Privatrecht - PC gekauft, 300 Euro nicht bezahlt, volle Summe auf dem Kassenbon?

2 Antworten

Wer soll schon im Recht sein? Der Händler hat Anrecht auf die komplette Bezahlung.

Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Wenn er nicht glaubwürde Zeugen hat, wird er das Risiko eines Rechtsstreites wohl nicht eingehen.

Allerdings würde ich dem Käufer einen Mahnbescheid schicken, da halten sich die Kosten in Grenzen.

Zu a: Eindeutig der Brusig. Begruendung kannst du dir selbst erarbeiten.

Zu b: Nein. Begruendung kannst du dir selbst erarbeiten.