Hier zu meinem Problem:

Ein Minderjähriger (M) kauft eine Sache beim Verkäufer (V). M hat eine auf Papier geschriebene Einwilligung der Eltern(E). Jedoch stammt diese Einwilligung nicht tatsächlich von E, sondern von einem volljährigen Kumpel(K) von M, der im (fremden) Namen der E ihr Einverständnis erklärt und auch unterschreibt.

Auf dem Papier steht, dass sich M die gewünschte Sache aussuchen kann, der V die Sache dem M auch direkt übergeben soll und die Rechnung soll an E geschickt werden.

Als E die Rechnung erhalten haben, erfahren sie, dass es sich um eine Fälschung handelt und sie nichts von dem Kaufvertrag wissen wollen.

V will nun wissen, von wem er den Kaufpreis verlangen kann.

Handelt es sich um einen Vertreter ohne Vertretungsmacht? Wer ist dann von wem der Vertreter und gegen wen kann V einen Anspruch fordern? Wie kann K richtig einbezogen werden? Wie kann ich das Problem lösen und prüfen?