Kreuzchen bei „Regelaltersrente“ setzte.

Nun bekam er letzte Woche den Ablehnungsbescheid über die Regelaltersrente, die er erst in zwei Jahren beziehen könnte.

Nun liegt der Fehler ja einfach darin, dass ich die falsche Rentenart angekreuzt habe.

Die Frage lautet nun: Sollen wir nun einen neuen Rentenantrag (diesmal für langfristig Versicherte) stellen, oder einen Widerspruch schreiben mit der Begründung, dass die falsche Art der Rente beantragt wurde.

Wie wäre das sinnvollste Procedere?

Dies wäre auch deshalb sinnvoll zu wissen, da der Antragsteller ja im Prinzip die Rente schon ab November nachträglich hätte bekommen können, wenn wir den Antrag jetzt erneut stellen aber dann halt erst ab Mai. Es gilt ja, soweit ich weiß, eine drei Monatsfrist ab Beginn des möglichen Rentenbezugs, ansonten kann die Rente ja erst ab dem Monat des Antrags gestellt werden, und diese Frist ist in der Bearbeitungszeit der Rentenantrags ja verstrichen.

Für Hilfe bin ich sehr dankbar!

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