Wann darf man jemanden als Reichsbürger bezeichnen?

4 Antworten

Google doch zunächst mal den Begriff und informiere Dich, was genau diese Bezeichnung beinhaltet. Dann weißt Du auch, ab "wann" jemand so genannt werden kann.

Das ist so eine Sache. Meinungsäußerungen sind frei, in gewissen Grenzen, Tatsachenbehauptungen müssen stimmen. Du kannst also durchaus der Meinung Ausdruck geben, X sei ein Reichsbürger (Meinung, muss aber als solche erkennbar sein). Du kannst auch darauf hinweisen, er würde diese und jene Positionen öffentlich vertreten (Tatsachenbehauptung, muss nachweisbar richtig sein). Und es ist korrekt, darauf hinzuweisen, dass das die typischen Positionen von "Reichsbürgern" seien.

Nur übertreiben darf man es nicht, denn auch eine wahre Aussage über jemanden kann dann als Beleidigung gewertet werden.

  • Wenn er behauptet, die Bundesrepublik wäre eine Firma.
  • Wenn er behauptet, wir wären nur Personal, weil wir einen Personalausweis haben.
  • Wenn er behauptet, es gelte nur See- und Handelsrecht in Deutschland.
  • Wenn er behauptet, es wäre noch Krieg und es gelte HLKO von 1907
  • Wenn er behauptet, wir hätten gar keine Verfassung
  • Wenn er behauptet, der Geltungsbereich des Grundgesetzes wäre 1990 abgeschafft worden
  • Wenn er behauptet, dass wir alle staatenlos sind
  • Wenn er behauptet, wir müssten dringend Friedensverträge mit 54 Ländern schließen
  • Wenn er behauptet, Deutschland sei besetzt

Soviel für heute.


Hosntaschenfuzi 
Fragesteller
 22.12.2020, 19:35

Ich habe also keine Konsequenzen zu erwarten jemanden (Der eins dieser Kriterien erfüllt) so zu nennen?

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dataways  22.12.2020, 19:37
@Hosntaschenfuzi

Rechtlich sehe ich da keine Probleme. Wenn er allerdings Dir gegenüber gewalttätig wird...

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Hosntaschenfuzi 
Fragesteller
 22.12.2020, 19:58
@dataways

Ich merke da ist jemand wirklich tief in der Materie.. So eine Website seh ich aber auch zum ersten Mal, positiv überrascht bin ich natürlich trotzdem, es gibt mir die Hoffnung an die Menschheit ein wenig zurück ^^

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risoltau  08.05.2021, 12:47

Teilweise richtig. Falsch ist ist z.B. das GG sei eine Verfassung. Bestenfalls könnte man sagen, die Verfasstheit der BRD Rechtsordnung wird im GG ausgedrückt. Eine ganz schlimme Antwort zu diesem Thema bekam ich aus dem Bundespräsidialamt: "Das GG war von Anfang an als Verfassung gedacht". Das ist - nachweislich - blanker Unsinn. Wer es genau wissen will, dem empfehle ich die Broschüre "Auf dem Weg zum Grundgesetz". Verfassungskonvent Herrenchiemsee 1948. Hier saß der, von den Alliierten ausgewählte, parlamentarische Rat um über die Zukunft, des damals noch in Sektoren geteilten, Landes zu befinden. Auch auf You Tube, unter dem Suchwort "Parlamentarischer Rat" zu recherchieren, kann hilfreich sein.

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dataways  08.05.2021, 16:40
@risoltau

Na, da hätten wir ja einen ganz passablen Reichsbürger.

Natürlich ist ein Grundgesetz eine Verfassung oder weißt Du es besser als der Creifelds auf Seite 627?

Die Mitglieder des Rates sind von den Ländern entsandt worden, nicht von den Alliierten.

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Es kommt immer drauf an, wie genau Du so etwas formulierst.