Diese Frage dient lediglich der Erweiterung meines Allgemeinwissens.

Der Begriff des Reichsbürgers ist ja durchaus negativ behaftet. Es stellt sich mir die Frage: Kann ich Probleme bekommen, wenn ich jemanden einen Reichsbürger nenne? (könnte ja vielleicht als Beleidigung oder Rufschädigung durchgehen? Zugegeben, ich bin ich in solchen Sachen absoluter Laie...)
Außerdem: Wenn es nicht grundsätzlich erlaubt ist, jemanden so zu bezeichnen, hier die Gegenfrage: Wann darf ich dann jemanden so nennen?

Danke für eure Antworten!