Anzahlung einbehalten für Termin, Fall für Polizei?

Ein wenig reißerisch die Überschrift aber klingt gleich interessanter, sorry

In benenne die Personen jetzt mal um.

Folge Situation:

Heidi hat bei Frauke einen Kosmetiktermin gemacht für den Frauke eine Anzahlung von 100€ haben möchte, was auch völlig verständlich ist.

Jetzt hat Heidi den Termin, welcher in 3 Wochen ist, abgesagt. Frauke sagt darauf hin, dass sie die 100€ einbehält, da sie den Termin für Heidi geblockt hatte und anderen dafür abgesagt hat. Rechtlich müsste es doch aber so ausschauen, dass ein angemessener Zeitraum vorhanden sein muss um einen neuen Kunden für den Termin zu finden und 3 Wochen sollten dafür doch allemal ausreichen oder nicht? Auch hat Frauke Heidi nicht darüber aufgeklärt, dass die Anzahlung einbehalten wird auch wenn der Termin weit im Voraus abgesagt wird (bei 2 Tagen vorher wäre es verständlich). Unterschrieben wurde ebenfalls nichts.

Die Gespräche liefen alle über Instagram. Kurzzeitlich hatte Frauke gesagt, dass Heidi die 100€ zurückbekommt, hat sich dann aber dagegen entschieden und sie überall blockiert und den Chat gelöscht. Die Nachrichten die Frauke an Heidi geschrieben hat sind alle nicht mehr verfügbar.

Ist es rechtlich die Abzahlung einzubehalten bei einem solchen Zeitraum? Wie sieht der weg für Heidi aus?
Bei einem Streitwert von 100€ lohnt sich vermutlich der Gang zum Anwalt nicht.

Grüsse

Chris

Polizei, Recht, Anwalt, Privatrecht, Strafrecht
Vertrag nichtig? Schufaeintrag berechtigt?

Hallo :)

Meine Mutter hat mich mit ca. 12 Jahren bei einer Tanzschule angemeldet. Sie hat den Vertrag unterschrieben, mein sorgeberechtigter Vater der im Auslang wohnt hat nicht unterschrieben. Irgendwann bin ich umgezogen und meine Mutter meint mich abgemeldet zu haben, hat aber keinen Beweis mehr. Nach einer Weile bekamen wir von einem Inkassobüro einige Mahnungen. Die Mahnungen wurden aber immer auf meinen Namen geschrieben. Nochmal zur Erinnerung, ich war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 12 und als wir die Mahnungen bekamen war ich 17 Jahre alt. Meine Mutter hat sich mit denen in Verbindung gesetzt aber leider verlief die Kommunikation eher schleppend. Sie konnte sich mit dem Tanzstudio allerdings auf eine Ratenvereinbarung einigen.

Letztens wollte ich einen Vertrag abschließen, der aber abgelehnt wurde. Auf Nachfragen bekam ich gesagt ich hätte einen negativen Schufaeintrag. Meine Mutter und ich haben sofort versucht mit dem Inkassobüro und der Tanzschule Kontakt aufzunehmen. Das Tanzstudio war freundlich und meinte sie wären mit der Ratenvereinbarung zufrieden und wisse nicht warum das Inkassobüro so vorgegangen sei. Das Inkassobüro allerdings war sehr herablassend und erklärte, dass ich mit 7 Jahren schon bedingt Geschäftsfähig gewesen bin. Sie haben meiner Mutter einen Schufaeintrag machen lassen und meiner wurde mit Vollendung des 18. Lebensjahres ebenfalls "aktiviert". Deren Aussage war es, dass sie meinen Schufaeintrag nicht hätten machen müssen aber soch bewusst dafür entschieden haben, da ich ja jetzt 18 bin.

Ich werde mich auf jeden Fall nochmal von einem Anwalt beraten lassen aber vielleicht kann mir jemand schonmal eine Frage beantworten:

- War der Vertrag wirksam obwohl mein Vater als Sorgeberechtigter nicht unterschrieben hat?

- Durfte das Inkassobüro so vorgehen oder ist der Schufaeintrag unberechtigt?

Danke! :)

Finanzen, Recht, Privatrecht
Welche Erfahrungen gibt es mit Abmahnungen von Waldorf Frommer betreffend Filesharing Downloads?

