Rechtsfrage: Privatparkplatz besetzt. Schadensersatz?

5 Antworten

Hallo,

kannst Du (leider) vergessen. Einen Schaden müsstest Du nachweisen. Das wird sich nicht machen lassen. Allein, dass Du da nicht parken konntest, wird nicht reichen. Du kannst aber dem Verursacher über einen Anwalt eine kostenbewehrte Unterlassungsklage wegen Besitzstandstörung zukommen lassen.

Ist erkennbar, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt?

Der Falschparker begeht eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht (§§ 858, 862 BGB). Du hast einen Unterlassungsanspruch.

Du kannst den Falschparkern jeweils eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zukommen lassen.


xMrKnusprig10x 
Beitragsersteller
 17.01.2021, 20:52

An der Parkplatzeinfahrt steht ein Schild, dass es sich um Privatparkplätze handelt und dass man kostenpflichtig abgeschleppt wird, sofern man falsch parkt. Am Ende würde ich das sowieso einen Anwalt, aber deine Ersteinschätzung hört sich erstmal vielversprechend an! Danke!

Einfach ständig abschleppen lassen. Wenn es immer der gleiche ist, dann wird er es sich in Zukunft zweimal überlegen sich auf diesen Platz zu stellen.


furbo  17.01.2021, 20:49

Auch 'ne Möglichkeit. Und Herausgabe des Kfz nur gegen Zahlung der Abschleppkosten

peterobm  17.01.2021, 20:48

klar, er legt als Auftraggeber den Betrag vor, und holt sich das vom Falschparker zurück

Hipponax  17.01.2021, 20:49
@peterobm

Muss nicht eh der Falschparker zahlen, wenn er den Wagen abholen will?

peterobm  17.01.2021, 20:51
@Hipponax

kommt auf die Vereinbarungen an. zunächst ist der Auftraggeber dran.

da ruhender Verkehr auf Privatgrund.

Kommunen sind da fein raus.

furbo  17.01.2021, 20:53
@peterobm

Nein, muss er nicht. Lt. BGH (Urteil v. 5.6. 2009 – V ZR 144/08) kann die Rückgabe des Kfz von der Zahlung der Abschleppkosten abhängig gemacht werden.

Hipponax  17.01.2021, 20:53
@furbo

Finde ich ja auch irgendwie am logischsten.

furbo  17.01.2021, 20:56
@peterobm

Der BGH war da eindeutig. Der Falschparker auf Privatgrund muss zahlen, wenn er sein Fahrzeug wieder haben will.

Es gibt Anbieter, die das erledigen, Gewinn wird auch generiert. Google mit dem Begriff "Parkplatzdieb".

Wie viel Geld kann man da verlangen?

nix, du kannst aber den Vermieter darauf aufmerksam machen, der muss sich kümmern. Die Parkplätze sind gekennzeichnet?

oder frag ihn, ob du sowas https://www.allpax.de/product_info.php/info/STOPPO-Parkplatzsperre-klappbar.html?previewPriceListId=1&gclid=Cj0KCQiA3Y-ABhCnARIsAKYDH7vBtKS9x4kst389jMhnHxEPeLbdgIREV8cMReJm8BZOf215BbQeSbYaAowjEALw_wcB montieren darfst