Ist jeder Mensch ein Millionär?

Um eine völkerrechtliche ,,Sklaverei'' zu entgehen, wird von Geburt an jedes Menschen, eine juristische Person beigelegt - der sogenannte ,,Strohmann''. Dementsprechend können im Laufe des Lebens Forderungen gestellt werden (beispielsweise finanzielle Forderungen, Steuern etc.).

Da der Strohmann im realen Leben nicht existiert, muss man demnach selber für die jeweiligen ,,Verstöße'' haften und somit wird es auch legal, z.B in ein Gefängnis eingewiesen zu werden, da man für seine juristische Person haftet.

Jeder Mensch erhält also nach seiner Geburt eine Registrationsnummer und eine Geburtsurkunde - gleichzeitig auch ein Strohmann-Konto.

Damit wird daraufhin das Baby automatisch einen Vertrag mit der Regierung eingehen. (Also eigentlich der Strohmann).

Mit dieser juristischen, also nicht existenten Person, wird gleichzeitig ein Bankkonto bei der BiZ eröffnet.

Und das Geld auf dem Konto des Strohmanns wird als ,,Humankapital'' bezeichnet.

Der Staat verkauft die Geburtsurkunde dann z.B an das Handelsministerium der USA. Dort wird die Urkunde dann vom Ministerium als gültiges Zahlungsmittel erklärt und ein Konto eröffnet, wo alles angelegt wird, jedoch sind diese Veträge lediglich eine Täuschung.

Demnach ist das angesammelte Geld auf dem Konto rechtsmäßig Eigentum des geborenen Kindes, da der wirtschaftliche Gewinn dem Strohmann sowie dem geborenen Kind ab dem 19. Lebensjahr zusteht.

Jedoch wird man über diese Kapitalanlage nicht informiert.

Was haltet ihr davon?

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Reichsbürger/Rechtsextreme klaun Kinder?

Was denkt ihr darüber das andauernt Kinder und Jugendliche verschwinden da die Reichsbürger sagen das die bei ihnen besser aufgehoben wären?

Seit einiger Zeit gehen Aktivisten der Szene gegen die Inobhutnahme von Kindern durch den Staat vor, belästigen, verleumden und bedrohen Mitarbeiter. Die Unterstützung von Flucht aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen könnte dabei eine neue, verschärfte Gangart bedeuten. Denn staatliche Jugendämter, die zuletzt jährlich bis zu 40.000 vernachlässigte Jugendliche aus instabilen Familien herausholten, sind aus ihrer Sicht eine "Kinderklau-Mafia".
Für die "Reichsbürger"-Szene ist dieses Thema inzwischen ein zentraler Diskussionsstoff. Die angeblichen "Kindersklaven" müssten aus den "Kinderknästen" befreit werden. Auf einem Szene-Seminar in der Schweiz behauptete ein Referent laut Recherchen von Correctiv und des ZDF, deutsche Behörden nähmen Kinder in Obhut, um sie gleichgeschlechtlichen Paaren zur Pflege zu geben oder mit ihnen satanistische Rituale zu veranstalten.

Und findet ihr dass das nicht zu wenig medisle Aufmerksamkeit bekommt das sowas im deutschsprachigen Raum passiert?

Ich hab davon noch nie was gehört und es is mir egal 60%
Ich hab davon noch nie was gehört und bin schockiert 40%
Ich hab davon noch nie was gehört aber finde sie haben Recht 0%
Ich hab davon schon gehört und find es schockierend 0%
Ich hab davon schon gehört und es is mir egal 0%
Ich hab davon schon gehört und befürworte das 0%
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Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG 1913 Antrag V und F BVA vs. Antrag vom Kreis von 2015?

Ich möchte gerne meine deutsche Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913 Abstammung feststellen lassen. Antrag F und V (Stand April 2011 beim BVA runterzuladen, entspricht dem Antrag der in mehreren Beschreibungen empfohlen wird.) Das Amt (Kreis xxx (NRW)) hat mir aufgrund meiner Frage, ob man persönlich den Antrag abgeben muss, folgendes geschrieben : ...(Frage wurde beantwortet) "Desweiteren ist der von Ihnen aufgeführte Antrag F und Antrag V der Antragsvordruck des Bundesverwaltungsamtes für Antragsteller, die im Ausland leben." (So ist das auch auf dem Merkblatt zu Antrag F vom BVA vermerkt) "Ich schicke Ihnen daher den für Sie zu verwendenden Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit als Anlage dieser Email zu." Anlage Ministerium für Inneres + Kommunales NRW Referat 113 Stand 12.10.2015 Folgende Unterschiede sind mir aufgefallen: 1) Es steht NICHT Antrag F / Antrag V oben rechts in der Ecke. 2) Auf Seite 1 ist unten eine Erklärung abzugeben, dass mir keine Tatsachen bekannt sind, die den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei mir oder den Personen von denen ich herleite, zur Folge hatten. Und das das Stag vom 22.07.1913 erhoben und verarbeitet wird. 3) Auf ab Seite 2 Antrag F + Antrag V steht beim BVA Antrag: Angaben zum ERWERB der deutschen StA oben auf jeder Seite beim Antrag vom Kreis steht: die deutsche StA des Antragstellers zu 1. wird ABGELEITET durch ... Vater/Mutter/usw. oben auf jeder Seite. Ich finde den vom Kreis geschickten Antrag aber nirgendwo auf offiziellen Seiten. Bei der Verwaltungsvorschrift zum StAG wird ja auch unterschieden zwischen 1.2 Besitz der deutschen StAG und 1.2.1 Erwerb der deutschen StAG. Kann mir das irgend jemand erklären oder mir da weiterhelfen.

Staatsbürgerschaft, gelber Schein, Reichsbürger

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