Ich kenne den lebenslänglich geltenden Steuerfreibetrag meiner Rente, der am Rentenbeginn festgesetzt wurde. Ich möchte gerne verstehen, wie sich der Rentenanpassungsbetrag in Zeile 6 der Anlage R beim Lohnsteuerjahresausgleich berechnet. Das Finanzamt erzählt mir jedes Jahr eine neue Variante, und im Bescheid des Finanzamts zum Lohnsteuerjahresausgleich steht dann wieder was anderes, was ich nicht nachvollziehen kann. Und wie berechnet sich dann aus Jahresbrutto, lebenslänglich geltendem Steuerfreibetrag und dem Rentenanpassungsbetrag der steuerpflichtige Teil der Rente? Kann mir jemand helfen? Danke. questever