Zivildienst und Schießstand?

2 Antworten

Servus,

die Antwort auf die Frage ist tatsächlich nicht so einfach. Das „Waffenverbot“ welches man beim Ableisten des Zivildienstes in Österreich auferlegt bekommt, entspricht nicht dem „klassischen Waffenverbot“ welches man aufgrund einer Straftat bekommt.

Soweit mir bekannt, betrifft es nur eine Sperre von 15 Jahren für die WBK, Kategorie C Waffen dürfen meines Wissens auch von Zivildienern erworben und besessen werden, da diese ja nur die Unbescholtenheit und das vollendete 18. Lebensjahr voraussetzen. Daher würde ich dann auch kein Problem sehen, wenn du auf dem Schießstand mit solchen Waffen schießen würdest.

Bei Kat B oder gar Kat A bin ich mir jetzt nicht 100 % sicher, ich kenne zumindest einen Fall von einem ehemaligen Zivildiner, der mit Leihwaffen in einem Verein, an diversen Bewerben teilgenommen hat und dann die WBK VOR ablauf der 15-Jährigen Frist mit der Begründung "Sportschießen" beantragt hat.

Anbei noch ein LINK: https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/zivildienst/1/Seite.150112.html

MfG

Woher ich das weiß:Hobby

Du hast in Österreich Waffenverbot? Dann darfst du auch nicht schießen. Wenn dich jemand erwischt, bist du dran, und derjenige, der dir den Zugang zu Schusswaffen ermöglicht.

Ich empfehle diese Quelle:

https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/12


ThadMiller  19.07.2021, 16:09

Waffenbesitzverbot, oder?

ThadMiller  19.07.2021, 16:12
@wiki01

Jaja, wir meinen ja das selbe. Aber wenn man von Beispiel oben ausgeht, fällt das doch nicht unter "Besitz" oder?

wiki01  19.07.2021, 16:16
@ThadMiller

Auf dem Schießstand erlangt er in dem Moment Besitz, in dem er die Waffe aufnimmt. Er übt in dem Moment die tatsächliche Gewalt über die Schusswaffe aus. Und das würde den Verordnung und Gesetzen Österreich zuwider laufen, die besagen, dass jemandem der Zugang* zu Schusswaffen versagt werden muss, der sich weigert, Dienst an der Waffe zu leisten.

*) 15 Jahre Waffenverbot