Über meinen damaligen Internetanschluss wurde im Jahre 2013 ein Film runtergeladen. (darin kommt Miley Cyrus vor)

Dazu haben die auch die IP Adresse. Damals kam irgendwann mal eine Abmahnung, wo man so 950 € ca. zahlen sollte. Habe dann eine Rechtsanwaltskanzlei genommen, die spezialisiert darauf war, sowas abzuwehren. Seit dem war Ruhe.

Ende 2018 bekam ich plötzlich wieder Post von denen. Letzte Zahlungsaufforderung. 1000 €. Nicht reagiert. Dann kam ein Mahnbescheid vom AG Coburg. Widerspruch eingelegt. Jetzt kam ein richtig fetter gelber Brief vom AG Bochum. Eine Verfügung. Keine Ahnung, was das ist. Mir war bislang immer nur bekannt, dass es einstweilige Verfügungen gibt. In dem Umschlag fand' ich auch ein Schreiben, was zwischen "meiner" Kanzlei und WF ausgetauscht wurde. Darin schreibt "meine", dass sie das Mandat niedergelegt hat, weil jede Kontaktaufnahme zu mir fehlgeschlagen sei. Ich war zwischenzeitlich ein paar Mal umgezogen. Wusste dann auch nicht, dass das weiter geht. Aber wie gesagt, jetzt kam wieder was und die gehen irgendwie ganz schön ab.

Ich bin in Hartz-4 und kann praktisch nichts zahlen. Und sehe es auch nicht ein.

Wie würde das nun weiter gehen, wenn ich nichts mache?

Machen die richtige Gerichtsverfahren, wo man auch mit einem Richter spricht?

Wie werden bzw. wurden solche Verfahren bisher entschieden?

Ich war damals 20 Jahre alt und habe schließlich auch nichts Geschäftliches verfolgt und mir auch sonst nix dabei gedacht.

Wie sollte ich darauf reagieren?

Internet, Recht, Abmahnung, Internetrecht, Urheberrecht, Gesetz, Bochum, Filesharing, Gerichte, Gesetzeslage, Jura, Privatrecht, suizidgefährdet, waldorf-frommer
Käufer zahlt die Raten nicht Will vom Kaufvertrag zurücktreten. Was nun?

Zum Sachverhalt:

1.Von beiden Seiten unterschriebener privater Kaufvertrag mit Ratenzahlungsvereinbarung. 2. Das gegenstand (Fully-MTB) wurde aus Kulanz nach der ersten Rate mitgegeben...mit dem Vermerk im KV: das Gegenstand gilt bis zur Abzahlung der letzten Rate als Eigentum des Verkäufers.

Zur aufgetretenen Problemen:

  1. Von 2 bezahlten Raten wurde keine einzige pünktlich ( gewünschter Zeitpunkt im KV festgehalten) gezahlt.
  2. Dritte Rate mit Ausreden um 1 ganzen Monat zurückgehalten und im Endeffekt nicht gezahlt.
  3. Das aktuelle Aussehen des Rades weicht erheblich von dem Original ab.
  4. Nun behauptet der Käufer wegen einer Geldstrafeauflage nicht mehr zahlen zu können und bietet darum den Vertrag aufzulösen und das Verkaufsgegenstand zurückbringenzuwollen - im Gegenzug verlangt er die beiden Raten zu erstatten.

Mögliche Handlungen:

  1. Ich als Verkäufer behalte das Rad bis zur kompletten Abzahlung und löse den Vertrag nicht auf.
  2. Behalte das Rad, löse den Vertrag auf, Zahle die Raten zurück mit Abzügen wegen Veränderung des Originalzustandes.
  3. Behalte das Rad....das war's

Zu den Veränderungen am Verkaufsgegenstand:

1.Zum Zeitpunkt des Verkaufs neuwertige teuere (ca.238€) carbon Sattelstütze sieht aus als ob er die sonst wo gehabt hätte-mindert den Verkaufswert. 2. Einer der teueren (50€) Schwalbe Reifen wurde gegen ein billiges Modell (15€) ersetzt. 3. Zum Zeitpunkt des Verkaufs neue Bremsbeläge ganz bestimmt abgefahren. 4. Vor dem Verkauf hätten der hintere Dämpfer sowie die Federgabel einen Service.....hätte ich gerne wieder in dem Zustand.

Leute: bitte , brauche Fachmännische Hilfe/Antworten/Ratschläge:

  1. Liege ich im Recht mit meinen Vermutungen zum Ablauf?
  2. Wo sind die Fehler falls ich etwas übersehen habe?

Danke an alle.

