Vertrag nichtig? Schufaeintrag berechtigt?
Hallo :)
Meine Mutter hat mich mit ca. 12 Jahren bei einer Tanzschule angemeldet. Sie hat den Vertrag unterschrieben, mein sorgeberechtigter Vater der im Auslang wohnt hat nicht unterschrieben. Irgendwann bin ich umgezogen und meine Mutter meint mich abgemeldet zu haben, hat aber keinen Beweis mehr. Nach einer Weile bekamen wir von einem Inkassobüro einige Mahnungen. Die Mahnungen wurden aber immer auf meinen Namen geschrieben. Nochmal zur Erinnerung, ich war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 12 und als wir die Mahnungen bekamen war ich 17 Jahre alt. Meine Mutter hat sich mit denen in Verbindung gesetzt aber leider verlief die Kommunikation eher schleppend. Sie konnte sich mit dem Tanzstudio allerdings auf eine Ratenvereinbarung einigen.
Letztens wollte ich einen Vertrag abschließen, der aber abgelehnt wurde. Auf Nachfragen bekam ich gesagt ich hätte einen negativen Schufaeintrag. Meine Mutter und ich haben sofort versucht mit dem Inkassobüro und der Tanzschule Kontakt aufzunehmen. Das Tanzstudio war freundlich und meinte sie wären mit der Ratenvereinbarung zufrieden und wisse nicht warum das Inkassobüro so vorgegangen sei. Das Inkassobüro allerdings war sehr herablassend und erklärte, dass ich mit 7 Jahren schon bedingt Geschäftsfähig gewesen bin. Sie haben meiner Mutter einen Schufaeintrag machen lassen und meiner wurde mit Vollendung des 18. Lebensjahres ebenfalls "aktiviert". Deren Aussage war es, dass sie meinen Schufaeintrag nicht hätten machen müssen aber soch bewusst dafür entschieden haben, da ich ja jetzt 18 bin.
Ich werde mich auf jeden Fall nochmal von einem Anwalt beraten lassen aber vielleicht kann mir jemand schonmal eine Frage beantworten:
- War der Vertrag wirksam obwohl mein Vater als Sorgeberechtigter nicht unterschrieben hat?
- Durfte das Inkassobüro so vorgehen oder ist der Schufaeintrag unberechtigt?
Danke! :)
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Vertrag war rechtsgültig. Die Unterschrift deiner Mutter reicht aus.
Dein Schufaeintrag ist nicht gerechtfertigt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/andie61/1547847042449_nmmslarge__1010_276_606_606_7eb6ab34373f8476d71297aa214aa122.png?v=1547847042000)
Da ist die Frage ob der Schuffaeintrag grundsätzlich zulässig war,gibt es einen rechtskräftigen Schuldtitel?
In Deutschland gibt es keine Sippenhaftung,Deine Mutter ist Vertragspartner mit der Tanzschule,und auch nur sie kann dann einen Schufaeintrag bekommen,Deinen müste die Schufa wenn Du sie dazu aufforderst umgehend löshen.
Wann darf ein Gläubiger einen säumigen Zahler bei der Schufa melden?„Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob der Gläubiger schon einen Titel gegen den Schuldner erstritten hat, oder nicht“, sagt Rechtsanwältin Ulrike Westhauser, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das heißt: Wenn bereits der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, darf die Bank oder der Versandhändler in jedem Fall die Schufa informieren.
Anders sieht es aus, wenn der Kunde nur mit einer Zahlung im Rückstand ist und noch kein Gerichts- oder Mahnverfahren abgelaufen ist. In diesem Fall darf das Unternehmen nur unter ganz bestimmten Bedingungen Daten an die Schufa melden. „Dabei muss der Kunde immer über die bevorstehende Übermittlung informiert werden“, so Rechtsanwältin Westhauser. Bei Verträgen, die fristlos gekündigt werden können, reicht diese Mitteilung schon aus. Bei allen anderen Forderungen aber nicht – zum Beispiel bei einer nicht bezahlten Rechnung. In solchen Fällen darf die Schufa nur informiert werden, wenn
- der Schuldner mindestens zwei Mahnungen erhalten hat,
- zwischen erster Mahnung und Schufa-Meldung mindestens vier Wochen liegen,
- das Schuldner rechtzeitig über die drohende Meldung an die Schufa informiert wurde und
- der Schuldner die Forderung nicht bestritten hat.
Der letzte Punkt ist besonders wichtig und stand auch im Zentrum der aktuellen BGH-Entscheidung: Wenn der Kunde eine Forderung bestreitet, darf die Schufa nicht informiert werden. Ein negativer Eintrag lässt sich also relativ einfach abwenden – zumindest so lange, bis die Rechtmäßigkeit der Forderung gerichtlich geklärt ist.
https://anwaltauskunft.de/magazin/geld/kapital-steuern/drohung-mit-der-schufa-was-ist-zulaessig