Vermieter verwehrt Eigentum?
Hallo zusammen
Darf mein Vermieter mir den Kellerschlüssel beim Auszug verwehren wenn er mit den Zimmern nicht zufrieden ist?
Konkret sagt er, dass die Zimmer besser verputz werden müssen bevor ich den Kellerschlüssel welchen er kurzfristig hat wieder zurück gibt.
Im Keller steht noch mein Surfbrett und im Moment benutz er dies als Kaution wie er sagt.
Würde mich freuen von euch zu hören.
Danke :)
3 Antworten
Wie ist der Vermieter denn überhaupt an den Kellerschlüssel gekommen? Wenn die Wohnung noch nicht zurückgegeben wurde, dann müsstest Du doch den Schlüssel haben.
Und nein, er darf die Schlüssel nicht behalten. Denkbar wäre zwar ein Vermieterpfandrecht, aber da es keine unstrittige Forderung gibt, funktioniert das nicht.
Wenn er die Herausgabe des Schlüssels verweigert, könntest Du nach Ankündigung auch einen Schlüsseldienst holen.
Jup, darf er machen, zumindest wenn er mit den Konsequenzen leben kann.
Du hast einen Herausgabeanspruch nach 985 BGB
Eventuell könnte man strafrechtlich eine Unterschlagung draus basteln wobei es hier an der Zueignungsabsicht fehlen dürfte.
Fakt ist jedenfalls dass der Vermieter sich hier ungesetzlich verhält. Du solltest einen Anwalt einschalten.
Was erst einmal mit Ärger, Aufwand und Kosten verbunden ist.
Darüber hinaus bringt der Anwalt kurzfristig keine Lösung.
Das darf er nicht. Sein Vorgehen ist eindeutig rechtswidrig.
Die große Frage ist aber, was du dagegen machen willst, wenn er es trotzdem tut.
Das Einfachste wäre in der Tat, mit ihm eine Einigung zu erzielen. Wie groß wäre denn der Aufwand, seiner Forderung nachzukommen?