Gruß

Recht, Privatrecht, Ratenkauf, Auto und Motorrad
Wegerecht mit Tor - Hat er Recht mit seiner freien Einfahrt?

Hallo,

ich hab einen neuen Nachbarn seit einem Jahr. Direkt neben meiner Garage hat er einen Zaun hingepflanzt ohne Rücksprache. Ist ja sein Grundstück und er kann alles machen was er will, nur hab ich seit dem Probleme mit dem Auto aus der Garage zu kommen, mir fehlen ca. 10cm Abstand zum Zaun. Hab ihm angeboten ihm zu helfen und den einen Stück vom Zaun 10cm zurückzusetzen. Wollte er nicht.

Nun hab ich meinen Zaun ausgebaut, der teuer war, damit ich ohne Kratzer um die Ecke fahren kann.

Durch seine ganzen Umbauten wurden meine Steine in der Einfahrt öfters beschädigt und das Geld hab ich auch erst extrem spät bekommen. Jetzt hab ich vor meine Einfahrt ein Tor hingebaut, damit ich den Hund auch mal vor die Haustür lassen kann und ihn sogar informiert, er nahm es irgendwie nicht ernst.

Nun steht das Tor und er beschwert sich, was das soll. Er hätte laut Kaufvertrag ein Recht, auf freie Einfahrt. Natürlich übergab ich den Schlüssel für das Tor, aber er hätte keine Lust, jedesmal das Tor manuell aufzumachen. Hab ihm gesagt, dass das Tor ja auch nur dann zu ist, wenn ich den Hund mal rausgehen lasse.

Also er kommt nur auf sein Grundstück, über mein Grundstück. Die Kosten für das Stückchen teilen wir uns natürlich.

Hat er Recht mit seiner freien Einfahrt usw.? Ich versperre ihm ja nicht die Einfahrt oder so. Mir ging es auch auf den Sack, dass er genau vor unserer Küche öfters stehen geblieben ist mit seinem Auto oder Motorrad, um sein Tor aufzumachen bzw. zu schließen. Hab versucht das mit ihm auch zu klären, vergeblich.

Recht, Anwalt, Eigentum, Grundstück, Privatrecht
Umtausch nach Internet-Kauf: Zelt erweist sich als nicht geeignet. Was nun?

Hallo zusammen,

meine Eltern haben sich vor sechs Wochen ein Vorzelt für einen QEK-Junior (Kult-Wohnwagen aus der DDR) im Internet bestellt.

Das Zelt wurde als "Vorzelt "QEK-Family" für Qek Junior, usw. ..." angegeben, siehe hier:

http://www.trabiteile.de/product_info.php/products_id/2351

Nun ist mir klar, dass das zweiwöchtige Rückgaberecht dazu dienst, sowas auszuprobieren. Es hat nur leider eine Woche durchgeregnet und meine Eltern wollten das Zelt nicht schmutzig machen. Danach ist meine Mutter ins Krankenhaus gekommen, sodass das Ganze zur Nebensache wurde.

An diesem Wochenende stellte sich nun heraus, dass das Zelt - obwohl explizit dafür ausgegeben(!) - hinten und vorne nicht passt. Das liegt auch daran, dass es sich wohl um ein Universalzelt handelt, wie ihnen jetzt erst klar wurde.

Dies liest sich meines Erachtens jedoch anders, ionsbesondere wegen der Formulierung "Vorzelt "QEK-Family" für Qek Junior, [...]". Dies impliziert meines Erachtens, dass es sich in erster Linie um ein Vorzelt, passend für den genannten Typ handelt und darüber hinaus eben auch für andere Wohnwagen, etc. geeignet ist.

Ich habe nun den Internet-Verkäufer angeschrieben und darauf hingewiesen, dass es nicht passt und dies einen Mangel darstellt. Aus diesem Grunde würden meine Eltern gerne den Kauf widerrufen. Auch habe ich erwähnt, dass das Zelt in absolut neuwertigem Top-Zustand befindet.

Der Händler argumentiert nun mit "Er hätte noch nicht einen Widerruf bei diesem Zelt gehabt und dies sei auch nicht mit einkalkuliert.". Er könne daher nur einen Umtausch gegen Erstattung von 80% des Kaufpreises anbieten.

