Minderjähriger kauft mit gefälschter Einwilligung vom unbekannten Dritten eine Sache. Von wem kann der Verkäufer den Kaufpreis fordern?

5 Antworten

Vertragliche Ansprüche hat V nicht. Allenfalls kommt ein Schadensersatzanspruch gem. §§ 823 II, 830 BGB i.V.m. 263 StGB gegen K in Betracht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht

AnglerAut  30.07.2021, 17:30

"Handeln unter fremden Namen" § 179 BGB analog

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Dachtichsmir  30.07.2021, 17:40
@AnglerAut

Aber der K hat doch gar nicht gehandelt. Er war doch unsichtbar, da je die E aus der Einwilligung hervorgingen.

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dianarose222 
Beitragsersteller
 31.07.2021, 17:49

ja genau das denke ich auch, dennoch muss ich die vertraglichen Ansprüche prüfen. In diesem Fall § 433 II BGB. Ich bin bloß verwirrt, gegen wen V einen Anspruch hat und Wie ich den K mit einbeziehe.

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Nach § 179 BGB analog wird K hier verpflichtet.


dianarose222 
Beitragsersteller
 30.07.2021, 17:32

das setzt voraus, dass K die Eltern (E) vertreten hat, oder ? Ist es auch möglich, dass K und M die E gleichzeitig vertreten können? Und dass eine Haftung nach §179 BGB für M nicht in Frage kommt, aber natürlich für K..?

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AnglerAut  30.07.2021, 17:35
@dianarose222

Nein. K hat sich in dem Schreiben als E ausgegeben. Natürlich kann E damit nicht verpflichtet werden. Und K erfüllt auch keine Voraussetzungen um E zu vertreten.

Aber V ist schützenswert und K hat vorgegeben E zu sein. Daher lässt man V hier die Wahl, ob er das Geschäft mit K abschließen wollte und so er dies möchte, kann er den Kaufpreis von K verlangen.

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dianarose222 
Beitragsersteller
 30.07.2021, 17:46
@AnglerAut

Man prüft also bloß den § 179 BGB gegen K? Sollte man nicht über den § 164 BGB auf den § 179 BGB schlussfolgern?

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der Kauf ist nichtig, die Ware muss zurückgegeben werden.

er kann gegen den K vorgehen,


AnglerAut  30.07.2021, 17:32

Handeln unter falschem Namen. K kann nach § 179 BGB analog verpflichtet werden.

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Der "Kauf" muss rückabgewickelt werden, da kein gültiger Vertrag zustande kam.

Wie Lurch schon sagte. Der Vertrag ist ungültig. Was bedeutet das die verkaufte sache entsprechend zurückzugeben ist.