wie wird man ein reichsbürger?
5 Antworten
Ich wundere mich über die Verleumder und Hetzer hier kein bisschen mehr. Ihr habt wohl alle in Schule sehr eifrig und zu gut aufgepasst. Artikel 133 unseres GG beschreibt sehr gut, wie die Rechtslage ist. Dieser ist de jure gültig. So lange kein Friedensvertrag nach Völkerrecht geschlossen wurde, so bleibt die Bundesrepublik Deutschland besetztes Territorium der SIegermächte, hierzu gibt es Urteile bis hin zum BVG. Die nach Rechtslage insolvente OHG Deutschland ist ebenfalls kein Staat, sondern wurde von den Amerikanern nach Vorbild des stadtstaates Washingtons als Gesellschaft gegründet, was als Übergang gedacht war, welche aber bis heute Grundlage (ohne Grundlage) der Rechtsprechung und der Rechte der Menschen auf dem Staatsgebiet des ehemaligen deutschen Reiches ist. Diese werden nicht umsonst als "Personal" ausgewiesen. Das man seinen Personalausweis gegen einen Pass und gegen bestätigung der Rückgabe desselbigen austauschen muss, versteht sich, auf deine Frage bezogen, von selbst. Ich selber bin (noch) kein RB. Aber rein rechtlich gesehen, sollten alle, die die Gesetze in diesem Land ernst nehmen und auch befolgen, dass gleiche tun. Nämlich RB werden und somit die Legislative dazu zwingen, endlich eine Rechtssicherheit zu generieren und einen Friedensvertrag abzuschliessen, sowie den Status der Bundesrepublik als Firma abzuschaffen. Das dass bei den Linken noch immer nicht in die Birne geht, obwohl genau dass den Kern ihrer selbst auferlegten, politischen Verantwortung betrifft, wird mir für immer die Verlogenheit der politischen Klassen ins Gedächtnis rufen.
Du mußt nur den deutschen Rechtsstaat mit seinen Gesetzen nicht anerkennen, dazu noch dich weigern Gebühren etc. wie z.b Strafzettel etc. nicht zu bezahlen und dann eventl noch illegale Waffen zu besitzen und schon darfst dich Reichsbürger nennen
Ich glaube eher was du oben geschrieben hast ist der größte Mist den man schreiben kann. Seit wann wechselt man die Staatsbürgerschaft. Vielleicht informierst du dich lieber selbst einmal genauer bevor du deine Kommentare abgibst. Meine Antwort war vollkommen sachlich.
Staatsbürgerschaft beim zuständigen Amt niederlegen, und bei den "Reichsbürgern" anmelden - soweit ich weis gibt es da sogar eine Art "Identitätsausweis" - mit altdeutscher Schriftart ;-)
Aber pass auf, auch wenn du "Reichsbürger" bist, als staatenloser verlierst du all deine Rechte in Deutschland, oder eben dem "Deutschen Reich".
- Man kann die deutsche Staatsangehlrigkeit nur dann ablegen, wenn man dadurch nicht staatenlos wird, d.h. man muss eine andere Staatsangehörigkeit haben.
- Staatenlose haben immer noch dieselben Rechte, die ihnen das Grundgesetz zubilligt.
Da kennste wohl die bayerischen Gesetze nicht oder besser ausgedrückt, die vorgehensweise der Ämter.
Als ich Januar 1990 aus der DDR in die freiheitlich demokratische Rechtsordnung der BRD kam und voller Freude und Hoffnung meine Zukunft aufbauen wollte, hat man mir erst mal die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt und dann begann ein Spießrutenlauf, den hat die Welt noch nicht gesehen. Als nach über einem Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft wieder ausgesprochen wurde, dann nur für fünf Jahre.
Die Ironie an der Geschichte ist, ich entstamme einer alten preußischen Adelsfamilie (Militäradel) und meine Familie ist seit 1648 offiziell gelistet. Doch ich bin nach bayerischer Behördenauffassung kein Deutscher.
Irgendwann hab ich hingeschmissen.
Bin nun der Nachlaßerbe unserer Familie und kann meinen Geburtsnamen tragen, aber weiß bis heute nicht, ob ich deutscher Staatsbürger bin oder nicht.
Und das hat Konsequenzen für mich bis heute.
Mach dir ein Reichspass zahl keine Rechnungen und schrei laut auf der Straße: "ICH BIN EIN REICHSBÜRGER!!!"
Meinst du "Reichsbürger" (Name, den sich eine rechtsradikale Gruppe in Deutschland gegeben hat) oder "Staatsbürger" (Einwohner Deutschlands)?
Antworte doch sachlich! Das was du sagst ist einfach nicht wahr!