Ich habe dann noch einmal nachgesetzt und ihn freundlich darauf hingewiesen, dass ihm das Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz als Online-Händler doch ein Begriff sein sollte und es doch sehr verwunderlich sei, dass so etwas nicht zur Kalkulation gehöre. Darüber hinaus seien "Noch nie Probleme gehabt." und "Alle Kunden immer zufrieden" doch sehr vage Behauptungen, die keine Standhaftigkeit hätten. (Das nur mal nebenbei)

Ich habe nun noch einmal den perfekten Zustand hervorgehoben und dass er eben keinen Verlust damit machen würde. Ebendies hätte er innerhalb der 14-tägigen Rückgaberechts ohnehin akzeptieren müssen. Als Entgegenkommen habe ich nun dennoch die Übernahme der Rücksendekosten angeboten und unterstrichen, dass ich einem größeren Streit möchte.

Meine Fragen:

  • War mein Vorgehen gerechtfertigt?
  • Wer ist im Recht?
  • Wie sollte ich weiter verfahren?

Über Antworten würde ich mich freuen!

Danke im Voraus! Peter

Online-Shop, Kaufvertrag, BGB, Internetkauf, Privatrecht, Rechtsstreit, Streitigkeiten, Widerrufsrecht, fernabsatzgesetz
Rechnung zahlen obwohl Schaden nicht repariert?

Hallo ihr Lieben :) Ich grab immer noch der Geschichte mit meinem Auto nach. Hier nochmal die Kurzzusammenfassung: Ich habe mein Auto zu einem absolut unorganisierten und meines Erachtens auch nichtswissenden Mechaniker gebracht. Nachdem er ursprünglich gemeint hat das Problem sei binnen 2 Tagen erledigt (die Klimaanalage funktionierte nicht mehr) zieht sich die Sache mittlerweile schon einen guten Monat.

Nach der ersten "Reparatur" wurde mir das Auto zurückgegeben - er hat wohl irgendeinen neuen Schlauch eingebaut und die Anlage neu befüllt. Die Rechnung hat er gleich gestellt - etwas über 250€ insgesamt.

Doch im darauffolgenden (heißen) Tag stellte ich fest - die Klimaanlage funktionierte immer noch nicht. Hab den Kerl daraufhin angerufen und das Auto wieder hin gebracht. Seine Rechnung habe ich ihm gesagt zahle ich so lange nicht bis er den Fehler endlich behoben hat. Das ist bis heute nicht passiert. Heute meint er dass es am Katalysator liegen könnte und dass er es aber bis heute Abend repariert hat (ich vermute mal wieder ein leeres Versprechen...wie die letzten Male auch).

Zudem fragte er am Telefon ganz schnippisch wann ich denn jetzt die letzte Rechnung zahle.

Nun meine Frage an euch: Muss ich ihm die Rechnung zahlen oder kann ich Abzüge machen? Wenn ja - wie viel? Er wird voraussichtlich heute dann eine zweite Rechnung stellen, ich gehe davon aus dass es dann insgesamt über 500€ sind.

Angenommen die Anlage funktioniert dann - kann ich was von den zwei Rechnungen abziehen? Oder muss ich ihm dann alles zahlen inkl. den Arbeitsstunden?

Angenommen die Anlage funktioniert wieder nicht und ich will ihn das nicht nochmal machen lassen - was kann ich ihm alles vom Rechnungsbetrag abziehen? Oder wie muss ich vorgehen? Oder muss ich gnadenlos dann alles zahlen?

LG

Rechnung, Recht, Autohaus, autowerkstatt, Privatrecht, Rechnungsstellung
Als Mieter auf Privatgrundstück parken

Hallo.

Ich habe heute einen Brief hinter dem Scheibenwischer meines Autos entdeckt auf dem ein Geschäftsinhaber eines Ladens in unserem Hause um 35€ bittet da ich angeblich auf seinem Parkplatz stehe.

Ich sehe nun nicht vor das zu zahlen (werde ich auch nicht) und frage nun nach einem rechtlichen Hintergrund was die Kennzeichnung von privaten Parkplätzen angeht.

Nun zum Hintergrund: Vor unserem Haus auf dem Grundstück des Hauses befinden sich 5 Parkplätze welche durch ein Schild "Privatgrundstück. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt." gekennzeichnet sind. Nun bin ich Mieter des Hauses und dort ist nirgends eine Kennzeichnung, dass diese Parkplätze ausschließlich für Besucher oder Mitarbeiter des Geschäfts bzw. des Kochstudios sind.

