Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG 1913 Antrag V und F BVA vs. Antrag vom Kreis von 2015?

Ich möchte gerne meine deutsche Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913 Abstammung feststellen lassen. Antrag F und V (Stand April 2011 beim BVA runterzuladen, entspricht dem Antrag der in mehreren Beschreibungen empfohlen wird.) Das Amt (Kreis xxx (NRW)) hat mir aufgrund meiner Frage, ob man persönlich den Antrag abgeben muss, folgendes geschrieben : ...(Frage wurde beantwortet) "Desweiteren ist der von Ihnen aufgeführte Antrag F und Antrag V der Antragsvordruck des Bundesverwaltungsamtes für Antragsteller, die im Ausland leben." (So ist das auch auf dem Merkblatt zu Antrag F vom BVA vermerkt) "Ich schicke Ihnen daher den für Sie zu verwendenden Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit als Anlage dieser Email zu." Anlage Ministerium für Inneres + Kommunales NRW Referat 113 Stand 12.10.2015 Folgende Unterschiede sind mir aufgefallen: 1) Es steht NICHT Antrag F / Antrag V oben rechts in der Ecke. 2) Auf Seite 1 ist unten eine Erklärung abzugeben, dass mir keine Tatsachen bekannt sind, die den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei mir oder den Personen von denen ich herleite, zur Folge hatten. Und das das Stag vom 22.07.1913 erhoben und verarbeitet wird. 3) Auf ab Seite 2 Antrag F + Antrag V steht beim BVA Antrag: Angaben zum ERWERB der deutschen StA oben auf jeder Seite beim Antrag vom Kreis steht: die deutsche StA des Antragstellers zu 1. wird ABGELEITET durch ... Vater/Mutter/usw. oben auf jeder Seite. Ich finde den vom Kreis geschickten Antrag aber nirgendwo auf offiziellen Seiten. Bei der Verwaltungsvorschrift zum StAG wird ja auch unterschieden zwischen 1.2 Besitz der deutschen StAG und 1.2.1 Erwerb der deutschen StAG. Kann mir das irgend jemand erklären oder mir da weiterhelfen.

Staatsbürgerschaft, gelber Schein, Reichsbürger
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