Meinung des Tages: Was denkt Ihr über die Petition, die ein Verfahren zur Grundrechtsverwirkung von Björn Höcke zum Ziel hat?

Dass eine Partei wie die AfD durch ihr Wahlprogramm, ihre Aktionen und auch ihre Vertreter immer wieder hohe Wellen schlägt, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Schon seit Jahren finden sich in den Nachrichten immer wieder (skeptische) Berichte über die Partei und deren Vertreter. Nun gibt es eine Petition - und zwar gegen den Thüringer AfD-Chef Höcke. Gefordert wird, dass ein Antrag auf Grundrechtsverwirkung gegen ihn gestellt wird.

Was ist eine Grundrechtsverwirkung? Grundgesetz Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Juristische Kommentare bezeichnen dieses Instrument der Demokratie als eine symbolische Funktion. Damit soll klar signalisiert werden, dass von Seiten der Demokratie ein Missbrauch der Grundrechte nicht geduldet wird im Kampf gegen die Demokratie selbst.

Was passiert durch eine Verwirkung der Grundrechte?

Wie im oben aufgeführten Zitat ersichtlich wird, hängt das unter anderem maßgeblich vom Bundesverfassungsgericht ab. Generell kann gesagt werden, dass eine Person sich gegenüber dem Staat nicht mehr auf Grundrechte berufen kann. Die Person kann weiterhin demonstrieren oder auch seine Meinung äußern - erfährt allerdings in dem Fall, dass staatliche Stellen gegen ihn vorgehen deutlich weniger Schutz.

Allerdings kann das Bundesverfassungsgericht einer Person, die die Grundrechte verwirkt hat, auch das Wahlrecht entziehen - ebenso wie das Recht gewählt zu werden.

Vorgehen im Verfahren bezüglich der Verwirkung der Grundrechte

Ausschließlich das Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe kann ein solches Urteil aussprechen. Dafür bedarf es aber eines Verfahrens, bei dem die betroffene Person angehört wird. Einen Antrag auf die Verwirkung der Grundrechte kann außerdem keinesfalls jeder stellen, das kann nur der Bundestag, die Bundes - oder Landesregierung. Die Dauer der Verwirkung von Grundrechten beträgt mindestens ein Jahr.

Außerdem wird vorausgesetzt, dass von der betroffenen Person eine "ernsthafte Gefahr" für die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgeht. Bisher gab es vier solcher Verfahren - alle scheiterten an der Begründung, dass die "Beklagten" politisch zu unbedeutend waren.

Unsere Fragen an Euch: Kanntet Ihr die Möglichkeit der Grundrechtsverwirkung? Wie bewertet Ihr die Petition, die zum Antrag gegen Höcke auffordert? Wie sollte der künftige Umgang mit der AfD weiter stattfinden? Rein spekulativ - welche Auswirkungen könnte ein Erfolg oder ein Scheitern eines solchen Antrages haben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Bitte beachtet auch bei diesem brisanten Thema unsere Netiquette. Wir wissen, dass Themen wie diese stets zu angespannten Diskussionen führen können. Bleibt aber bitte auch in diesem Fall freundlich und lasst einen sachlichen Austausch stattfinden.

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-grundrechtsverwirkung-hoecke-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-debatte-verbot-100.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

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Wie viel sind die Begriffe "links" und "rechts" noch wert?

Das ist vielleicht eher eine philosphische Frage, als eine politische. Ich bin nur gerade am Grübeln und dachte mir, vielleicht weiß jemand darauf eine Antwort.

Mir fällt immer wieder auf, wie sehr die Begrifflichkeiten "politisch links" oder "politisch rechts" auf den jeweiligen Blickwinkel des Betrachters beruhen.

Natürlich wird es da auch richtige Definitionen für geben, aber im gesellschaftlichen Diskurs werden diese Begriffe immer öfter verwendet, ohne, dass man weiß, was sie eigentlich bedeuten.

Beispiel, für manch einen AfD-Wähler ist jemand, der etwas gegen die AfD sagt, automatisch links oder gar linksextrem. Andersherum sind Leute, die Gendern oder LGBTQ ablehnen für manche Linke automatisch rechts. Oder aber man wird sich gar nicht einig, wie kürzlich mit der FAZ. Diese hatte einen Artikel verfasst, der die Correctiv-Recherche zum "Geheimplan" bestätigt. In den Kommentarspalten habe ich dann so Sachen gelesen wie "Wenn die UdSSR der DDR zustimmt" oder "Linke geben Linken recht". Obwohl die FAZ ein bürgerlich-konservatives Blatt ist, für manche Linke sogar rechts.

Teilweise werden auch generell Linke mit Linksextremisten und generell Rechte mit Rechtsextremisten in einen Topf geworfen. Obwohl große Unterschiede bestehen zwischen "Ich bin für ein bedingungsloses Grundeinkommen" und "Ich will die DDR zurück". Genauso bei "Ich will keine Flüchtlinge mehr aufnehmen" und "Ich will sie alle vergasen". Manch einer ist auch schon linksextrem, bloß weil er gegen Nazis ist und andere rechtsextrem, weil sie gerade die Bauernproteste unterstützen.

Und manchmal wird es auch komplett absurd: "Die Nazis waren links, weil NationalSOZIALISTEN!" Und so weiter...

Was haltet ihr von dieser Entwicklung?

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