Privatrecht - PC gekauft, 300 Euro nicht bezahlt, volle Summe auf dem Kassenbon?
Müller hat beim PC-Händler Brusig ein Laptop zum Preis von 1 300,00 € gekauft. Als Müller bereits den Kassenbon über 1 300,00 € von Brusig erhalten hat, stellt er fest, dass er nur 1 000,00 € bei sich hat. Brusig, der zuvor noch nie Schwierigkeiten mit Kunden hatte, gibt ihm das Laptop gegen die mündliche Zusage von Müller mit, die restlichen 300,00 € noch am selben Tag in das Geschäft des Brusig zu bringen. Mittlerweile sind drei Wochen vergangen. Auf zwei Mahnungen des Brusig hat Müller nicht reagiert. Brusig überlegt sich nun, ob er einen Rechtsanwalt wegen der von Müller noch nicht bezahlten 300,00 € beauftragen soll.
a) Wer ist bei diesem Fall im Recht? Begründen
b) Würden Sie Brusig unter Berücksichtigung von Beweisfragen raten, ein Klageverfahren gegen Brause wegen der restlichen 300,00 € einzuleiten? Begründen
2 Antworten
Wer soll schon im Recht sein? Der Händler hat Anrecht auf die komplette Bezahlung.
Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Wenn er nicht glaubwürde Zeugen hat, wird er das Risiko eines Rechtsstreites wohl nicht eingehen.
Allerdings würde ich dem Käufer einen Mahnbescheid schicken, da halten sich die Kosten in Grenzen.
Zu a: Eindeutig der Brusig. Begruendung kannst du dir selbst erarbeiten.
Zu b: Nein. Begruendung kannst du dir selbst erarbeiten.