Zivildienst und Schießstand?
Liebe Gutefrage Community,
Meine Frage lautet:
Darf man nach Abschluss des Zivildienstes auf einem Schießstand schießen?
Die Waffen wären im Besitz eines Jägers, welcher auch am Schießstand anwesend wäre, sowie aufpassen und erklären würde.
Als Zivildiener darf man ja für 15 Jahre keine Waffe besitzen.
Wie sieht es in diesem Fall aus?
Alles Liebe und vielen Dank für die Antwort!
2 Antworten
Servus,
die Antwort auf die Frage ist tatsächlich nicht so einfach. Das „Waffenverbot“ welches man beim Ableisten des Zivildienstes in Österreich auferlegt bekommt, entspricht nicht dem „klassischen Waffenverbot“ welches man aufgrund einer Straftat bekommt.
Soweit mir bekannt, betrifft es nur eine Sperre von 15 Jahren für die WBK, Kategorie C Waffen dürfen meines Wissens auch von Zivildienern erworben und besessen werden, da diese ja nur die Unbescholtenheit und das vollendete 18. Lebensjahr voraussetzen. Daher würde ich dann auch kein Problem sehen, wenn du auf dem Schießstand mit solchen Waffen schießen würdest.
Bei Kat B oder gar Kat A bin ich mir jetzt nicht 100 % sicher, ich kenne zumindest einen Fall von einem ehemaligen Zivildiner, der mit Leihwaffen in einem Verein, an diversen Bewerben teilgenommen hat und dann die WBK VOR ablauf der 15-Jährigen Frist mit der Begründung "Sportschießen" beantragt hat.
Anbei noch ein LINK: https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/zivildienst/1/Seite.150112.html
MfG
Du hast in Österreich Waffenverbot? Dann darfst du auch nicht schießen. Wenn dich jemand erwischt, bist du dran, und derjenige, der dir den Zugang zu Schusswaffen ermöglicht.
Ich empfehle diese Quelle:
Jaja, wir meinen ja das selbe. Aber wenn man von Beispiel oben ausgeht, fällt das doch nicht unter "Besitz" oder?
Auf dem Schießstand erlangt er in dem Moment Besitz, in dem er die Waffe aufnimmt. Er übt in dem Moment die tatsächliche Gewalt über die Schusswaffe aus. Und das würde den Verordnung und Gesetzen Österreich zuwider laufen, die besagen, dass jemandem der Zugang* zu Schusswaffen versagt werden muss, der sich weigert, Dienst an der Waffe zu leisten.
*) 15 Jahre Waffenverbot
Waffenbesitzverbot, oder?