Wir haben als Firma ein Gewerbegebäude gemietet, als Lagerhalle Büro oder Wohnung laut Mietvertrag, jetzt haben wir zufällig durch Einsicht in die archivierte Bauakte, herausgefunden, dass der Vermieter seinerzeit , vor 20 j, stark abweichend von der Baugenehmigung gebaut und auch vermietet hat. (Gewerbeobjekt als Wohn-undGewerbeobjekt)

Nun versuchen wir mit Hilfe des Bauaufsichtsamtes zu beweisen, dass es stimmt, dass es ein Schwarzbau ist. Es gibt keine Rohbauabnahme und Abschlußabnahme in der Bauakte.

Trotzdem behautet der Vermieter alles ist legal und hat unsere fristlose Kündigung abgewehrt.

Jetzt fordert der Vermieter von uns 3 Mieten und will klagen wir halten aber an unserer fristl. Kündigung fest. Leider ist das Bauaufsichtsamt sehr langsam und hat es noch nicht geschafft innerhalb von 4 Wochen eine Kontrolle vor Ort vorzunehmen. Erst wenn das Bauamt definitiv feststellt, dass keine Schlussabnahme vorhanden ist auch nicht beim Vermieteter ist, erst dann haben wir einen Beweis das es ein Schwarzbau ist und wir hoffen, dann ist unsere fristl. Kündigung wirksam.

Denn einen Schwarzbau darf man nicht vermieten, weil man baurechtlich keine Nutzungsgenehmigung hat, ohne Schlussabnahme keine Nutzung!!!

Das Bauamt will uns nach Kontrolle nicht informieren nur Vermieter, habe ich kein berechtigtes Interesse als Mieter