Guten Tag!
Ein Alleinstehender Bekannter bat mich letztes Jahr um Hilfe beim Stellen des Rentenantrags. Ich selbst habe noch nie einen Rentenantrag gestellt, aber dachte, dass ich ihm eine Hilfe dabei sein könnte (zumal bei uns die Rentenberatungsstellen aufgrund der Pandemie nicht erreichbar sind).
Die Sachlage war nun so, dass er ab dem November 2020 in Rente gehen können (genauer, in die Rente für langfristig Versicherte, mit Abschlägen).
Beim Ausfüllen des Rentenantrags lief auch alles gut. Nur habe ich auf der ersten Seite den Fehler gemacht, dass ich statt „Rente für langfristig Versicherte“ das Kreuzchen bei „Regelaltersrente“ setzte.
Nun bekam er letzte Woche den Ablehnungsbescheid über die Regelaltersrente, die er erst in zwei Jahren beziehen könnte.
Nun liegt der Fehler ja einfach darin, dass ich die falsche Rentenart angekreuzt habe.
Die Frage lautet nun: Sollen wir nun einen neuen Rentenantrag (diesmal für langfristig Versicherte) stellen, oder einen Widerspruch schreiben mit der Begründung, dass die falsche Art der Rente beantragt wurde.
Wie wäre das sinnvollste Procedere?
Dies wäre auch deshalb sinnvoll zu wissen, da der Antragsteller ja im Prinzip die Rente schon ab November nachträglich hätte bekommen können, wenn wir den Antrag jetzt erneut stellen aber dann halt erst ab Mai. Es gilt ja, soweit ich weiß, eine drei Monatsfrist ab Beginn des möglichen Rentenbezugs, ansonten kann die Rente ja erst ab dem Monat des Antrags gestellt werden, und diese Frist ist in der Bearbeitungszeit der Rentenantrags ja verstrichen.
Für Hilfe bin ich sehr dankbar!