Zum Sachverhalt:
1.Von beiden Seiten unterschriebener privater Kaufvertrag mit Ratenzahlungsvereinbarung. 2. Das gegenstand (Fully-MTB) wurde aus Kulanz nach der ersten Rate mitgegeben...mit dem Vermerk im KV: das Gegenstand gilt bis zur Abzahlung der letzten Rate als Eigentum des Verkäufers.
Zur aufgetretenen Problemen:
- Von 2 bezahlten Raten wurde keine einzige pünktlich ( gewünschter Zeitpunkt im KV festgehalten) gezahlt.
- Dritte Rate mit Ausreden um 1 ganzen Monat zurückgehalten und im Endeffekt nicht gezahlt.
- Das aktuelle Aussehen des Rades weicht erheblich von dem Original ab.
- Nun behauptet der Käufer wegen einer Geldstrafeauflage nicht mehr zahlen zu können und bietet darum den Vertrag aufzulösen und das Verkaufsgegenstand zurückbringenzuwollen - im Gegenzug verlangt er die beiden Raten zu erstatten.
Mögliche Handlungen:
- Ich als Verkäufer behalte das Rad bis zur kompletten Abzahlung und löse den Vertrag nicht auf.
- Behalte das Rad, löse den Vertrag auf, Zahle die Raten zurück mit Abzügen wegen Veränderung des Originalzustandes.
- Behalte das Rad....das war's
Zu den Veränderungen am Verkaufsgegenstand:
1.Zum Zeitpunkt des Verkaufs neuwertige teuere (ca.238€) carbon Sattelstütze sieht aus als ob er die sonst wo gehabt hätte-mindert den Verkaufswert. 2. Einer der teueren (50€) Schwalbe Reifen wurde gegen ein billiges Modell (15€) ersetzt. 3. Zum Zeitpunkt des Verkaufs neue Bremsbeläge ganz bestimmt abgefahren. 4. Vor dem Verkauf hätten der hintere Dämpfer sowie die Federgabel einen Service.....hätte ich gerne wieder in dem Zustand.
Leute: bitte , brauche Fachmännische Hilfe/Antworten/Ratschläge:
- Liege ich im Recht mit meinen Vermutungen zum Ablauf?
- Wo sind die Fehler falls ich etwas übersehen habe?
Danke an alle.
Gruß