Haftung einer OHG?

1 Antwort

143 (2) HGB betont nur dass das Ausscheiden des Gesellschafters angemeldet werden muss bzw. Wer das anzumelden hat.

Das bringt dir für die Frage nach der Haftung wenig, außer du schließt daraus dass die Anmeldung des Ausscheidens deklaratorisch ist und was für Folgen das wiederum hat.


Twister9595 
Beitragsersteller
 22.09.2022, 18:22

und wenn man argumentiert, dass durch die Nichtanmeldung das Ausscheiden ungültig ist und somit weiter privat gehaftet wird,weil man offiziell noch Gesellschafter wäre, wäre es dann plausibel?

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