Wenn ich meinen Personalausweis vor Zeugen absichtlich zerstöre, kann mich die BRD wegen Sachbeschädigung anzeigen (ist ja schließlich deren Eigentum)?

7 Antworten

Im Personalausweisgesetz (PAuswG) ist in §4 Abs.2 zu lesen:

,,Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland."

Demnach geht der Ausweis in den Besitz des Bürgers, bleibt aber Eigentum des Staates.

Da der Ausweis dem Staat gehört, liegt bei der mutwilligen Zerstörung desselben eine Sachbeschädigung im Sinne des § 303 StGB vor.Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

(aus: www.stuttgarter-nachrichten.de)


schwarzerkicker  20.12.2021, 02:27

Ist das beim Reisepass und beim Führerschein eigentlich auch so, dass das Dokument dem Staat gehört?

0

Den Personalausweis zu beschädigen, ist strafbar, ja. Bekannt ist das Thema vor allem deshalb, weil manche die Chipfähigkeit außer Kraft setzen, um nicht überwacht zu werden (etwa indem sie den Ausweis kurz in die Mikrowelle legen). Auf der einen Seite ist ein Perso ohne Chipfunktion weiterhin gültig. Auf der anderen Seite geht man davon aus, dass die Beschädigung absichtlich herbeigeführt worden ist, und das ist strafbar.

Sowas fällt gerne bei der Kontrolle am Flughafen auf.


HansHans355  19.03.2021, 13:01

Da kann nichts passieren, weil nicht du deine Unschuld nachweisen musst, sondern umgekehrt.....

0
highlandor  19.03.2021, 17:39
@HansHans355

Soweit die Theorie. In diesem Falle scheint es aber anders zu sein, was ich so gehört habe. Die Tatsache, dass der Chip nicht funktioniert, scheint als Nachweis auszureichen. Zumindest reicht sie aus, um Dich auf dem Flughafen erst mal rauszuziehen und ohne Ende aufzuhalten, wie man das seinerzeit von DDR-Grenzern an der innerdeutschen Grenze gekannt hat.

Möglicherweise ist das auch nur dann ein Nachweis, wenn man Auswirkungen der Mikrowelleneinwirkung, etwa einen ausgebeulten oder gar leicht verschmorten Chipbereich, erkennen kann. Es soll aber sehr schwer und riskant sein, den Chip zu zerstören, ganz ohne dass man von außen eine Veränderung erkennen kann. Und die Flughafengrenzer werden sicherlich wissen, wonach sie suchen müssen.

0
HansHans355  19.03.2021, 17:53
@highlandor

Es kann dir aber niemand nachweisen, ob du den Ausweis in die Mikrowelle gelegt hast, oder ob du besoffen auf einer Party warst und jemand anderes den Chip in die Mikrowelle gelegt hat und du von nichts weißt.

So lange keine Schuld zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, kann und darf es keine Strafe geben.

0
highlandor  19.03.2021, 17:56
@HansHans355

Tut es aber. Verurteilen kann man nur anhand von Beweisen, und da Chips nicht von alleine verschmoren, reicht ein verschmorter Chip als Beweis aus.

In dem Moment, in dem handfeste Beweise gegen Dich vorliegen, musst Du als Beschuldigter sehr wohl Argumente vorbringen, weshalb Du nicht schuldig bist. Da müsstest Du den Richter also davon überzeugen, dass Bekannte Deinen Perso in die Mikrowelle gelegt haben, während Du hacke warst. Ich glaube nicht, dass Du mit dieser Story durchkommen wirst. Richter lassen sich nicht gerne für dumm verkaufen.

Fakt ist, dass ich mich erinnern kann, konkret gelesen zu haben, dass man bei erkennbar verschmortem Chip ohne weitere Belege auf Sabotage durch den Ausweisinhaber entscheidet.

0
schwarzerkicker  20.12.2021, 02:26
@highlandor

Es kann doch aber auch sein, dass der Chip aufgrund eines Produktionsfehlers nicht richtig funktioniert. Bei Bankkarten oder SIM-Karten kommt so was auch vor.

0

Es gab tatsächlich schon Fälle, wo von der zuständigen Behörde Strafantrag wegen Sachbeschädigung gestellt und eine Zahlung von mehreren Hundert Euro verhängt wurde.

Aber sowas muss natürlich erstmal auffallen... das ist ein anderer Schuh.

Es ist dein Besitz, du kannst tun und lassen was du willst. Du kannst lediglich eine Anzeige kriegen wenn du dann keinen Ausweis mehr hast.

Nachtrag! Da hier einige gerne auf Kleinigkeiten rumhacken: Ob man ihn verlegt oder zerstört, ist wumpe. Man muss lediglich dann sofort einen neuen Ausweis holen.


TacticalGurke  24.02.2021, 11:25

Falsch. Der deutsche Staatsbürger ist lediglich Besitzer des Personalausweises. Rechtlicher Eigentümer ist die Bundesrepublik Deutschland.

4
dataways  24.02.2021, 11:24

Nach § 4 (2) Personalausweisgesetz - PAuswG sind Ausweise Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

3
OnePerson19  24.02.2021, 11:24
du kannst tun und lassen was du willst. 

Natürlich kann er es, aber er darf es nicht, er ist ja nicht Eigentümer.

1
Starchy 
Beitragsersteller
 24.02.2021, 11:23

Nein.. der Perso ist Eigentum der BRD. Der Ausweis gehört nicht Dir.

1
wolfman74  24.02.2021, 11:30
@Starchy

Es spielt keine Rolle , ob Du ihn verlierst , verlegst , zerschneidest oder aufessen tust , da der Ausweis an Dich gegen eine Gebühr herausgegeben wird. Ergo musst Du dann wieder einen neuen "kaufen" , da Du dich rechtlich gesehen ausweisen musst.

Gemäß § 1 Personalausweisgesetz (kurz: PAuswG) ist jeder Deutsche über 16 Jahre verpflichtet, einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

3
Starchy 
Beitragsersteller
 24.02.2021, 11:40
@wolfman74

Besitz ist nicht gleich Eigentum.

Die mutwillige Zerstörung fremden Eigentums ist eine Straftat. Mag ja sein, dass die BRD da sehr kulant ist... aber rein rechtlich, würde mich interessieren was möglich ist.

:)

0
wolfman74  24.02.2021, 11:42
@Starchy

Mag sein, aber die Beweislast liegt auf Deiner Seite . Nicht bei dem, der das Ding zerschneidet hat. D.h. Du müsstest klagen etc.

Für 40 EUR ?

0
NaEbend  19.03.2021, 12:36
@Starchy

Seltsam...dann zahlt man also für deren Eigentum...🤔

Was will der Staat mit meinem Ausweis?

0

Du schädigst dich in dem Moment ja selbst. Da du verpflichtet bist, einen neuen Ausweis zu beantragen, musst du auch die Kosten dafür wieder tragen.