Aus ISLAM ausgetreten brauche dringend hilfe?

Hallo ihr lieben,

ich bin aus dem islam ausgetreten und möchte meinen muslimischen namen ändern bzw eindeutschen.

ich habe hierzu diese Antwort vom Standesamt erhalten

Sehr geehrter Herr Max Mustermann,

Ein Vor- und Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das schutzwürdige

Interesse des Antragstellers an der Namensänderung gegenüber den etwa entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen anderer Beteiligter und den in den

gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundsätzen der Namensführung, zu denen auch die soziale Ordnungsfunktion des Namens und das öffentliche

Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens gehören, überwiegt.

Eine Änderung des Familiennamens aufgrund religiöser Gründe ist nicht möglich, da diese lediglich in Hinsicht von Vornamen eine Rolle spielen können.

Grundsätzlich kann eine Namensänderung aufgrund religiöser Gründe erfolgen, wenn einer Religion beigetreten und diese auch gelebt wird. Ein Ablegen des

Vornamens ist meist nicht geeignet, sich in religiöser Hinsicht zu distanzieren. Zwar mag Ihr Vorname eine Abwandlung eines der 99 Namen Allahs sein, jedoch

wird dieser im Geltungsgebiet des Gesetzes über die Änderung von Vor- und Familiennamen (NamÄndG) nicht mehr vornehmlich einer Identifizierung des Namensträgers

mit dessen Religionszugehörigkeit bewirken. Kurz gesagt kann durch Ihren Vornamen nicht erkannt werden, dass dieser ausschließlich für den islamischen Glauben

steht, zumal dieser als Vorname nicht (mehr) ist.

Dieses ist eine erste Einschätzung meinerseits. Sofern Sie sich dennoch für eine Antragstellung entscheiden, bitte ich um Zusendung des originalen Antrags auf

Namensänderung, den ich dieser Email als Anlage beifüge.

Kann mir jemand bei der formulierung der Begründung helfen?

ich bin in berlin geboren hab die religion nie ausgelebt bin 25 und würde auch aus integration gründen unbedingt den namen ändern wollen. Wäre euch sehr dankbar :/

Religion, Islam, Personalausweis, Name, Recht, Integration, Namensänderung, Standesamt
Fahrkartenkontrolle: Personalausweis verlangen bei Onlineticket rechtens?

Hallo,

Ich hätte eine kurze Frage an die Juristen unter euch:

Nach meinem Verständnis sind ja nur Polizei und andere staatliche Behörden dazu berechtigt, meinen Ausweis zu verlangen. Nun bietet die Bahn ja aber personalisierte Online-Tickets an. Muss ich denn in diesem Falle auch dem Fahrkartenkontrolleur meinen Ausweis zeigen? Oder könnte ich im Zweifel auch auf eine Identitätsfeststellung durch die Polizei pochen?

Ich frage logischerweise nicht, um den Kontrolleuren ihre Arbeit zu erschweren.

Aber zum einen finde ich, dass ein Online Ticket nicht wirklich unsicherer ist als ein am Automaten gekauftes, man kann Geschlecht und ungefähres Alter überprüfen, zudem sind sie ja auch meist nur eine kurze Zeit gültig. Auch werden die Tickets ja bei der Kontrolle durch eindeutige Ticket und Buchungsnummern zugeordnet, was Mehrfachverwendung ja praktisch ausschließt.

Zum Anderen entstehen mir ja durch die Tickets am Automaten auch Nachteile: diese sind meist teurer und nicht an jedem Bahnhof gibt es einen Automaten. Auch ist es mir schon vorgekommen, dass ich mir ein online Ticket gekauft habe, und erst später feststellte, dass ich keinen Ausweis dabei habe.

Für eine fundierte juristische Antwort (bitte keine Vermutungen, die kosten nämlich im Zweifel 60€;) wäre ich sehr dankbar.

Datenschutz, Personalausweis, Recht, Bahn, Ausweis, Fahrkarte, Jura, Identitätsprüfung

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