Vertrag nichtig? Schufaeintrag berechtigt?

2 Antworten

Der Vertrag war rechtsgültig. Die Unterschrift deiner Mutter reicht aus.

Dein Schufaeintrag ist nicht gerechtfertigt.

Da ist die Frage ob der Schuffaeintrag grundsätzlich zulässig war,gibt es einen rechtskräftigen Schuldtitel?

In Deutschland gibt es keine Sippenhaftung,Deine Mutter ist Vertragspartner mit der Tanzschule,und auch nur sie kann dann einen Schufaeintrag bekommen,Deinen müste die Schufa wenn Du sie dazu aufforderst umgehend löshen.

Wann darf ein Gläubiger einen säumigen Zahler bei der Schufa melden?

„Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob der Gläubiger schon einen Titel gegen den Schuldner erstritten hat, oder nicht“, sagt Rechtsanwältin Ulrike Westhauser, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das heißt: Wenn bereits der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, darf die Bank oder der Versandhändler in jedem Fall die Schufa informieren.

Anders sieht es aus, wenn der Kunde nur mit einer Zahlung im Rückstand ist und noch kein Gerichts- oder Mahnverfahren abgelaufen ist. In diesem Fall darf das Unternehmen nur unter ganz bestimmten Bedingungen Daten an die Schufa melden. „Dabei muss der Kunde immer über die bevorstehende Übermittlung informiert werden“, so Rechtsanwältin Westhauser. Bei Verträgen, die fristlos gekündigt werden können, reicht diese Mitteilung schon aus. Bei allen anderen Forderungen aber nicht – zum Beispiel bei einer nicht bezahlten Rechnung. In solchen Fällen darf die Schufa nur informiert werden, wenn

  • der Schuldner mindestens zwei Mahnungen erhalten hat,
  • zwischen erster Mahnung und Schufa-Meldung mindestens vier Wochen liegen,
  • das Schuldner rechtzeitig über die drohende Meldung an die Schufa informiert wurde und
  • der Schuldner die Forderung nicht bestritten hat.

Der letzte Punkt ist besonders wichtig und stand auch im Zentrum der aktuellen BGH-Entscheidung: Wenn der Kunde eine Forderung bestreitet, darf die Schufa nicht infor­miert werden. Ein negativer Eintrag lässt sich also relativ einfach abwenden – zumindest so lange, bis die Rechtmäßigkeit der Forderung gerichtlich geklärt ist.

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