Es waren mal Schilder am Zaun angebracht. Da diese aber vom Geschäftsinhaber selbst entfernt wurden waren diese Plätze wieder frei für alle Mieter und Besucher. Daher habe ich mein Auto dort abgestellt sofern am Straßenrand kein Parkplatz frei war... und nach einer Nachtschicht sucht man morgens gegen 7h auch keine Parkplätze in der Umgebung und ist froh wenn man sich da hinstellen kann.

Auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich berufen um dem Geschäftsinhaber Einhalt zu gebieten? Es steht doch irgendwo etwas von einer Kennzeichnungspflich, oder?

MfG

JT

Recht, Gesetz, abschleppen, parken, Parkplatz, Privatrecht, Privatgrundstück, Privatparkplatz
Privatverkauf - kaufvertrag - Kein Geld erhalten / Was nun?!

Hallo an Euch, es geht um folgendes: Habe am 9.9.11 Einen PC durch privatverkauf mit privatem Kaufvertrag verkauft. Hier der Vertragsinhalt : § 1 Vertragsgegenstand Folgende Hardware und Software wird veräußert: Computer :

-AMD Athlon 64 x2 Dual Core Processor 3800+ usw.

§ 2 Gewährleistung Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für die in § 1 bezeichnete Hard- und Software. Sofern dem Verkäufer jedoch Gewährleistungsansprüche gegen den ursprünglichen Händler oder Hersteller der Hard- und Software zustehen sollten, tritt er diese bei Übergabe und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ab, welcher die Abtretung annimmt. Der Verkäufer Garantiert die funktionstüchtigkeit der in § 1 veräusserten Ware.

§ 3 Rechte Der Verkäufer sichert ausdrücklich zu, daß er der alleinige Eigentümer der Hard- und Software ist und keine Eigentumsvorbehaltsrechte Dritter hieran bestehen.

Der Verkäufer versichert, die Berechtigung zu haben, die Nutzungsrechte an der in § 1 bezeichneten Software auf den Käufer übertragen zu dürfen. Er versichert weiter, sämtliche Kopien der Software, welche dem Käufer nicht übergeben wurden (z.B. Backups oder Installation auf einem anderen System des Verkäufers) vollständig gelöscht zu haben.

§ 4 Kaufpreis , Ratenzahlung & Zahlungsmodalität Die Parteien vereinbaren einen Gesamtkaufpreis für die in § 1 bezeichnete Hard- und Software in Höhe von 99,- € ... (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

Die Zahlung erfolgt durch Ratenzahlung und Überweisung auf folgendes Konto des Verkäufers:

Die erste Rate in Höhe von XYZ-€ ist zum 16.09.2011 fällig. Die zweite Rate in Höhe von XYZ-€ ist zum 01.10.2011 fällig.

§ 5 Übergabe Die Parteien vereinbaren eine der folgenden Übergabemodalitäten:

o Der Käufer erhielt vom Verkäufer die in § 1 bezeichnete Hard- und Software am 09.09.2011durch abholung.

§ 6 Sonstiges Darüber hinaus wird zwischen den Parteien folgendes vereinbart:

Der Verkäufer bleibt Eigentümer der in § 1 bezeichnete Hard- und Software (PC's) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bzw. bis zur zahlung der Schlussrate. Im Falle, das der Käufer mit mehr als einer Rate in Rückstand gerät, ist der Restbetrag in einer Summe zur Zahlung fällig. Der Verkäufer sichert die Funktionsfähigkeit des in § 1 bezeichnetenGegenstandes zu.

Gegenstand/Ware vollständig erhalten am :

Unterschrift Verkäufer Unterschrift Käufer

Bisher habe ich aber kein Geld gesehen !!! Der Käufer schrieb per SMS er habe die erste Rate schon längst Überwiesen, jedoch ist kein Zahlungseingang bei mir zu verzeichnen. Desweiteren ist auch am 1.10 keine 2 Rate eingegangen. Er will die Tage rum kommen in Bar die zweite Rate dann wenigstens abgeben.

Wie schauts aus, wie gehe ich jetz richtig weiter vor ? Wo stehe ich rechtlich

verkaufen, Recht, Anwalt, Kaufvertrag, BGB, Privatrecht

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